Beschlussentwurf:
1. Der Rat beruft gem. 113 Abs. 1 GO NRW Herrn Dr. Hans-Eckhard Linstaedt als stellvertretendes Mitglied aus den folgenden Gremien ab:
|
Unternehmen/Einrichtung |
Organ |
a) |
Job Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) |
Gesellschafterversammlung |
b) |
Klinikum Leverkusen gGmbH |
Aufsichtsrat |
c) |
PBH-Papierservice „Britanniahütte“ gGmbH |
Gesellschafterversammlung |
d) |
Suchthilfe gGmbH |
Gesellschafterversammlung |
2. Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 1. gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in die unter Punkt 1. des Beschlussentwurfes genannten Organe:
Frau Birgit Künanz
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Zu 1. und 2.:
Herr Dr. Hans-Eckard Linstaedt ist mit Wirkung zum 31.12.2016 aus dem Dienst der Stadt Leverkusen ausgeschieden. In seiner Funktion als Leiter des Fachbereiches Medizinischer Dienst wurde er als stellvertretendes Mitglied in Organe von Unternehmen und Einrichtungen bestellt. Nach seinem Ausscheiden wird Herr Dr. Linstaedt formell aus diesen Organen abberufen.
Als Nachfolger(in) kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.
a) Job Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL)
Gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages entsendet die Stadt Leverkusen fünf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung gewählte Mitglieder in die Gesellschafterversammlung.
b) Klinikum Leverkusen gGmbH
Gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern: 8 vom Rat zu bestimmende Vertreter, der Oberbürgermeister und der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen oder zwei vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen und 5 Vertreter der Arbeitnehmerschaft. Für jedes Aufsichtsratsmitglied ist ein Stellvertreter zu wählen. Ersatzwahlen gelten für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds oder Stellvertreters.
d) Suchthilfe gGmbH
Die Stadt Leverkusen entsendet zwei Mitglieder, die nach den Bestimmungen der GO NW zu bestellen sind, in die Gesellschafterversammlung.