Betreff
Straßenbenennungen nach Persönlichkeiten - Ergebnis der Arbeitsgruppe
Vorlage
2017/1672
Aktenzeichen
62-32-13
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Straßen in Leverkusen werden zukünftig nicht mehr nach Personen benannt. Einzige Ausnahme soll jedoch der Fall bilden, wenn eine Straße innerhalb eines bestehenden Themengebietes (z. B. Künstlerviertel) neu zu benennen ist bzw. eine bestehende Straße verlängert wird.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Deppe

 

Begründung:

 

Mit Beschluss des Rates vom 19.12.2016 (s. Antrag Nr. 2016/1411) wurde die Verwaltung beauftragt, eine gesamtstädtische Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller drei Bezirksvertretungen einzurichten, bei der generelle Überlegungen zur Festlegung von Kriterien in Bezug auf Straßenbenennungen angestellt werden. Zudem sollte überlegt werden, bei Neubenennungen von Straßen auf Namen zu verzichten und eher Flurbezeichnungen oder Ähnliches zu wählen.

 

Die Arbeitsgruppe ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Benennung nach Persönlichkeiten unter Umständen kritisch gesehen wird. Zudem wurde festgestellt, dass eine Benennung, z. B. nach ehemaligen Bundeskanzlern und –präsidenten, aufgrund nicht vorhandener neuer Straßen in geeigneter Größe in Leverkusen kaum noch umsetzbar ist.

 

Die Arbeitsgruppe unterbreitet daher den Vorschlag, zukünftig auf Straßenbenennungen nach Persönlichkeiten zu verzichten. Da eine Straßenbenennung in erster Linie der Orientierung dient, sollte sich eher an Lage- oder Flurbezeichnungen orientiert werden. Einzige Ausnahme soll jedoch der Fall bilden, wenn eine Straße innerhalb eines bestehenden Themengebietes (z. B. Künstlerviertel) neu zu benennen ist bzw. eine bestehende Straße verlängert wird.

 

Eine Ehrung von lokalen Persönlichkeiten dagegen soll auf andere Weise erfolgen, wie z. B. durch eine Gedenktafel oder Ähnliches (wie im Fall Ewald Platte).

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Bowien / FB 62 / 406 - 6220

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

./.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

./.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

./.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

./.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]