- Standort Fontänenfeld
- Lage und Breite des Pflasterstreifens sowie Anordnung der Ausstattungselemente
- Motorradabstellflächen
Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt als Standort für das Fontänenfeld und entsprechend als Standort des Kinderspiels in der Bahnhofstraße Variante 01 - Variante 02 - Variante 03 (siehe Anlage 1 der Vorlage).
2. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II nimmt die Ausstattungselemente der Arge Wündrich/WES zustimmend zur Kenntnis (siehe Anlage 2 der Vorlage).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Standorte für Motorradabstellflächen außerhalb der Fußgängerzone als Ersatz für die derzeitigen Standorte in der Fußgängerzone (Kölner Straße und Bahnhofstraße) zu prüfen. Die Vorschläge der Arge Wündrich/WES (siehe Anlage 3 der Vorlage) werden auf Realisierbarkeit überprüft und der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II geeignete Standorte zur Entscheidung vorgelegt.
4. Die Entscheidungen 1. - 2. dieser Vorlage werden Grundlage für die weitere Planung und Ausschreibung zur Durchführung der Baumaßnahme.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangslage
Grundlagen des vorliegenden Beschlusses sind die Beschlüsse der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 06.07.2016 (vgl. Vorlage Nr. 2016/1111), vom 25.10.2016 (vgl. Vorlage Nr. 2016/1319) sowie der Baubeschluss vom 06.12.2016 (vgl. Vorlage Nr. 2016/1355). Die Maßnahme wird voraussichtlich ab Herbst 2017 - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2017 - umgesetzt.
Im Beschluss vom 06.07.2016 hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II darum gebeten, in den weiteren Gestaltungsprozess eingebunden zu werden. Daraufhin wurden die Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II zu bisher drei Arbeitstreffen eingeladen. Im ersten Treffen im August 2016 war das Ergebnis, dass ein Wasser-Fontänenfeld als entscheidendes Gestaltungsmerkmal der Planung mit hoher Wirkungskraft für die Bahnhofstraße identifiziert worden ist und bereits im ersten Bauabschnitt realisiert werden soll. Als geeigneten Standort hat sich eine Mehrheit für den westlichen Bereich der Bahnhofstraße in Richtung Kölner Straße ausgesprochen. Die Arbeitsgemeinschaft (Arge) Wündrich/WES und die Verwaltung wurden damit beauftragt, die Kosten für Planung, Bau und Unterhaltung eines Wasser-Fontänenfeldes zu ermitteln sowie aufzuzeigen, wie die benötigten Mittel hierfür durch Einsparungen an anderer Stelle bereits in der ersten Bauphase aufgebracht werden können.
Nach Vorstellung
mehrerer Umsetzungsvarianten mit verschiedenen Graden der Einsparungen stellte
sich im zweiten Treffen im September 2016 heraus, dass ein Kompromiss unter den
Vertretern der Bezirksvertretung nur möglich ist, wenn das von allen gewünschte
Wasser-Fontänenfeld mit einbezogen wird und ebenfalls mit dem Teilumbau der
Fußgängerzone zur Umsetzung kommt, ohne dass auf die anderen Gestaltungselemente
verzichtet werden muss. Die zusätzlichen Kosten für die Planung und den Bau
eines Wasser-Fontänenfeldes belaufen sich auf geschätzte Kosten von ca.
202.000,- €. Diese Kosten waren aufgrund der bisherigen Beschlusslage zum STEK
und dem Projekt Fußgängerzone unvorhersehbar und deshalb in den bisherigen, zur
Förderung beantragten Kosten, nicht enthalten.
Im zweiten Treffen
mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II wurde
vereinbart, dass sich der Bezirk II an den Kosten für das Wasser-Fontänenfeld
beteiligt und die Verwaltung einen Förderantrag über die Mehrkosten von
202.000,- € bei der Bezirksregierung stellt. Dies wurde anschließend mit der
Vorlage Nr. 2016/1111 von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschlossen.
Die Verwaltung hat
Ende des Jahres 2016 bei der Bezirksregierung Köln den Förderantrag über die
Mehrkosten für das Wasser-Fontänenfeld gestellt. Mit Programmverkündung durch
das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 13.04.2017 wurden die Mehrkosten für das
Wasser-Fontänenfeld nachträglich als förderfähig anerkannt und in das
Städtebauförderprogramm 2017 aufgenommen. Die Arge Wündrich/WES sollte als
weiteres Ergebnis des zweiten Treffens den geeigneten Standort auf der
Bahnhofstraße prüfen und planen.
Im dritten Treffen
mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II im Mai 2017
wurde das Ergebnis der technischen und gestalterischen Prüfung von zwei
Standorten für das Wasser-Fontänenfeld vorgestellt. Außerdem wurden Lage und
Breite des neuen Pflasterteppichs, die Anordnung der Beleuchtung, Bänke,
Abfallbehälter und Bäume sowie der entwickelten Spielelemente präsentiert und
eine Bemusterung der zu verwendenden Pflastersteine vorgenommen. Des Weiteren
schlug die Arge Wündrich/WES vor, die Motorradabstellflächen in der
Fußgängerzone aufzugeben und durch Fahrradbügel zu ersetzen.
Wegen der komplexen
Sachlage, vor allem des Standortes des Fontänenfeldes, konnte in diesem Treffen
keine eindeutige Standortempfehlung herbeigeführt werden. Die Vor- und
Nachteile der verschiedenen Standorte wurden kontrovers diskutiert. Da für die
weitere Planung und Einhaltung des vorgesehenen Zeitplans eine Entscheidung
kurzfristig notwendig ist, wurde beschlossen, diese Entscheidung in einer
Sondersitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II herbeizuführen.
Die vorgestellte
Planung wurde im bisherigen Planungsprozess intensiv mit einer hierzu
eingerichteten Baugruppe mit den Planungsbeteiligten bzw. Fachbereichen (FB)
-
FB
Straßenverkehr,
-
FB
Feuerwehr,
-
FB
Bauaufsicht/Denkmalschutz,
-
FB
Kataster und Vermessung,
-
FB
Stadtgrün,
-
FB
Tiefbau,
-
den Technische
Betrieben der Stadt Leverkusen AöR (TBL),
-
der Energieversorgung
Leverkusen (EVL)
sowie bei Bedarf
mit
-
der nbso,
-
der Wirtschaftsförderung
Leverkusen (WfL),
-
der Aktionsgemeinschaft
Opladen AGO (Marktveranstalter),
-
dem
Behindertenbeauftragten der Stadt Leverkusen,
-
der
Telekom, Netcologne und Unitymedia
abgestimmt.
Standortvarianten
Wasser-Fontänenfeld auf der Bahnhofstraße
Die drei Varianten sind
der Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen. Die Varianten Fontänenfeld werden immer
in Verbindung mit der Verortung des Spielelements (bestehend aus den
Logo-Symbolen zur Stadtentwicklung Opladen) betrachtet.
Variante 01 -
Standort Ost
Das
Wasser-Fontänenfeld mit einer oberirdischen Länge von 11,20 Metern wird im
östlichen Bereich der Bahnhofstraße („obere Bahnhofstraße“), in Höhe des
Gebäudes Bahnhofstraße 26 als
Gestaltungselement am Beginn der Bahnhofstraße, aus Richtung Bahnhof Opladen
kommend, eingebaut. Entsprechend wird das Spielelement mit einer Länge von 14
Metern im westlichen Bereich („untere Bahnhofstraße“) in Höhe des Gebäudes
Bahnhofstraße 12 errichtet. Dies ist der westlichste mögliche Bereich in der
unteren Bahnhofstraße für das Spielelement, um die vorhandenen Marktflächen
weiterhin einhalten zu können und gleichzeitig aus der Kölner Straße sichtbar
zu sein.
Bewertung
Standort Ost
+ Aufwertung der
unattraktiven Bahnhofstraße
+ Aufwertung dort,
wo es dringend notwendig ist
+ Gestaltung
Entree-Situation
+ Straßenbreite
trägt zur großzügigen Wirkung bei
+ Geringe
Leitungskonflikte: Teilüberbauung Kanal
+ Geringere
Gefällesituation
(+) Evtl. zukünftig
Außengastronomie
0 Technisch möglich
(-) Hohes soziales
Konfliktpotential (gegenwärtig)
(-) Unmittelbare
Nähe zu einer länger andauernden Baustelle der nbso
Variante 02 -
Standort West
Das
Wasser-Fontänenfeld wird im westlichen Bereich der Bahnhofstraße („untere
Bahnhofstraße“), in Höhe der Bahnhofstraße 2-4 eingebaut. Das Spielelement wird
im östlichen Bereich („obere Bahnhofstraße“) in Höhe der Bahnhofstraße 26 errichtet.
Das Wasser-Fontänenfeld kann wegen seiner Überfahrbarkeit und Nutzbarkeit als
Marktstellfläche für einzelne Märkte (z.B. Weihnachtsmarkt) sehr viel weiter
westlich verortet werden als das Spielelement.
Bewertung
Standort West
+ Aufwertung der
unattraktiven Bahnhofstraße
+ Blickbezug von
Kölner Straße
+ Lage zwischen
Außengastronomie Kamps + Café
0
Technisch
möglich
-
Lage an
der engsten Stelle der Bahnhofstraße schränkt Wirkung ein
-
Größere
Leitungskonflikte:
Überbauung Gasleitung, Problem Einbau Pumpenbauwerk, Teilüberbauung Kanal,
Leitungsverlegung (Kosten ca. 40.000,- €)
Variante 03
Das
Wasser-Fontänenfeld wird im westlichen Bereich der Bahnhofstraße („untere
Bahnhofstraße“), in Höhe der Bahnhofstraße 2-4 eingebaut. Da im oberen Bereich
der Bahnhofstraße angesichts der derzeitigen Situation mit Vandalismus zu
rechnen ist, wird das Spielelement im mittigen Bereich der Bahnhofstraße errichtet,
in Höhe der Bahnhofstraße 14-16 im Umfeld von Gastronomie und Hotelnutzungen.
Bewertung
Standort (siehe Variante 02)
Ausstattungselemente
Die vorgestellten
Ausstattungselemente wurden im dritten Treffen von den Mitgliedern der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II zustimmend zur Kenntnis genommen. Zu
den Bänken und den Papierkörben wünscht die Politik eine Bemusterung. Die
Bemusterung des Pflastersteins hat ergeben, dass sich die Mitglieder der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II für Pflaster Nr. 2 als Art des neuen
Pflasterbelags entschieden haben (siehe Anlage 2 der Vorlage).
Motorradabstellflächen
Gegenwärtig sind am
Nord- und am Südende der Fußgängerzone Kölner Straße zwei gekennzeichnete
Motorradabstellplätze ausgewiesen. Zudem befindet sich am Bunker Bahnhofstraße
ebenfalls ein Motorradabstellplatz, der gestalterisch und funktional der
Aufwertung der Fußgängerzone und des Bunkerbereichs entgegensteht. Ferner gibt
es folgende Motorradabstellplätze in unmittelbarer Umgebung, die baulich nicht
direkt von der Umgestaltung betroffen sind:
- am Ostende der
Fußgängerzone Goetheplatz,
- an der Kreuzung
Schillerstraße/Im Hederichsfeld,
-
Birkenbergstraße/Kölner Straße,
- Straße Opladener
Platz vor der Aloysius-Kapelle.
Die beiden Standorte
in der Kölner Straße werden als nicht erhaltenswert angesehen, da sie an den
beiden exponierten Eingangsbereichen der Fußgängerzone gestalterisch
unattraktiv sind, wichtige Blickbeziehungen verstellen und somit dem
Planungsziel der Attraktivierung der Fußgängerzone entgegenstehen. Ebenfalls
soll der Standort am Bunker Bahnhofstraße aufgegeben werden, da er den
Planungszielen nicht entspricht. Um zu den ausgewiesenen Motorradstellplätzen
zu kommen, muss ein Motorradfahrer die Fußgängerzone und den Gehweg benutzen
bzw. kreuzen. Dies ist in Bezug auf die StVO fragwürdig und beinhaltet zudem
ein großes Konfliktpotential in Bezug auf die Fußgänger. Selbst das Schieben
von Motorrädern ist auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nicht erlaubt. Das
Befahren von Fußgängerzonen durch Motorräder zwecks Zufahrt zum
Motorradabstellplatz fällt nicht unter Lieferverkehr.
In unmittelbarer Nähe
des Umgestaltungsbereiches und innerhalb des als Fußgängerzone gestalteten
Bereichs sind momentan fünf weitere
Motorradabstellplätze vorhanden. Das Angebot an Motorradabstellplätzen scheint
somit bereits völlig ausreichend. Zudem kann ein Motorradfahrer jeden Parkplatz
benutzen, der für Kraftfahrzeuge ausgewiesen ist.
Die Verwaltung und die
beauftragten Planer Arge Wündrich/WES empfehlen daher, die oben genannten
Motorradstellplätze Kölner Straße - Bunker Bahnhofstraße im Rahmen der
Umgestaltung der Fußgängerzone nicht mehr als solche auszuweisen. Die
Verwaltung wird gemeinsam mit den Planern alternative Standortvorschläge als Ersatz
für die Motorradstellplätze erarbeiten (siehe Anlage 3 der Vorlage).
Weitere
Vorgehensweise
Mit der
Entscheidung zum Standort für das Wasser-Fontänenfeld auf der Bahnhofstraße,
der Lage und Breite des Pflasterstreifens sowie den Standorten der weiteren
Ausstattungselemente stehen folgende nächste Verfahrensschritte an:
Ü Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen an die Arge Wündrich/WES,
Ü Bauausschreibung und Vergabe (durch TBL),
Ü Beginn der baulichen Umsetzung: voraussichtlich im Spätherbst 2017.
Die Prüfung alternativer Motorradstellplätze wird der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II in der nächsten regulären Sitzung zur Entscheidung vorgelegt, damit die Planung im Bereich der Kölner Straße und der Bahnhofstraße noch angepasst werden kann.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und
Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger
und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Mohr, FB 61, 406 - 6124)
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW
bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Umgestaltung Fußgängerzone Opladen auf der Grundlage des Beschlusses zur Vorlage Nr. 2016/1111 zzgl. der Einplanung und des Baus eines Fontänenfeldes in der Fußgängerzone auf der Grundlage des Beschlusses zur Vorlage Nr. 2016/1319 sowie des Baubeschlusses zur Vorlage Nr. 2016/1355.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel von insgesamt 1.188.000,-
Euro stehen im Finanzplan bei Finanzstelle 61000905011003 und 61000905011004
unter Finanzposition 783200 in den Jahren 2017 bis 2019 zur Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
keine
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Grundsätzlich entstehen nach Investitionen immer Folgeauswirkungen, die z. B. in Form von Abschreibungen, Betriebskosten etc. die Ergebnisrechnung belasten oder in Form von Auflösung von Sonderposten (entsteht bei Umsetzung von bezuschussten Maßnahmen) die Ergebnisrechnung entlasten. In dem bis zum Jahre 2021 zu erstellenden Haushaltssanierungsplan sind bei in Planung befindlichen Projekten Folgekosten pauschaliert (z. B. AfA-Block = 34,5 Mio. Euro) enthalten und werden sukzessive nach Fertigstellung von Maßnahmen mit konkreten Werten eingeschätzt.
Es sind 7.500,- Euro/Jahr geschätzte Unterhaltungskosten über Finanzmittel des Stadtbezirkes II für die Folgejahre 2018 - 2020 zu tragen.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. laufende Informationsveranstaltungen im Rahmen des STEK-Opladen) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] |
[nein] |
[ja] |