Beschlussentwurf:
1.
Für
das unter Beschlusspunkt 3. näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs.1
Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 172 B/II
„nbso-Campus Leverkusen und Gewerbe“ beschlossen.
2.
Der
Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 172 B/II „Campus Leverkusen und
Gewerbe - 2. Änderung“.
3. Das Plangebiet
liegt in der Gemarkung Opladen und beinhaltet in der Flur 8 das Flurstück 577.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 1 der
Vorlage) zu entnehmen.
4. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1
BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Grundlage der Beteiligung sind
die städtebaulichen Entwürfe der Anlage 6 der Vorlage. Die Beteiligung ist in
Form einer Bürgerinformationsveranstaltung unter der Leitung des
Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk II durchzuführen. Gleichzeitig werden der
Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer von 4 Wochen
öffentlich ausgehängt.
Rechtsgrundlagen:
§ 2 Abs. 1 BauGB.
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Lage des
Plangebietes
Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 172 B/II „Campus Leverkusen und Gewerbe“ - 2. Änderung“
befindet sich im Stadtteil Opladen, Stadtbezirk II. Er wird östlich von der
Fakultätsstraße, nördlich von der „Grünen Mitte“ der Bahnstadt Opladen,
westlich von der öffentlichen Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Anger“
und südlich von dem auf dem Baugrundstück der TH Köln gelegenen sogenannten
„Boulevard“ begrenzt und umfasst ca. 2,1 ha.
Planungsanlass,
Ziel und Zwecke der Planung
Das Plangebiet mit
Teilen der ehemaligen Bahnausbesserungshalle „Werk Opladen“ liegt zentral auf
der Ostseite der nbso - neue bahnstadt opladen und direkt nördlich angrenzend
an den künftigen Campus Leverkusen der TH Köln. Das Plangebiet zwischen
Fakultätsstraße und Werkstättenstraße (Flur 8, Flurstück 577) umfasst eine
Größe von rund 21.000 m² und ist nahezu vollständig durch die seit 2003
ungenutzte Bahnausbesserungshalle bebaut. Die Halle befindet sich in einem
baulich schlechten Zustand.
In 2016 konnte die
nbso GmbH nach längerer Vermarktung mit der Cube Real Estate GmbH, Köln,
(nachfolgend Cube genannt) einen Investor für die Nachnutzung der Halle
gewinnen. Im Juni 2016 wurde schließlich der Vertrag über den Erwerb des
Grundstückes von der Deutschen Bahn durch die Objektgesellschaft Cube Asset IV
GmbH & Co. KG beurkundet. Bei der Cube handelt es sich um einen
mittelständischen Projektentwickler und Bauträger mit knapp EUR 100 Mio.
Entwicklungsvolumen. Cube hat zudem die ehemaligen Bahngebäude Werkstatt und
Ledigenwohnheim an der Werkstättenstraße erworben und dort mit Sanierung und
Umbau zu Büro- und Dienstleistungsflächen begonnen. Die Cube beabsichtigt, nach
Fertigstellung in 2018 selbst dort einzuziehen.
Im Plangebiet soll
ein gemischt genutztes Quartier mit Büro und Dienstleistung, Labor,
Gastronomie, Sport und Freizeit, Boardinghouse, Studentenwohnen, Wohnungen,
Nahversorgung sowie ein Parkhaus realisiert werden. Die vorgesehenen Nutzungen
stellen eine sinnvolle und attraktive Ergänzung der Hochschule sowie der nbso –
neue bahnstadt opladen dar.
In Kooperation mit
der nbso GmbH und der Stadt Leverkusen und unter Beteiligung der TH Köln hat
die Cube am 28.10.2016 ein zweistufiges architektonisches
Qualifizierungsverfahren mit zehn Teilnehmern durchgeführt. Im März 2017 wurde
in einer ganztägigen Jurysitzung das Konzept von JSWD prämiert, das nun
Grundlage des Bebauungsplanverfahrens werden soll. Die detaillierte
Beschreibung des Vorhabens mit Stellungnahme der Jury ist als Anlage 4 der
Vorlage beigefügt.
In der Planung sind
500 Kfz-Stellplätze vorgesehen, die auch dem Nachweis der Gebäude der Cube an
der Werkstättenstraße dienen, da auf dem dortigen Grundstück aufgrund der
geringen Größe und weitgehenden Überbauung kein Stellplatznachweis möglich ist.
Der endgültige Stellplatznachweis erfolgt im Baugenehmigungsverfahren.
Der Bebauungsplan
Nr. 172 B/II „Campus Leverkusen und Gewerbe“ setzt für das Plangebiet als Art
der baulichen Nutzung Sondergebiet (SO 2.1) Technologie, Dienstleistung,
Bildung fest. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das Gebiet Sondergebiet
mit der Zweckbestimmung Hochschule dar.
Da im
rechtskräftigen Bebauungsplan Wohnnutzungen nicht zulässig sind, soll er
geändert werden. Dabei werden die Baugrenzen, Baulinien und Gebäudehöhen an die
Planung von JSWD angepasst. Vorgesehen sind auch Festsetzungen zum Schutz der
Wohnungen vor Schallimmissionen.
Verfahren
Die
Verfahrensart wird im weiteren Verlauf geklärt. Im nächsten Schritt wird die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt.
Grundlage der Beteiligung sind die städtebaulichen Entwürfe der Anlage 6 der
Vorlage. Die Beteiligung wird in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung
unter der Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk II durchgeführt.
Gleichzeitig wird der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer
von 4 Wochen öffentlich ausgehängt.
Hinweis
Im
Ratsinformationssystem Session sind die unten aufgeführten Anlagen auch in
farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Ahrendt / FB 61 / 406 - 6140
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne
gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit
es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist
(§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergeben sich daraus unmittelbar
die Verpflichtung zur Planung und damit das Verbot, die geordnete
städtebauliche Entwicklung ausschließlich durch fallweise
Einzelfallentscheidungen zu verwirklichen. Im konkreten Fall ist die
Aufstellung des Bebauungsplanes für die planungsrechtliche Sicherung des
Wettbewerbsergebnisses und die Schaffung von Investitionen erforderlich. Des
Weiteren soll Rechtssicherheit hinsichtlich der planungsrechtlichen
Rahmenbedingungen in diesem Teilraum hergestellt werden.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Die Kosten für das Planverfahren einschließlich Fachgutachten werden
durch den Eigentümer und die Stadt Leverkusen übernommen. Dies wird in einem
Planungsvertrag geregelt. Sollten durch den Bebauungsplan veranlasste
Anpassungsmaßnahmen, z. B. im öffentlichen Straßenraum erforderlich werden,
sind die Kosten durch den Eigentümer zu übernehmen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Förmliches Beteiligungsverfahren auf
der Auf Grundlage
des Baugesetzbuches (BauGB), die voraussichtlich mittels öffentlichem
Aushängen der Planunterlagen und einer Bürgerinformationsveranstaltung
durchgeführt wird. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |