Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt das Ergebnis der Jury zustimmend zur Kenntnis. Der Siegerentwurf des Büros (f) landschaftsarchitektur gmbh, Gunter Fischer, Bonn, aus dem Realisierungsteil des Wettbewerbs wird Grundlage für die zukünftige Neugestaltung und Aufwertung des Hafengeländes und des Kirmesplatzes an der Hitdorfer Straße.
2. Die Planungskonzepte der drei Siegerentwürfe aus dem Ideenteil des Wettbewerbs zu den weiteren Plätzen „Platz vor St. Stephanus“ und „Rheinpark“ werden unter Berücksichtigung der Anmerkungen des Preisgerichts Grundlage für die Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern und Anliegern.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Gewinnerbüro mit der Erarbeitung der weiteren Planung inkl. Entwurfsplanung zu beauftragen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
(In Vertretung der Beigeordneten für Bauen und Planen)
Begründung:
Ausgangssituation
Am 14.12.2015 hat der Rat der
Stadt Leverkusen das InHK Hitdorf 2015 als sonstige städtebauliche Planung für
den Stadtteil Hitdorf beschlossen und die Verwaltung mit der Beantragung von
Städtebaufördermitteln beauftragt (siehe Vorlage Nr. 2015/0777). Ein
entsprechender Förderantrag wurde am 03.12.2015 an die Bezirksregierung Köln gestellt.
Der Antrag wurde mit Bescheid der Bezirksregierung vom 10.10.2016 grundsätzlich
anerkannt. Die Anerkennung der Kosten für die Aufwertung des Hafens und der
Plätze erfolgte vorbehaltlich der Maßgabe, dass nach Durchführung eines
Wettbewerbs schnellstmöglich eine Präzisierung durch Kostenschätzung nach DIN 276
und Pläne erfolgt.
Der Rat hat mit der Vorlage Nr. 2016/1230 am
26.09.2016 die Neugestaltung (Ausbau) des Hitdorfer Hafenbereichs/Erneuerung
Kaimauer beschlossen. Gemäß Punkt 4 der Vorlage wurde die Verwaltung
beauftragt, einen freiraumplanerischen Wettbewerb für die Aufwertung des
Hafenareals durchzuführen. Ebenfalls wurde die Besetzung des
Preisgerichts für den Wettbewerb mit insgesamt 11 Preisrichtern beschlossen.
Neben den 6 Fachpreisrichtern erfolgte die Besetzung des Preisgerichts mit 5
Sachpreisrichtern durch die Politik mit jeweils einem Vertreter pro Ratsfraktion
(plus zusätzlich je einem Stellvertreter). Die Besetzung des Preisgerichts wurde über
z.d.A.: Rat (Ausgabe Nr. 2 vom 16. Februar 2017, Seite 73) mitgeteilt.
Im Rahmen der durchgeführten
Bürgerbeteiligungen zur Entwicklung der örtlichen Verkehrssituation im Herbst 2013
sowie zum Integrierten Handlungskonzept Hitdorf im Herbst 2015 wurde ferner die
Aufwertung des Rheinparks, des Vorplatzes der St. Stephanus Kirche und des
Kirmesplatzes angeregt. Um Synergieeffekte zu nutzen, wurde daher neben der
Neugestaltung des Hafenareals auch die punktuelle Aufwertung öffentlicher Räume
entlang der Hitdorfer Straße Gegenstand des freiraumplanerischen Wettbewerbs.
Inhalte und Verfahren des Wettbewerbs:
Mit der Durchführung des ausgeschriebenen Realisierungswettbewerbs für
den Kernbereich des Hafengeländes im Bereich der Lastenkräne und der drei
Plätze an der Hitdorfer Straße (Kirmesplatz, Kirchvorplatz St. Stephanus, Platz
am Rheinpark-Zentrum) durch Landschaftsarchitekturbüros sollten entsprechende
Gestaltungs- und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Der Wettbewerb wurde als
nichtoffener, einphasiger Wettbewerb gemäß den Richtlinien für
Planungswettbewerbe (RPW 2013) ausgelobt und bekannt gemacht. Der Wettbewerb
ist bei der Architektenkammer NRW unter der Nummer W 86/14 registriert.
Insgesamt waren 15 Landschaftsarchitekturbüros für den Wettbewerb
zugelassen:
Folgende drei Büros wurden direkt zur Teilnahme am Wettbewerb
eingeladen:
- Greenbox
Landschaftsarchitekten PartG, Köln,
- B.S.L.
Landschaftsarchitekten, Soest,
- Planergruppe Oberhausen
GmbH, Oberhausen.
Die zwölf folgenden Büros wurden zur Teilnahme am Wettbewerb ausgelost:
- hermanns
landschaftsarchitektur/umweltplanung, Schwalmtal,
- Reschke Landschaftsarchitektur, Berlin,
- r + b landschaftsarchitektur, Dresden,
- ARGE KBK Planungsbüro + SYMplan
Landschaftsarchitektur, Essen,
- KRAFT.RAUM Landschaftsarchitektur und
Stadtentwicklung, Krefeld,
- FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH,
Düsseldorf,
- pslandschaft.de - freiraumplanung, Köln,
- [f] landschaftsarchitektur gmbh, Bonn,
- TDB Landschaftsarchitektur Partnerschaft,
Berlin,
- Planungsbüro DTP Landschaftsarchitekten
GmbH, Essen,
- HDK Dutt & Kist GmbH, Saarbrücken,
- stern landschafteneckert, Köln.
Am 22.02.2017 fand die Preisgerichtsvorbesprechung sowie anschließend
das Einführungskolloquium statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde den
teilnehmenden Büros die Wettbewerbsaufgabe detailliert vorgestellt. Zusätzlich
hatten die Büros die Möglichkeit zur Stellung von Rückfragen bzw.
Verständnisfragen. Die Veranstaltung wurde protokolliert, das Protokoll wurde
(ergänzt um die Beantwortung der eingegangenen schriftlichen Nachfragen) allen
Teilnehmern zugesandt.
Mit Ablauf der Bearbeitungsfrist am 05.05.2017 sind die anonymisierten
Wettbewerbsarbeiten beim das Verfahren begleitenden Büro planb jürgensmann
landers landschaftsarchitekten eingegangen. Anschließend erfolgte die formale
und detaillierte technische Vorprüfung der eingegangenen Beiträge. Die Prüfung
erfolgte durch das Büro planb jürgensmann landers landschaftsarchitekten und durch
die Fachbereiche Tiefbau und Stadtplanung sowie die Technische Betriebe der
Stadt Leverkusen AöR (TBL). Ebenfalls beteiligt an der Vorprüfung war das
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln sowie die Bezirksregierung Köln, Dezernat 54,
Wasserwirtschaft.
Am 17.05.2017 tagte das Preisgericht zum Wettbewerb, in dem auch Vertreter der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Opladen Plus mitwirkten. Ein Vertreter der Fraktion BÜRGERLISTE nahm nicht an der Sitzung teil. Das Protokoll der Jurysitzung sowie die Pläne der Preisträger (1. - 3. Preis) sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.
Wenngleich sich die Stadt Leverkusen im Rahmen der Wettbewerbsauslobung eine getrennte Vergabe der Planungsleistungen für das Hafenareal und die Plätze entlang der Hitdorfer Straße vorbehalten hat, folgt sie der Empfehlung des Preisgerichts, den ersten Preisträger (f) landschaftsarchitektur GmbH Gunter Fischer mit der weiteren Bearbeitung gemäß Beschlussentwurf zu beauftragen.
Weitere Vorgehensweise
Der Wettbewerbsentscheid bietet die Grundlage für den Beschluss zur
Beauftragung des Gewinnerbüros. Zielsetzung ist dabei die notwendige
Erarbeitung der Entwurfsplanung des Hafens und der Plätze an der Hitdorfer
Straße inkl. Kostenberechnung bis November 2017. Diese Unterlagen dienen als
Grundlage für die Abstimmung mit der Verkehrsplanung der Hitdorfer Straße und
landseitigen Gestaltung im Bereich der zu erneuernden Kaimauer sowie zur
Ergänzung und Erstellung notwendiger Förderanträge.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Siegerentwurf vorsieht, das bislang
für die Aufwertung aller vier Freiflächen kalkulierte Budget komplett für die
Aufwertungsmaßnahmen am Hafen und am Kirmesplatz in Anspruch zu nehmen. Der
Kirmesplatz befindet sich im Eigentum der Stadt Leverkusen. Die Flächen am
Hafen wurden durch die Stadt Leverkusen langfristig von der Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Köln,
gepachtet. Das WSA hat im Vorfeld eine große Offenheit für die geplanten
Aufwertungsmaßnahmen signalisiert.
Ob die dargelegte Umverteilung der beantragten, aber noch nicht
bewilligten Fördermittel für die Plätze „Rheinpark-Zentrum“ und „Kirchvorplatz“
zugunsten des Hafengeländes und des Kirmesplatzes erfolgen kann, ist noch mit
dem Fördergeber abzustimmen.
Die Aufwertung der Plätze am Rheinpark-Zentrum (Edeka-Markt) und vor der
St. Stephanus Kirche wurde grundsätzlich in das Gesamttestat des
Fördergebers aufgenommen. Beide Plätze befinden sich jedoch, mit Ausnahme der Straßenverkehrsflächen,
nicht im Eigentum der Stadt Leverkusen. Die Bewilligung der noch zu
beantragenden Mittel kann nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass
vertraglich der Erhalt der Maßnahmen und die Nutzung der Flächen durch die
Öffentlichkeit für die Dauer der Zweckbindung möglicher Fördermittel gesichert
sind. Darüber hinaus sind zur Beantragung der Fördermittel konkrete
Entwurfspläne und Kostenschätzungen für die Neugestaltung des Platzes am Rheinpark
und an der St. Stephanus Kirche einzureichen. Auch hierzu sind weitere
Gespräche mit dem Fördergeber erforderlich.
Da weitere Planungen und eine Realisierung nur in Abstimmung mit den
Eigentümern erfolgen sollen, dienen die Ideen der Planer als Grundlage für die
zu führenden Gespräche.
Kosten
Für die spätere Planung und Bauleitung der Freiflächen entstehen nach
jetzigem Stand Kosten von insgesamt rund 135.000 € brutto für das nach dem Wettbewerbsentscheid
zu beauftragende Planungsbüro. Zusätzlich dazu entstehen bei der Durchführung
der Betreuung der Baumaßnahmen durch die TBL im Namen und auf Rechnung der
Stadt Leverkusen zusätzliche Kosten, welche aber erst mit Abschluss der
Entwurfsplanung genauer berechnet werden können.
Zur Beantragung von Städtebaufördermitteln bis Ende 2017 werden für die
Erarbeitung der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung aus laufenden Mitteln
des Haushalts Planungskosten von ca. 43.000 € brutto (geschätzt) notwendig. Die
Planungskosten sind förderfähig.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Schwanke / FB 61 / 406 - 6129
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens zur Aufwertung und Neugestaltung des Hafens und dreier Plätze entlang der Hitdorfer Straße. Über das Ergebnis und die Empfehlung der Fachjury soll beraten und beschlossen werden.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die zur Finanzierung der Maßnahmen erforderlichen Mittel von insges. 1.110.000 € stehen im Finanzplan bei Finanzstelle 66611205021099/Finanzposition 783200 in den Jahren 2017 bis 2020 zur Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Baukosten und Unterhaltungskosten können erst im Rahmen der
weiteren Planung ermittelt werden.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Baukosten und Unterhaltungskosten können erst im Rahmen der weiteren Planung ermittelt werden.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Die Planungsleistungen sind für die Konkretisierung der Maßnahmen zur Beantragung von Städtebaufördermitteln zwingend erforderlich.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] |
[nein] |
[ja] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die Vorgaben des Fördermittelgebers in Hinblick auf die nachzureichenden Kostenschätzungen und Detailpläne zu erfüllen und die Projekte zur Aufwertung Hitdorfs zügig voranzutreiben, ist eine zeitnahe Beschlussfassung nötig.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die unten genannten Anlagen auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)