Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt den Wegfall der Motorrad- und Kleinkraftradstellplätze in der Kölner Straße im Bereich der Fußgängerzone.
2. Die
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, als Ersatz für den Wegfall
der Motorrad- und Kleinkraftradstellplätze in der Kölner Straße im Bereich der
Fußgängerzone für einen mittelfristigen Übergangszeitraum Ersatzstellplätze in
gleicher Anzahl auf dem Bunker Bahnhofstraße bereit zu stellen.
3. Die
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt dem Wegfall von zwei Pkw-Stellplätzen auf dem Bunker Bahnhofstraße zur
Schaffung von Motorrad- und Kleinkraftradstellplätzen zu.
4. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beauftragt die Verwaltung, für die Motorrad- und Kleinkraftradstellplätze in der Fußgängerzone und auf dem Bunker Bahnhofstraße langfristig dauerhafte Alternativstandorte in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone zu ermitteln und vorzulegen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangslage
Grundlagen des
vorliegenden Beschlusses sind die Beschlüsse der Bezirksvertretung für den
Stadtbezirk II vom 06.07.2016 (vgl. Vorlage Nr. 2016/1111), vom 25.10.2016
(vgl. Vorlage Nr. 2016/1319), der Baubeschluss vom 06.12.2016 (vgl. Vorlage Nr.
2016/1355) sowie der Beschluss der Sondersitzung vom 12.06.2017 (vgl. Vorlage
Nr. 2017/1682). Mit der Umgestaltung der Fußgängerzone wird voraussichtlich ab
Herbst 2017 - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2017 - begonnen.
In der Vorlage 2017/1682 haben die Verwaltung und die beauftragten Planer Arge Wündrich/WES empfohlen, die Motorradstellplätze in der Kölner Straße und dem Bunker Bahnhofstraße im Rahmen der Umgestaltung der Fußgängerzone nicht mehr als solche auszuweisen. Im Beschluss zu dieser Vorlage hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II die Verwaltung aufgefordert, alternative Standorte für Motorradabstellflächen außerhalb der Fußgängerzone als Ersatz für die derzeitigen Standorte in der Fußgängerzone (Kölner Straße und Bahnhofstraße) zu prüfen.
Im Folgenden wird die Bezeichnung ‚motorisierte Zweiräder‘ verwendet, die sowohl Motorräder als auch Kleinkrafträder wie etwa Mokicks, Mopeds oder Roller umfasst.
Problemaufriss und Lösungsvorschlag
Gegenwärtig sind am
Nord- und am Südende in der Fußgängerzone Kölner Straße zwei gekennzeichnete
Abstellflächen für motorisierte Zweiräder ausgewiesen und in unmittelbarer
Umgebung existieren zahlreiche weitere Stellplätze für motorisierte Zweiräder:
- am Ostende der
Fußgängerzone Goetheplatz
- an der Kreuzung
Schillerstraße/Im Hederichsfeld
-
Birkenbergstraße/Kölner Straße
- Straße Opladener
Platz vor der Aloysius-Kapelle
Um zu den derzeit in
der Fußgängerzone ausgewiesenen Stellplätzen für motorisierte Zweiräder zu
kommen, muss ein Motorrad- bzw. Moped- oder Rollerfahrer die Fußgängerzone und
den Gehweg benutzen bzw. kreuzen. Dies führt zu Konflikten mit Fußgängern,
widerspricht der StVO und ist somit verkehrswidrig. Das Befahren von
Fußgängerzonen durch motorisierte Zweiräder zwecks Zufahrt zu Stellplätzen
fällt nicht unter Lieferverkehr.
Die beiden Standorte
in der Kölner Straße werden im Zuge der Umgestaltung des öffentlichen Raumes
als nicht erhaltenswert angesehen, da sie an den beiden exponierten
Eingangsbereichen der Fußgängerzone auch gestalterisch unattraktiv sind,
wichtige Blickbeziehungen verstellen und somit dem Planungsziel der
Attraktivierung der Fußgängerzone entgegenstehen.
Nach gemeinsamer Prüfung und Abstimmung mit dem Fachbereich Straßenverkehr wird eine zweistufige Vorgehensweise für die Verlagerung der Motorradstellplätze vorgeschlagen:
1. Stufe: Die Stellplätze für motorisierte Zweiräder in der Fußgängerzone im Bereich Kölner Straße im nördlichen und südlichen Eingangsbereich werden im Rahmen der Umgestaltung für einen mittelfristigen Zeitraum auf den Pkw-Parkplatz Bunker Bahnhofstraße verlagert. Hierfür fallen dort insgesamt zwei Pkw-Stellplätze weg.
2. Stufe: Die Parknutzung auf dem Bunker Bahnhofstraße soll nur noch mittelfristig bestehen, da die Fläche langfristig eine höherwertige Nutzung erhalten soll. Als dauerhafte langfristige Ersatzlösung für Stellplätze für motorisierte Zweiräder in der Fußgängerzone werden deshalb Alternativstandorte außerhalb der Fußgängerzone, aber in unmittelbarer Nähe ermittelt und dem Bezirk II vorgelegt.
Zum Standort Bunker
Bahnhofstraße
Am Bunker
Bahnhofstraße befinden sich ebenfalls Stellplätze für motorisierte Zweiräder,
die gestalterisch und funktional der Aufwertung der Fußgängerzone und des
Bunkerbereichs entgegenstehen, auch wenn sie außerhalb der neu zu gestaltenden
Fläche der Bahnhofstraße liegen. Diese Stellplätze sollen mittel- bis
langfristig ebenfalls aufgegeben werden.
Im Rahmen des
Stadtteilentwicklungskonzepts (STEK) für das Zentrum Opladen ist es Zielsetzung,
eine Nachfolgenutzung für das Bunkerareal anzustreben. Die Bezirksvertretung
für den Stadtbezirk II und der Rat hatten deshalb mit der Vorlage Nr. 2500/2013
beschlossen, sich im Rahmen einer Machbarkeitsstudie aufzeigen zu lassen,
welche höherwertigen Nutzungen geeignet wären, um für die Bunkerfläche und die Fußgängerzone
eine Gesamtaufwertung zu erreichen und gleichzeitig den derzeit störenden und
teilweise kriminellen Aktivitäten auf dem Bunker und Bunkerabgang in Richtung
Gerichtsstraße Einhalt zu gebieten.
Vor dem Hintergrund
einer mittelfristigen Aufgabe der Parkplatznutzung auf dem Bunker ist eine
übergangsweise Nutzung der Fläche auch für motorisierte Zweiräder unter Aufgabe
von zwei Pkw-Stellplätzen vertretbar. Zudem
liegen die Stellplätze in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone (vgl. zur
genauen Verortung Anlagen 1 und 2 der Vorlage).
Langfristige
Entwicklungsziele in der zentralen Innenstadtlage
Mit der Umgestaltung
und Attraktivierung der Fußgängerzone Opladen wird die Zielsetzung verfolgt, die
Fußgängerzone neu und modern zu präsentieren, um den Kunden im gesamten
Innenstadtbereich einen angenehmen und interessanten Aufenthalt zu bieten. Die
gestalterische Veränderung als Signal für die Erneuerung und Stärkung des
Zentrums ist ebenso wichtig wie die Ergänzung und Verbesserung der
Warensortimentsbreite und -qualität im Einzelhandel. Mit einer akzentuierten
Gestaltung an ausgewählten Räumen wird die Fußgängerzone generationen- und
familienfreundlich gestaltet; dies geschieht durch kleinteilige, interessante
und multifunktionale Aufenthalts-, Ruhe- und Spielstationen im Sinne einer
inspirativen und bespielbaren Stadt.
Den Eingangsbereichen
der Fußgängerzone in der Kölner Straße kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Mit der Neugestaltung und Aufwertung der Eingangsbereiche soll ein einladendes
und freundliches Entree in die Fußgängerbereiche und in die Einkaufsstraßen
geschaffen werden. Das an diesen Stellen vorhandene Stadtmobiliar und die
Stellplatzflächen werden deshalb im Hinblick auf diese Zielsetzung durch eine
höherwertige Nutzung ausgetauscht.
Besonders die
Bahnhofstraße soll durch die Attraktivierung der Fußgängerzone profitieren und
sich in den nächsten Jahren in Verbindung mit der Westseite der neuen bahnstadt
opladen in ihrer Funktion als „attraktives Bindeglied“ etablieren.
Die mittig im
Fußgängerbereich Bahnhofstraße auf Höhe des Bunkers bestehenden Stellplätze für
motorisierte Zweiräder stehen diesem Entwicklungsziel mittelfristig im Wege und
führen zusätzlich zu Querungsverkehren im Fußgängerzonenbereich, der mit
Umnutzung der Bunkerfläche entfallen soll. Daher empfiehlt die Verwaltung in
einer 2. Stufe auch die nochmalige Verlagerung dieser Stellplätze.
Weitere Vorgehensweise
Mit der Entscheidung für eine
zweistufige Vorgehensweise mit einer mittelfristigen Entfernung der Stellplätze
für motorisierte Zweiräder aus der Kölner Straße und langfristigen Entfernung
aller Stellplätze aus der Fußgängerzone stehen folgende nächste Schritte an:
Ü Aufhebung der Markierung der Motorradabstellflächen im Rahmen der Umgestaltung der Fußgängerzone in der Kölner Straße im nördlichen und südlichen Eingangsbereich parallel zum Start der Umbaumaßnahmen in der Kölner Straße, voraussichtlich ab Juni 2018
Ü Einrichtung der Stellflächen für motorisierte Zweiräder in gleicher Anzahl auf dem Pkw-Parkplatz Bunker Bahnhofstraße, voraussichtlich ab Mai 2018, Nutzung ab Juni 2018 (1. Stufe)
Ü Ermittlung von dauerhaften langfristigen Stellplätzen für motorisierte Zweiräder in gleicher Anzahl außerhalb der Fußgängerzone in unmittelbarer Nähe ab Mitte 2018 und Erarbeitung einer Vorlage für den Bezirk II (2. Stufe) im Vorfeld einer konkreten Umnutzung des Bunkergrundstücks.
Hinweis des
Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Die Anlagen 1 – 3 sind im Ratsinformationssystem Session in farbiger Darstellung einsehbar.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Monika Mohr/61/6124
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Für die hierfür
anfallenden Markierungsarbeiten in Höhe von geschätzt 1.000 € stehen im
Fachbereich 36 die Mittel wie folgt zur Verfügung:
Innenauftrag 36 000
230 0102, Sachkonto 526100.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Die
Einnahmeausfälle werden auf jährlich 1.500 € eingeschätzt, die sich als
Mindereinnahme auf folgende Position im Fachbereich 36 auswirken:
Innenauftrag 36 000
230 0202, Sachkonto: 432100 (Benutzungsgebühren).
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [] |
[ja] [] |
[] [nein] |
[] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Wegnahme der Stellplätze im Rahmen der Umgestaltung der Fußgängerzone Opladen
als STEK-Projekt) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [ |
[ja] [] |
[ja] [] |
[ja] [ |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Entscheidung zu den Motorradstellplätzen wird für die anstehende Ausführungsplanung benötigt, die bis Ende Juli 2017 erstellt sein muss.
Zeitverzögerungen führen in Bezug auf die Fördermittel des Landes ansonsten gegebenenfalls zu Zinsforderungen.