Betreff
STEK Opladen - Umgestaltung Fußgängerzone: Wegfall der Motorrad- und Kleinkraftradstellplätze in der Kölner Straße und Vorschlag zu einem Ersatzstandort
Vorlage
2017/1723
Aktenzeichen
V/612-mo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.  Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt den Wegfall der Motorrad- und Kleinkraftradstellplätze in der Kölner Straße im Bereich der Fußgängerzone.

 

2.  Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, als Ersatz für den Wegfall der Motorrad- und Kleinkraftradstellplätze in der Kölner Straße im Bereich der Fußgängerzone für einen mittelfristigen Übergangszeitraum Ersatzstellplätze in gleicher Anzahl auf dem Bunker Bahnhofstraße bereit zu stellen.

3.  Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt dem Wegfall von zwei Pkw-Stellplätzen auf dem Bunker Bahnhofstraße zur Schaffung von Motorrad- und Kleinkraftradstellplätzen zu.

4.  Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beauftragt die Verwaltung, für die Motorrad- und Kleinkraftradstellplätze in der Fußgängerzone und auf dem Bunker Bahnhofstraße langfristig dauerhafte Alternativstandorte in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone zu ermitteln und vorzulegen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangslage

Grundlagen des vorliegenden Beschlusses sind die Beschlüsse der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 06.07.2016 (vgl. Vorlage Nr. 2016/1111), vom 25.10.2016 (vgl. Vorlage Nr. 2016/1319), der Baubeschluss vom 06.12.2016 (vgl. Vorlage Nr. 2016/1355) sowie der Beschluss der Sondersitzung vom 12.06.2017 (vgl. Vorlage Nr. 2017/1682). Mit der Umgestaltung der Fußgängerzone wird voraussichtlich ab Herbst 2017 - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2017 - begonnen.

 

In der Vorlage 2017/1682 haben die Verwaltung und die beauftragten Planer Arge Wündrich/WES empfohlen, die Motorradstellplätze in der Kölner Straße und dem Bunker Bahnhofstraße im Rahmen der Umgestaltung der Fußgängerzone nicht mehr als solche auszuweisen. Im Beschluss zu dieser Vorlage hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II die Verwaltung aufgefordert, alternative Standorte für Motorradabstellflächen außerhalb der Fußgängerzone als Ersatz für die derzeitigen Standorte in der Fußgängerzone (Kölner Straße und Bahnhofstraße) zu prüfen.

 

Im Folgenden wird die Bezeichnung ‚motorisierte Zweiräder‘ verwendet, die sowohl Motorräder als auch Kleinkrafträder wie etwa Mokicks, Mopeds oder Roller umfasst.

 

 

Problemaufriss und Lösungsvorschlag

Gegenwärtig sind am Nord- und am Südende in der Fußgängerzone Kölner Straße zwei gekennzeichnete Abstellflächen für motorisierte Zweiräder ausgewiesen und in unmittelbarer Umgebung existieren zahlreiche weitere Stellplätze für motorisierte Zweiräder:

 

- am Ostende der Fußgängerzone Goetheplatz

- an der Kreuzung Schillerstraße/Im Hederichsfeld

- Birkenbergstraße/Kölner Straße

- Straße Opladener Platz vor der Aloysius-Kapelle

 

Um zu den derzeit in der Fußgängerzone ausgewiesenen Stellplätzen für motorisierte Zweiräder zu kommen, muss ein Motorrad- bzw. Moped- oder Rollerfahrer die Fußgängerzone und den Gehweg benutzen bzw. kreuzen. Dies führt zu Konflikten mit Fußgängern, widerspricht der StVO und ist somit verkehrswidrig. Das Befahren von Fußgängerzonen durch motorisierte Zweiräder zwecks Zufahrt zu Stellplätzen fällt nicht unter Lieferverkehr.

 

Die beiden Standorte in der Kölner Straße werden im Zuge der Umgestaltung des öffentlichen Raumes als nicht erhaltenswert angesehen, da sie an den beiden exponierten Eingangsbereichen der Fußgängerzone auch gestalterisch unattraktiv sind, wichtige Blickbeziehungen verstellen und somit dem Planungsziel der Attraktivierung der Fußgängerzone entgegenstehen.

 

 

Nach gemeinsamer Prüfung und Abstimmung mit dem Fachbereich Straßenverkehr wird eine zweistufige Vorgehensweise für die Verlagerung der Motorradstellplätze vorgeschlagen:

1.  Stufe: Die Stellplätze für motorisierte Zweiräder in der Fußgängerzone im Bereich Kölner Straße im nördlichen und südlichen Eingangsbereich werden im Rahmen der Umgestaltung für einen mittelfristigen Zeitraum auf den Pkw-Parkplatz Bunker Bahnhofstraße verlagert. Hierfür fallen dort insgesamt zwei Pkw-Stellplätze weg.

2.  Stufe: Die Parknutzung auf dem Bunker Bahnhofstraße soll nur noch mittelfristig bestehen, da die Fläche langfristig eine höherwertige Nutzung erhalten soll. Als dauerhafte langfristige Ersatzlösung für Stellplätze für motorisierte Zweiräder in der Fußgängerzone werden deshalb Alternativstandorte außerhalb der Fußgängerzone, aber in unmittelbarer Nähe ermittelt und dem Bezirk II vorgelegt.

 

 

Zum Standort Bunker Bahnhofstraße

Am Bunker Bahnhofstraße befinden sich ebenfalls Stellplätze für motorisierte Zweiräder, die gestalterisch und funktional der Aufwertung der Fußgängerzone und des Bunkerbereichs entgegenstehen, auch wenn sie außerhalb der neu zu gestaltenden Fläche der Bahnhofstraße liegen. Diese Stellplätze sollen mittel- bis langfristig ebenfalls aufgegeben werden.

 

Im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzepts (STEK) für das Zentrum Opladen ist es Zielsetzung, eine Nachfolgenutzung für das Bunkerareal anzustreben. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II und der Rat hatten deshalb mit der Vorlage Nr. 2500/2013 beschlossen, sich im Rahmen einer Machbarkeitsstudie aufzeigen zu lassen, welche höherwertigen Nutzungen geeignet wären, um für die Bunkerfläche und die Fußgängerzone eine Gesamtaufwertung zu erreichen und gleichzeitig den derzeit störenden und teilweise kriminellen Aktivitäten auf dem Bunker und Bunkerabgang in Richtung Gerichtsstraße Einhalt zu gebieten.

 

Vor dem Hintergrund einer mittelfristigen Aufgabe der Parkplatznutzung auf dem Bunker ist eine übergangsweise Nutzung der Fläche auch für motorisierte Zweiräder unter Aufgabe von zwei Pkw-Stellplätzen vertretbar. Zudem liegen die Stellplätze in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone (vgl. zur genauen Verortung Anlagen 1 und 2 der Vorlage).

 

 

Langfristige Entwicklungsziele in der zentralen Innenstadtlage

Mit der Umgestaltung und Attraktivierung der Fußgängerzone Opladen  wird die Zielsetzung verfolgt, die Fußgängerzone neu und modern zu präsentieren, um den Kunden im gesamten Innenstadtbereich einen angenehmen und interessanten Aufenthalt zu bieten. Die gestalterische Veränderung als Signal für die Erneuerung und Stärkung des Zentrums ist ebenso wichtig wie die Ergänzung und Verbesserung der Warensortimentsbreite und -qualität im Einzelhandel. Mit einer akzentuierten Gestaltung an ausgewählten Räumen wird die Fußgängerzone generationen- und familienfreundlich gestaltet; dies geschieht durch kleinteilige, interessante und multifunktionale Aufenthalts-, Ruhe- und Spielstationen im Sinne einer inspirativen und bespielbaren Stadt.

 

Den Eingangsbereichen der Fußgängerzone in der Kölner Straße kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Mit der Neugestaltung und Aufwertung der Eingangsbereiche soll ein einladendes und freundliches Entree in die Fußgängerbereiche und in die Einkaufsstraßen geschaffen werden. Das an diesen Stellen vorhandene Stadtmobiliar und die Stellplatzflächen werden deshalb im Hinblick auf diese Zielsetzung durch eine höherwertige Nutzung ausgetauscht.

 

Besonders die Bahnhofstraße soll durch die Attraktivierung der Fußgängerzone profitieren und sich in den nächsten Jahren in Verbindung mit der Westseite der neuen bahnstadt opladen in ihrer Funktion als „attraktives Bindeglied“ etablieren.

Die mittig im Fußgängerbereich Bahnhofstraße auf Höhe des Bunkers bestehenden Stellplätze für motorisierte Zweiräder stehen diesem Entwicklungsziel mittelfristig im Wege und führen zusätzlich zu Querungsverkehren im Fußgängerzonenbereich, der mit Umnutzung der Bunkerfläche entfallen soll. Daher empfiehlt die Verwaltung in einer 2. Stufe auch die nochmalige Verlagerung dieser Stellplätze.

 

 

Weitere Vorgehensweise

Mit der Entscheidung für eine zweistufige Vorgehensweise mit einer mittelfristigen Entfernung der Stellplätze für motorisierte Zweiräder aus der Kölner Straße und langfristigen Entfernung aller Stellplätze aus der Fußgängerzone stehen folgende nächste Schritte an:

 

Ü Aufhebung der Markierung der Motorradabstellflächen im Rahmen der Umgestaltung der Fußgängerzone in der Kölner Straße im nördlichen und südlichen Eingangsbereich parallel zum Start der Umbaumaßnahmen in der Kölner Straße, voraussichtlich ab Juni 2018

 

Ü Einrichtung der Stellflächen für motorisierte Zweiräder in gleicher Anzahl auf dem Pkw-Parkplatz Bunker Bahnhofstraße, voraussichtlich ab Mai 2018, Nutzung ab Juni 2018 (1. Stufe)

 

Ü Ermittlung von dauerhaften langfristigen Stellplätzen für motorisierte Zweiräder in gleicher Anzahl außerhalb der Fußgängerzone in unmittelbarer Nähe ab Mitte 2018 und Erarbeitung einer Vorlage für den Bezirk II (2. Stufe) im Vorfeld einer konkreten Umnutzung des Bunkergrundstücks.

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

Die Anlagen 1 – 3 sind im Ratsinformationssystem Session in farbiger Darstellung einsehbar.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Monika Mohr/61/6124

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Für die hierfür anfallenden Markierungsarbeiten in Höhe von geschätzt 1.000 € stehen im Fachbereich 36 die Mittel wie folgt zur Verfügung:

 

Innenauftrag 36 000 230 0102, Sachkonto 526100.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Die Einnahmeausfälle werden auf jährlich 1.500 € eingeschätzt, die sich als Mindereinnahme auf folgende Position im Fachbereich 36 auswirken:

 

Innenauftrag 36 000 230 0202, Sachkonto: 432100 (Benutzungsgebühren).

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   []

   [ja]   []

[]   [nein]

    []   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Wegnahme der Stellplätze im Rahmen der Umgestaltung der Fußgängerzone Opladen als STEK-Projekt)

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [

[ja]   []

[ja]   []

[ja]   [

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Entscheidung zu den Motorradstellplätzen wird für die anstehende Ausführungsplanung benötigt, die bis Ende Juli 2017 erstellt sein muss.

Zeitverzögerungen führen in Bezug auf die Fördermittel des Landes ansonsten gegebenenfalls zu Zinsforderungen.