- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der wupsi GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2016 gemäß beigefügter Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung.
b) Genehmigung des zusammengefassten Lageberichts und Konzern-Lageberichts.
c) Vortrag des Bilanzgewinns in Höhe von 9.218.306,21 € auf neue Rechnung.
d) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016.
2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der wupsi GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates zuzustimmen.
3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der wupsi GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, den Konzernabschluss zu billigen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Stein
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der wupsi GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung nach vorhergehender Beratung der Berichte des Aufsichtsrates und des Abschlussprüfers über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM
Verhülsdonk GmbH, Köln, hat die Prüfberichte zum Jahres- bzw. Konzernabschluss
2016 vorgelegt. Die o. g. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mit Datum
vom 23.05.2017 uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Aufsichtsrat
der wupsi GmbH hat sich mit der Feststellung von Jahresabschluss und
Lagebericht in seiner Sitzung am 21.06.2017 befasst.
Die Beschlussfassung über den
Jahresabschluss erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 21.06.2017. Die
vom Rat bestellten Vertreter in der Gesellschafterversammlung handelten dabei
gem. § 11 Abs. 4 und 5 des Gesellschaftsvertrages einheitlich vorbehaltlich
eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates.
Wirtschaftliche Ergebnisse / Auswertung:
In der nachfolgenden Übersicht werden die wesentlichen Bilanzpositionen der wupsi GmbH und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.
Bilanz 2016
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:
GuV 2016*
* Umgliederungen aufgrund BilRUG sind lediglich bezogen auf das Jahr 2016 dargestellt.
** hierin enthalten: Teilwertabschreibungen auf Finanzanlagen i. H. v. 15.462 T€ in 2015
Der im Beschlussentwurf ausgewiesene
Bilanzgewinn der wupsi GmbH gliedert sich wie folgt:
Gewinnvortrag aus
Vorjahr 10.907.638,30
€
Jahresüberschuss
2016 310.667,91
€
Ausschüttung an
die Gesellschafter in 2016 ./.
2.000.000,00 €
Bilanzgewinn 9.218.306,21
€
Das wirtschaftliche Ergebnis aus dem
Linienverkehr entwickelt sich entsprechend der Gewinn- und Verlustrechnung bei
der wupsi GmbH in der Grobgliederung wie folgt:
Die allgemeine wirtschaftliche Situation der wupsi sei anhand der folgenden Übersicht dargestellt:
Die jeweiligen Berechnungsformeln für die einzelnen Finanzkennzahlen sind im aktuellen Beteiligungsbericht aufgeführt.
Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der wupsi GmbH zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.
Abschließende
Hinweise:
Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanz-und Rechtsausschusses am 28.08.2017 in einem Kurzvortrag vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.
Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage für die wupsi GmbH die Bilanz zum 31.12.2016, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2016 sowie der zusammengefasste Lagebericht und Konzern-Lagebericht beigefügt. Die Anlagen 4 und 5 führen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung des wupsi-Konzerns auf.
Die Prüfungsberichte der Jahresabschlüsse für die wupsi GmbH und den Konzern stehen als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 6 und 7 allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen und Gruppen jeweils auch ein Druckexemplar der Prüfberichte zur Verfügung.
Ergänzend sei
auf folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder,
die selbst dem Aufsichtsrat der wupsi GmbH angehören, haben sowohl bei der
Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates
der wupsi GmbH gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein
Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).
Über den
Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen
Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der wupsi GmbH
tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Rh. Albrecht Omankowsky
Rh. Oliver
Ruß
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Hohn / Finanzen / 406 - 2042
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Jahresabschluss 2016 der wupsi GmbH.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle PN1211
Produkt 121101
Produktgruppe 1211
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |