Betreff
Jahresabschluss 2016 der Leverkusener Parkhausgesellschaft mbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2017/1750
Aktenzeichen
201-01-10-14-Li
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Leverkusener Parkhausgesellschaft mbH (LPG) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

 

1.    Den Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 7.714.635,56 € und einem Jahresfehlbetrag von 2.582.201,24 € festzustellen,

 

2.    den Lagebericht 2016 zu genehmigen,

 

3.    den Jahresfehlbetrag von 2.582.201,24 € auf neue Rechnung vorzutragen,

 

4.    der Geschäftsführung der LPG für das Wirtschaftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Stein

Begründung:

 

Dem von der Geschäftsführung der LPG aufgestellten Jahresabschluss 2016 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die KBHT Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH, Max-Delbrück-Straße 12 - 16, 51337 Leverkusen, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 i. V. m. § 8 lit. c des Gesellschaftsvertrages der LPG beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses und die Entlastung der Geschäftsführung.

 

Die Gesellschafterversammlung der LPG hat in ihrer Sitzung am 29.06.2017 die entsprechenden Beschlüsse vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen gefasst.

 

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nicht öffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.

 

Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 28.08.2017 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfügung.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2017/1750

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Herr Liebsch, Finanzen/Beteiligungen, Steuern und Abgaben, 02171/406 - 2041

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)

 

Jahresabschluss 2016 der LPG

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

entfällt

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

entfällt

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt