Betreff
Flüchtlingssituation in Leverkusen
Vorlage
2017/1800
Aktenzeichen
ar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt im Kontext der aktuellen Flüchtlingssituation die nachfolgenden Maßnahmen:

 

1.    Die aktuelle Unterbringungssituation für Flüchtlinge wird zur Kenntnis genommen. Den in der Begründung vorgeschlagenen Maßnahmen zum Freizug von Einrichtungen wird zugestimmt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die anderweitige Nutzung des Gebäudes „Manforter Straße“ zu prüfen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

 

3.    Der mit der Bezirksregierung Köln bestehende Mietvertrag für das Gebäude „Görresstraße 11“ wird zum Ende des Jahres – unter Berücksichtigung der Ablösezahlung der Bezirksregierung Köln - aufgelöst.

 

4.    Das Gebäude „Görresstraße 11“ wird bis zur Fertigstellung der Gemeinschaftsunterkunft „Sandstraße“ als Reservekapazität zur Unterbringung von Flüchtlingen vorgehalten.

 

5.    Die am Standort „Görrestraße 11“ befindliche Sporthalle wird dem Fachbereich Schulen schnellstmöglich zur Nutzung zur Verfügung gestellt.

 

 

gezeichnet:

                            In Vertretung       In Vertretung     In Vertretung     In Vertretung

Richrath             Stein                     Märtens              Adomat               Deppe

Begründung:

 

Die Unterbringung von Flüchtlingen ist weiterhin eine große Herausforderung der Stadt Leverkusen. Durch die bisher getroffenen Beschlüsse und Maßnahmen ist die Unterbringungssituation in Leverkusen aktuell als gut zu bezeichnen.

 

Derzeit besteht eine freie Kapazität von ca. 150 Plätzen (bei Nichtberücksichtigung der nachfolgend erläuterten Gebäude). Im August/ September 2017 erfolgen gemäß Zielvereinbarung mit der Bezirksregierung Arnsberg Zuweisungen von insgesamt 290 Flüchtlingen.

 

Die aktuelle Aufnahmequote der Stadt Leverkusen liegt zum 29.08.2017 - auf Basis der Bestandserhebung Juli 2017 - bei 100,73 % gemäß FlüaG (Flüchtlingsaufnahmegesetz).

 

Analog der Vorgehensweise der vergangenen Jahre findet stetig eine Neubewertung der Unterbringungssituation statt.

 

In Abwägung der gesamtstädtischen Bedarfslage ist vorgesehen, die Containereinrichtung „Stralsunder Straße“ freizuziehen und dem Fachbereich Kinder und Jugend als Standort für eine Kindertagesstätte zur Verfügung zu stellen. Die Einrichtung wurde vor der Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge bereits als Auslagerungsstandort für eine Kindertagesstätte genutzt, so dass im Vergleich zur Umnutzung anderer Gebäude nur bestimmte Umbaumaßnahmen erfolgen müssen, die hierfür erforderlichen Mittel sind durch den zuständigen Fachbereich für den HH 2018 angemeldet. So können relativ kurzfristig zusätzliche 4 Gruppen bereitgestellt werden. Die Einrichtung ist bereits im Rahmen der Grundsatzvorlage „Kindertagesstätten“ berücksichtigt.

 

Alle weiteren bestehenden Containereinrichtungen, die derzeit zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden, werden weiter benötigt und entsprechend belegt.

 

Zu 2:

 

Im Hinblick auf Betreuungs- und Wohnangebote, insbesondere Clearingwohnangebote für Wohnungslose im Stadtgebiet, erfolgten bereits vor geraumer Zeit Abstimmungsgespräche mit dem Caritasverband Leverkusen zum Kauf und entsprechender Nutzung des Gebäudes „Manforter Straße“. Diese Gespräche wurden aufgrund der hohen Zuweisungsdynamik und dem Erfordernis, eine hohe Zahl an Flüchtlingen im Stadtgebiet kurzfristig unterbringen zu müssen, zunächst zurückgestellt.

 

Allerdings besteht weiterhin ein entsprechender Bedarf an Angeboten. Die Suche nach alternativen Gebäuden zur Nutzung für diesen Zweck war bis jetzt erfolglos.

 

Durch die Realisierung weiterer Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge und den hieraus resultierenden Unterbringungskapazitäten wird daher vorgeschlagen, die Gespräche mit dem Caritasverband wieder aufzunehmen. Zielsetzung ist es, das Gebäude „Manforter Straße“ einer anderweitigen Nutzung zuzuführen und mit dem Caritasverband mögliche Optionen hinsichtlich des Gebäudeübergangs (Miete, Kauf) zu prüfen. Nach Abschluss der Abstimmungen wird den politischen Gremien ein Entscheidungsvorschlag zur Beratung vorgelegt werden.

 

Zu 3:

 

Wie in der Ratssitzung am 22. Mai 2017 durch Herrn Oberbürgermeister Richrath erläutert, hat die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 11. Mai 2017 mitgeteilt, die Einrichtung „Görresstraße“ zum 31.12.2017 aufzugeben und nicht weiter zur Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen.

 

Zwischenzeitlich haben Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung Köln und den zuständigen Dezernaten III und V stattgefunden.

 

Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 15. August 2017 mitgeteilt, dass sie eine Auflösung des Mietvertrages zum 31.12.2017 anstrebt. Der Betrieb der Einrichtung wird zum 30.09.2017 vollständig eingestellt, die Abstimmung mit dem durch die Bezirksregierung Köln beauftragten Betreuungsverband erfolgt durch die Bezirksregierung.

 

Nach Abwägung des Angebotes hält die Verwaltung eine Auflösung des Mietvertrages bei Zahlung einer Ablösesumme durch die Bezirksregierung Köln für zielführend. Die Ablösesumme ergibt sich aus den noch zustehenden Mietzahlungen zzgl. der Kostenübernahme für die Heizungsreparatur und Erstellung eines Brandschutzkonzeptes. Vorbehaltlich abschließender Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln beläuft sich diese auf ca. 578.000 €.

 

Durch die Zahlung der Ablösezahlung sind die der Stadt Leverkusen entstandenen Kosten sowie die zustehenden Mietzahlungen ausgeglichen.

 

Nach entsprechender Beschlussfassung wird die abschließende Abstimmung zur Abwicklung mit der Bezirksregierung Köln vorgenommen und entsprechend umgesetzt.

 

Zu 4:

 

Das Gebäude Görresstraße 11 wurde für die Unterbringung von Flüchtlingen in Form einer Notunterkunft entsprechend ausgestattet. Die Stadt Leverkusen verfügt über keinerlei Reservegebäude, die im Falle einer erhöhten Zuweisung genutzt werden können. Die abgängigen Gebäude an der Sandstraße stehen nicht mehr zur Verfügung.

 

Das Gebäude Görresstraße 11 soll daher – zumindest bis die Einrichtung Sandstraße fertiggestellt ist – als Reservekapazität erhalten bleiben.

 

Sollte erhöhter Unterbringungsbedarf bestehen, wird das Gebäude „Görresstraße 11“ ggfls. unter Beteiligung eines Dritten wieder als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt.

 

Zu 5.

 

Am Standort Görresstraße 11 befindet sich eine Sporthalle. Diese konnte während der Nutzung des Gebäudes als Unterkunft für Flüchtlinge nicht als reguläre Sporthalle genutzt werden und stand für Schulnutzungen etc. nicht zur Verfügung.

 

Mit dem Freizug des Gebäudes durch die Bezirksregierung soll die Sporthalle - zumindest solange keine Nutzung im Kontext der Unterbringung von Flüchtlingen erforderlich ist - dem Fachbereich Schulen wieder zur Verfügung gestellt werden.

 

Alle sich aus der Vorlage ergebenen finanziellen Auswirkungen werden über die Veränderungsliste bzw. im Haushalt 2019 entsprechend etatisiert werden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Arndt, Dezernat III,
Tel. 406 - 8833

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Zu 3:

Innenauftrag: 650001700111; Sachkonto: 442100

Innenauftrag: 650001700105; Sachkonto: 523107

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die erforderlichen Abstimmungen mit der Bezirksregierung Köln konnten erst Ende August abgeschlossen werden. Für die Realisierung der weiteren Verfahrensschritte ist die Beschlussfassung im laufenden Turnus erforderlich.