Jahresabschluss 2016 der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss 2016 wird mit einer Bilanzsumme von 111.593.391,54 € und einem Jahresüberschuss von 3.303.798,74 € (inklusive 965.155,51 € Gewinne der Tochtergesellschaften aus dem Vorjahr) gem. beigefügter Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1).
b) Der Bilanzgewinn in Höhe von 9.051.685,52 €, bestehend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 3.303.798,74 € und dem Gewinnvortrag von 5.747.886,78 €, wird mit einem Betrag von 500.000,00 € dem Darlehenskonto der Stadt Leverkusen und mit einem Betrag von 500.000,00 € dem Darlehenskonto des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes gutgeschrieben. Der restliche Betrag in Höhe von 8.051.685,52 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
c) Der Komplementärin und deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.
d) Der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 genannten Beschlüsse zu fassen.
e) Der Konzernabschluss der AVEA-Konzerngesellschaften wird gebilligt (Anlage 3).
2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.
3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss 2016 wird mit einer Bilanzsumme von 60.852,32 € und einem Jahresüberschuss von 2.104,00 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4) festgestellt.
b) Der Jahresüberschuss 2016 wird in die Gewinnrücklage eingestellt.
c) Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2016 Entlastung erteilt.
4. Den Vertretern der Stadt in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2017 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Stein
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH, Köln, hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der AVEA GmbH & Co. KG geprüft. Der Jahresabschluss 2016 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 1 beigefügt. Alleinige Kommanditisten der AVEA GmbH & Co. KG und Gesellschafter ihrer Komplementär-GmbH (AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH) sind zu je 50 % die Stadt Leverkusen und der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV). Mitglieder des BAV sind der Rheinisch-Bergische Kreis und der Oberbergische Kreis.
Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gem. § 11 Abs. 2 Buchstaben h) und i) des Gesellschaftsvertrages der AVEA GmbH & Co. KG der Gesellschafterversammlung unterliegen, erfolgte in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 07.07.2017. Die entsprechenden Beschlüsse wurden nach Vorberatung durch den Aufsichtsrat am 23.06.2017 vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen bzw. einer Weisung durch den Bergischen Abfallwirtschaftsverband gefasst.
Wirtschaftliche Ergebnisse / Auswertung
Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2016 wurden bei den Gesellschaften erstmals unter der Vorschrift des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Die erstmalige Berücksichtigung der BilRUG-Regelungen kann Auswirkungen auf die Vorjahresvergleiche und die Jahresabschlusskennzahlen haben.
Die Erträge aus den Jahren 2015 und 2016 setzen sich wie folgt zusammen:
Die Aufwendungen aus den Jahren 2015 und 2016 der AVEA GmbH & Co. KG stellen sich wie folgt dar:
Die Aufwendungen sind um 5.774 T€ gesunken. Ursachen dafür sind insbesondere geringere Abschreibungen im MHKW durch das Auslaufen der Nutzungsdauer bei der Rauchgasreinigungsanlage. Parallel dazu haben auch die Erträge, hauptsächlich durch niedrigere Umsatzerlöse, um 5.618 T€ abgenommen, sodass ein um 156 T€ höheres Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr erzielt werden konnte.
Finanzkennzahlen
zum 31.12.2016
|
|
in T€ |
2016 |
2015 |
Eigenkapitalrentabilität: |
Jahresergebnis: |
3.304 |
7,06% |
6,74% |
Eigenkapital: |
46.822 |
|||
Gesamtkapitalrentabilität: |
Jahresergebnis: |
3.304 |
8,13% |
7,87% |
Zinsaufwand: |
1.451 |
|||
Gesamtkapital
(EK + langfr. Fremdkapital) |
58.461 |
|||
Anlagendeckungsgrad
II: |
Eigenkapital: |
46.822 |
57,53% |
65,33% |
Sonderposten: Langfr.
Fremdkapital: |
0 11.639 |
|||
Anlagevermögen: |
101.619 |
|||
Personalaufwandsquote: |
Personalaufwand: |
7.180 |
9,94% |
8,17% |
Gesamtaufwand: |
72.241 |
|||
Zinsaufwandsquote: |
Zinsaufwand: |
1.451 |
2,01% |
1,96% |
Gesamtaufwand: |
72.241 |
|||
Investitionen: |
Anschaffung
AV: |
16.528 |
16.528
T€ |
8.715
T€ |
Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung
Die AVEA GmbH & Co. KG ist eine Managementholding. Auf der Grundlage des Subunternehmerkonzeptes werden in der Regel alle externen Umsatzerlöse durch die AVEA GmbH & Co. KG realisiert. Die Umsätze werden im Wesentlichen mit den Gesellschaften erzielt; die Abrechnung erfolgt gemäß der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP). Eine Bestätigung dieser Entgeltnachkalkulation erfolgt bei der jährlichen Jahresabschlussprüfung (s. Seite 10 des Anhangs für das Geschäftsjahr 2016). Die Entsorgung der Abfälle im Gebiet der Gesellschafter war im Berichtsjahr jederzeit gewährleistet, sodass der öffentliche Zweck der Gesellschaft erreicht wurde.
Tochtergesellschaften
Die Feststellung der Jahresabschlüsse der in der Anlage 2 aufgeführten Tochtergesellschaften erfolgt nach § 7 Abs. 3 des Konsortialvertrages zwischen der Stadt Leverkusen und dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband. Dort wurde vereinbart, dass die Vertretung der AVEA GmbH & Co. KG als Gesellschafterin in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften der AVEA GmbH & Co. KG von dem Geschäftsführer der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wahrgenommen wird. Gleichzeitig ist dieser auch Geschäftsführer der Tochtergesellschaften.
Nach den gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich, dass sich der Geschäftsführer als Vertreter der Gesellschafterin selbst Entlastung erteilt. Daher ist es erforderlich, entsprechende Ermächtigungen für die einzelnen Gesellschaften durch die Gesellschafterversammlung der Holding zu beschließen.
Zur Gewinnverwendung teilt die Verwaltung mit, dass die Vertreter der Stadt Leverkusen die Ermächtigung des Geschäftsführers in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 07.07.2017 vorbehaltlich des Weisungsbeschlusses gemäß dieser Vorlage beschlossen haben.
Konzernabschluss
Der konsolidierte Abschluss für die gesamte AVEA-Unternehmensgruppe ist eine jährlich aufzustellende Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der rechtlich selbständigen Konzernunternehmen (Mutter- und Tochtergesellschaften). Eine Feststellung des Konzernabschlusses erübrigt sich, da diesem lediglich eine Informationsfunktion zukommt. Allen Ratsmitgliedern steht der Prüfungsbericht über den AVEA Konzernabschluss als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 3 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.
AVEA
Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH geprüft.
Der Jahresabschluss 2016 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 4 beigefügt.
Bestellung
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Die Beschlüsse über die für die jeweiligen Gesellschaften zu bestellenden Wirtschaftsprüfer erfolgten vorbehaltlich des Weisungsbeschlusses in den Sitzungen der Gesellschafterversammlung der AVEA GmbH & Co. KG und AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH am 07.07.2017.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der AVEA GmbH & Co. KG angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der AVEA GmbH & Co. KG gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).
Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im
abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat
der AVEA GmbH & Co. KG tätig und unterliegen somit dem o. g.
Mitwirkungsverbot:
Rf. Heike
Bunde
Rh. Dirk
Danlowski
Rh. Tim
Feister
Rh. Albrecht
Omankowsky
Rh. Oliver Ruß
Rh. Karl
Schweiger
Der Jahresabschluss 2016 wird in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 28.08.2017 kurz vorgestellt. Für eventuelle Rückfragen steht an dem Tag ein Vertreter der AVEA zur Verfügung.
Abschließende
Hinweise
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) stehen allen Ratsmitgliedern die Prüfberichte der Jahresabschlüsse der AVEA GmbH & Co. KG und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 5 a) und b) im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen und den Gruppen jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2017/1754
Ansprechpartner/in/Fachbereich/Telefon: Herr Thiele / FB Finanzen / 406
- 2044
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Ausschüttung: Finanzstelle 9700111001
Produkt 111001
Produktgruppe 1110
Betrag: 1.900.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |