Jahresabschluss der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss 2016 wird mit einer Bilanzsumme von 8.667.424,87 € und einem Jahresüberschuss von 381.781,29 € (inklusive 363.876,76 €
Beteiligungserträge) gem. beigefügter Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1).
b) Der Jahresüberschuss in Höhe von 381.781,29
€ wird auf neue Rechnung vorgetragen.
c) Der Komplementärin sowie deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.
d) Der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 genannten Beschlüsse zu fassen.
2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.
3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss 2016 wird mit einer Bilanzsumme von 43.163,85 € und einem Jahresüberschuss von 2.104,00 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 3) festgestellt.
b) Der Jahresüberschuss 2016 wird in die
Gewinnrücklage eingestellt.
c) Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2016
Entlastung erteilt.
4. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2017 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Stein
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH, Köln, hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der RELOGA Holding GmbH & Co. KG geprüft. Alleinige Kommanditisten der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und Gesellschafter ihrer Komplementär-GmbH (RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH) sind zu je 50 % die Stadt Leverkusen und der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV). Mitglieder des BAV sind der Rheinisch-Bergische Kreis und der Oberbergische Kreis. Als Holdinggesellschaft realisiert die RELOGA Holding GmbH & Co. KG im Wesentlichen die Umsätze mit den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Der Jahresabschluss 2016 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 1 beigefügt.
Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gem. § 11 Abs. 2 Buchstaben h) und i) des Gesellschaftsvertrages der RELOGA Holding GmbH & Co. KG der Gesellschafterversammlung unterliegen, erfolgte in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 07.07.2017. Die entsprechenden Beschlüsse wurden nach Vorberatung durch den Aufsichtsrat am 23.06.2017 vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen bzw. einer Weisung durch den Bergischen Abfallwirtschaftsverband gefasst.
Wirtschaftliche Ergebnisse / Auswertung
Die Gesellschaft hat im Jahr 2016 einen Jahresüberschuss in Höhe von 382 T€ (Vorjahr: 640 T€) erwirtschaftet. Dabei ist anzumerken, dass das Jahresergebnis 2015 Erträge aus dem Verkauf einer 10%igen Beteiligung an der Lämmle Recycling GmbH in Höhe von 548 T€ beinhaltet.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2016 ist von 8.381 T€ um 286 T€ auf 8.667 T€ gestiegen. Dies ist insbesondere auf die Erhöhung der Finanzanlagen (Beteiligungen) zurückzuführen. Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital von 6.625 T€ auf 7.007 T€ erhöht. Aufgrund des geringeren Jahresüberschusses hat sich die Eigenkapitalrentabilität in Höhe von 5,48 % im Vergleich zum Vorjahr (9,66 %) verringert. Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft hat sich zum 31.12.2016 auf 80,85 % erhöht (Vorjahr 79,05 %).
Finanzkennzahlen zum 31.12.2016
|
|
in
T€ |
2016 |
2015 |
Eigenkapitalrentabilität: |
Jahresergebnis: |
384 |
5,48% |
9,66% |
Eigenkapital: |
7.007 |
|||
Gesamtkapitalrentabilität: |
Jahresergebnis: |
384 |
5,70% |
9,29% |
Zinsaufwand: |
71 |
|||
Gesamtkapital (EK + langfr.
Fremdkapital) |
7.982 |
|||
Anlagendeckungsgrad II: |
Eigenkapital: |
7.007 |
125,37% |
145,67% |
Sonderposten: Langfr. Fremdkapital: |
0 975 |
|||
Anlagevermögen: |
6.367 |
|||
Personalaufwandsquote: |
Personalaufwand: |
1.111 |
57,99% |
56,9% |
Gesamtaufwand: |
1.916 |
|||
Zinsaufwandsquote: |
Zinsaufwand: |
71 |
3,71% |
4,13% |
Gesamtaufwand: |
1.916 |
|||
Investitionen: |
Anschaffung AV: |
1.379 |
1.379 T€ |
1.194 T€ |
Tochter-
und Beteiligungsgesellschaften
Nach den gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich, dass sich der Geschäftsführer als Vertreter der Gesellschafterin selbst Entlastung erteilt. Daher ist es erforderlich, entsprechende Ermächtigungen für die einzelnen Gesellschaften durch die Gesellschafterversammlung der Holding zu beschließen. Entsprechend wird bei den Tochtergesellschaften verfahren, bei denen Herr Sprokamp nicht als Geschäftsführer bestellt ist.
Bestellung
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Die Beschlüsse über die für die jeweiligen Gesellschaften zu bestellenden Wirtschaftsprüfer erfolgten in den Sitzungen der Gesellschafterversammlung der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH am 07.07.2017.
Abschließende Hinweise
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) stehen allen Ratsmitgliedern die Prüfungsberichte der Jahresabschlüsse der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 4 a) und b) im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen und den Gruppen jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der RELOGA Holding GmbH & Co. KG angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der RELOGA Holding GmbH & Co. KG gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).
Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen
Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der RELOGA
Holding GmbH & Co. KG tätig und unterliegen somit dem o. g.
Mitwirkungsverbot:
Rf. Heike Bunde
Rh. Dirk
Danlowski
Rh. Tim Feister
Rh. Albrecht
Omankowsky
Rh. Karl
Schweiger
Der Jahresabschluss 2016 wird in der Sitzung des Finanz- und
Rechtsausschusses am 28.08.2017 kurz vorgestellt. Für eventuelle Rückfragen
steht an dem Tag ein Vertreter der RELOGA zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2017/1755
Ansprechpartner/in/Fachbereich/Telefon: Herr
Thiele / FB Finanzen / 406 - 2044
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Jahresabschluss 2016 der RELOGA Holding GmbH & Co. KG.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
entfällt
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |