Betreff
Jahresabschluss 2016 der Klinikum Leverkusen gGmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2017/1758
Aktenzeichen
201-01-06-14-tl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

 

a) den Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 132.445.424,91 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 158.541,41 € festzustellen,

 

b) den Lagebericht 2016 zu genehmigen,

 

c) den Jahresüberschuss in Höhe von 158.541,41 € mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 5.584.521,39 zu saldieren und mit 5.425.979,98 € auf das neue Geschäftsjahr 2017 vorzutragen,

 

d) der Geschäftsführung der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Stein

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Der Jahresabschluss 2016 der Klinikum Leverkusen gGmbH wurde auftragsgemäß von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG geprüft und hat unter dem Datum vom 16.03.2017 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.

 

Als Teilergebnis der Prüfung wurde der Klinikum Leverkusen gGmbH unter Zugrundelegung des derzeit gültigen Betrauungsaktes vom 17.02.2014 bescheinigt, dass die Verwendung der kommunal-verbürgten Darlehensmittel 2016 im Einklang mit dem zitierten Betrauungsakt erfolgt ist.

 

Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gem. § 14 Nr. 2 Buchstabe j) des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Leverkusen gGmbH der Gesellschafterversammlung obliegen, erfolgte vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 05.04.2017.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2016 wurden bei den Gesellschaften erstmals unter der Vorschrift des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Die erstmalige Berücksichtigung der BilRUG-Regelungen kann Auswirkungen auf die Vorjahresvergleiche und die Jahresabschlusskennzahlen haben.

 

Die Umsatzerlöse erhöhten sich von 131.766 T€ um 4.884 T€ auf 136.650 T€.

 

Die Entwicklung der Leistungen der Klinikum Leverkusen gGmbH stellt sich wie folgt dar:

 

Leistungen

 

Jahr 2014

Jahr 2015

Jahr 2016

Veränderung Vorjahr

Planbetten / Plätze

Anzahl

747

747

740

-7

Fallzahlen ohne interne Verlegung (voll- und teilstationär)

Anzahl

 

33.981

33.224

34.429

+1.205

Vereinbarte Fallzahlen

Anzahl

34.080

33.546

33.935

+389

Behandlungstage

Anzahl

218.935

211.395

210.467

-928

Behandlungstage vollstationär

Anzahl

218.583

211.166

210.426

-740

Behandlungstage teilstationär

Anzahl

352

229

41

-188

Verweildauer (durchschnittlich) (voll- und teilstationär)

Tage

6,42

6,3

6,0

-0,3

Auslastung (voll- und teilstationär)

%

80,30

77,53

77,71

+0,18

Anzahl der ambulanten Operationen/ Behandlungen

Anzahl

998

1.032

1.170

+138

Ertragslage:

 

 

 

 

 

Umsatzerlöse

T€

127.940

131.766

136.650

+4.884

Vollkräfte

 

1.099

1.100

1.106

+6

Personalaufwand je Fall

2.224

2.347

2.389

+42

Materialaufwand je stationärem Fall

1.456

1.549

1.599

+50

 

Den höheren Umsatzerlösen standen Steigerungen beim Personalaufwand von 84.442 T€ in 2015 auf 89.356 T€ in 2016 sowie beim Materialaufwand von 51.775 T€ in 2015 auf 55.052 T€ in 2016 gegenüber. Die Erhöhung des Personalaufwandes resultiert aus tariflichen Gehaltssteigerungen sowohl im ärztlichen als auch im nichtärztlichen Dienst. Die Steigerung des Materialaufwandes ergibt sich im Wesentlichen aus dem Anstieg der Fallzahlen und den steigenden Umsätzen aus dem Verkauf von Zytostatika-Zubereitungen.

Bei Gesamtaufwendungen i. H. v. 171.418 T€ und Gesamterträgen i. H. v. 171.576 T€ konnte ein Jahresüberschuss i. H. v. rd. 158 T€ erzielt werden. Damit wird die positive Tendenz - keine negativen Jahresergebnisse seit dem Jahr 2008 - fortgesetzt.

 

Finanzkennzahlen zum 31.12.2016

 

 

 

in T€

2016

2015

Eigenkapitalrentabilität:

Jahresergebnis:

158

0,69%

0,96%

Eigenkapital:

22.835

Gesamtkapitalrentabilität:

Jahresergebnis:

158

3,6%

6,43%

Zinsaufwand:

1.963

Gesamtkapital (EK + langfr. Fremdkapital)

58.909

Anlagendeckungsgrad II:

Eigenkapital:

22.835

83,5%

81,14%

Sonderposten:

26.993

Langfr. Fremdkapital:

36.074

Anlagevermögen:

102.873

Personalaufwandsquote:

Personalaufwand:

89.356

52,13%

52,12%

Gesamtaufwand:

171.418

Zinsaufwandsquote:

Zinsaufwand:

1.963

1,15%

1,79%

Gesamtaufwand:

171.418

Investitionen:

Anschaffung AV:

 

16.252 T€

7.773 T€

 

Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der Klinikum Leverkusen gGmbH und die Realisierung ihrer satzungsgemäßen Ziele wird durch folgende Zahlen belegt:

 

12

Fachrichtungen bestätigen das umfassende medizinische Leistungsspektrum der Klinikum Leverkusen gGmbH.

34.429

Patienten wurden im Jahr 2016 behandelt.

173,42

CM-Punkte wurden mehr abgerechnet als im Vorjahr.

1.599

Mitarbeiter versorgen und betreuen die Patienten. (Zahl ohne an Beteiligungen gestelltes Personal).

740

Betten stehen insgesamt für die Patienten zur Verfügung, davon gehören zwölf Betten zur Tagesklinik.

 

Auf Vorschlag der Geschäftsführung wird der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 158.541,41 € mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 5.584.521,39 € saldiert und mit 5.425.979,98 € auf das neue Geschäftsjahr 2017 vorgetragen.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister sowie die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Oberbürgermeister Uwe Richrath

Rf. Annegret Bruchhausen-Scholich

Rh. Paul Hebbel

Rh. Gerd Masurowski

Rh. Oliver Ruß

Rf. Barbara Trampenau

 

Abschließende Hinweise:

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppe(n) bzw. Einzelvertreter(n) jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfungsberichts zur Verfügung.

 

Der Jahresabschluss 2016 wird in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 28.08.2017 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Klinikum Leverkusen gGmbH zur Verfügung.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2017/1758

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Thiele / FB Finanzen/ 2044

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

entfällt

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

entfällt

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]