Betreff
Verbesserung der Verkehrssituation Entenpfuhl/Mühlenweg
Vorlage
2017/1775
Aktenzeichen
660-fr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Planung der markierten Gehwegführung gemäß Variante 1 zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation

Um eine Verbesserung der Gehwegführung zu erreichen, wurde bereits im Jahr 2015 der auf der Westseite des Mühlenweges vorhandene Gehweg im Kurvenverlauf Richtung Entenpfuhl bis zum Haus Nr.10 verlängert.

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 09.05.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung der Vorschläge des Bürgerantrages vom 20.01.2017 (Vorlage Nr. 2017/1472) zur Herstellung eines Bürgersteiges am Mühlenweg und des Bürgerantrages vom 13.04.2017 (Vorlage Nr. 2017/1638) bzgl. der Verkehrssituation Mühlenweg/Entenpfuhl zu prüfen und das Ergebnis vorzulegen.

 

Planung

Vonseiten der Verwaltung wurde bei mehreren Ortsterminen nach Lösungsmöglichkeiten für eine Verbesserung der Gehwegführung gesucht. Im Bereich des Mühlenweges sieht die Verwaltung nach wie vor aufgrund der beengten Verhältnisse und des Kurvenverlaufes der Straße keine Möglichkeit, einen baulichen angelegten Gehweg, wie im Bürgerantrag vom 20.01.2017 gewünscht, herzustellen. Auch eine durch reine Markierung vorgegebene Gehwegführung kann vonseiten der Verwaltung aus gleichen Gründen nicht empfohlen werden.

 

Für die Gehwegführung im Bereich Entenpfuhl wurden von der Verkehrsplanung daraufhin zwei Varianten erarbeitet. Dazu wurden im Vorfeld die entsprechenden Eigentümer der Straße Entenpfuhl angeschrieben, ob eine Bereitschaft besteht, einen Streifen von 0,50 m - 1,00 m ihrer Privatfläche zur Anlegung eines Gehweges zu veräußern. Sämtliche Eigentümer lehnten einen Teilverkauf ihrer Grundstücksfläche ab.

 

Variante 1 (siehe Lageplan Variante 1):

Durch den abgelehnten Grunderwerb besteht folglich keine Möglichkeit, einen Gehweg baulich herzustellen. Somit sieht die Planung auf der Nordseite des Entenpfuhls ab dem vorhandenen Gehweg einen 1,00 m breiten, markierten Schutzstreifen von Haus Nr. 10 bis Haus Nr. 16 vor. Aufgrund des beengten Straßenquerschnitts wird der Schutzstreifen bei entsprechendem Begegnungsverkehr von Fahrzeugen überfahren werden müssen; daher wird der Schutzstreifen als gestrichelte Linie markiert. Um eine erhöhte Aufmerksamkeit zu erreichen, soll in dem Schutzstreifen am Beginn und am Ende jeweils ein Fußgängerpiktogramm aufgetragen werden.

 

Variante 2 (siehe Lageplan Variante 2):

Bei der Variante 2 wird dieser Schutzstreifen auf der gegenüberliegenden Seite eingerichtet. Er beginnt an der Einmündung An der Kante bis zum abmarkierten Stellplatz vor Haus Nr. 9 der Straße Entenpfuhl. Er besitzt ebenfalls eine Breite von 1,00 m und wird als gestrichelte Linie markiert. Auch befindet sich jeweils zu Beginn und am Ende das Fußgängerpiktogramm im Schutzstreifen. Durch die Markierung der Fußgängerfurt im Bereich Entenpfuhl/An der Kante ist die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreichend, sodass die vorhandene Fahrbahnmarkierung im Kurvenbereich entfernt werden müsste.

 

Bewertung:

Zwar ist der Entenpfuhl in der offiziellen Schulwegkarte nicht als vorgeschlagener Schulweg der GGS Im Steinfeld eingetragen - dieser beginnt erst auf der Heinrich-Brüning-Straße - trotzdem wird er von Schulkindern begangen. Vor diesem Hintergrund wird vonseiten des Fachbereichs Schulen, des Fachbereichs Straßenverkehr und des Fachbereichs Tiefbau die Variante 1 befürwortet, da diese Gehwegführung an den baulich hergestellten Gehweg Entenpfuhl/Mühlenweg anschließt und eine Querung des Entenpfuhls im Einmündungsbereich der Heinrich-Brüning-Straße erfolgen kann.

 

Vonseiten des Fachbereiches Straßenverkehr wurde eine mögliche Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 20 mit folgendem Ergebnis überprüft:

 

„Mit Ratsbeschluss vom 01.12.2014 „Geschwindigkeitsregelungen im Stadtgebiet“ (Vorlage Nr. 2014/0161) wurden die Grundlagen für die Bewertung der Geschwindigkeitsregelungen im Stadtgebiet festgelegt. Demnach sind die Voraussetzungen zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht erfüllt, da aufgrund der örtlichen Verhältnisse keine Gefahrenlage besteht, welche das allgemeine Risiko erheblich übersteigt.“

 

Fazit:

Vonseiten der Verwaltung wird die Verlängerung der bereits vorhandenen Gehwegführung auf der Westseite des Mühlenweges und der Nordseite des Entenpfuhls, Variante 1, favorisiert. Die Kosten für die Markierungsarbeiten betragen ca. 500 €; vorbehaltlich der Beschlussfassung soll die Markierung kurzfristig erfolgen.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Frommke / 66 / 6614

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Markierung einer Gehwegführung auf der Straße Entenpfuhl

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN: 1205 Gemeindestraßen

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]