- Vereinfachtes Verfahren
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt
die Satzung über die förmliche Festlegung der Ergänzung des Sanierungsgebietes
"City Leverkusen" gemäß § 142 Abs. 3. Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung
mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV.
NRW. S. 90), in Kraft
getreten am 2. Februar 2018.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Lünenbach Deppe
Begründung:
Ziel der Sanierung ist es, das Zentrum Leverkusen-Wiesdorf und Umgebung
in seiner strukturellen und funktionalen Vielfalt und Bedeutung
zukunftsorientiert weiterzuentwickeln und zu stärken.
Am 19.12.2016 hat der Rat der Stadt Leverkusen mit der Ergänzung zur Vorlage Nr. 2016/1333/1 das Integrierte Handlungskonzept (InHK) Leverkusen-Wiesdorf beschlossen. Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Fassung eines Gebietsbeschlusses für Wiesdorf einzuleiten.
Das InHK Leverkusen-Wiesdorf beschreibt und analysiert den Ist-Zustand und die Rahmenbedingungen auf Stadt- und Stadtteilebene und zeigt Wege zur Weiterentwicklung und Stärkung des Stadtteils auf. In folgenden Handlungsfeldern werden zahlreiche Maßnahmen und Projektvorschläge formuliert:
- Stadtbild und Städtebau,
- Soziales und Wohnen,
- Freizeit und Erholung,
- Einzelhandel, Büromarkt und Gewerbe,
- Verkehr.
Im Rahmen der Fortschreibung des InHK Leverkusen-Wiesdorf werden diese Themenfelder weiter untersucht und in Öffentlichkeitsveranstaltungen unter Beteiligung der Bürger erörtert. Eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung zum InHK fand am 01.04.2017 statt.
Das mit Bekanntmachung vom 24.10.2008 rechtskräftige Sanierungsgebiet „City Leverkusen“ deckt zwar bereits einen Großteil der Gebietskulisse des InHK Leverkusen-Wiesdorf ab, weitere Bereiche sind hierüber jedoch noch nicht erfasst. Zudem befinden sich kleinere Teilbereiche in den Sanierungsgebieten „Stadtpark“ und „Rheinpark“. Mit Ergänzung des bestehenden Sanierungsgebietes „City Leverkusen“ sind alle Maßnahmenbereiche der Gebietskulisse des InHK Leverkusen-Wiesdorf durch die oben benannten drei bestehenden Sanierungsgebiete oder durch die festgesetzten Ergänzungsflächen abgedeckt. Die Abgrenzungen der Sanierungsgebiete können der Anlage 4 dieser Vorlage entnommen werden.
Zur Umsetzung der im InHK Leverkusen-Wiesdorf dargestellten Maßnahmen ist daher eine Ergänzung des Sanierungsgebietes „City Leverkusen“ notwendig. Die Begründung zur Ergänzung des Sanierungsgebietes kann der Anlage 3 zur Vorlage entnommen werden.
Am 13.03.2017 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen
die vorbereitenden Untersuchungen zur
möglichen Ergänzung des Sanierungsgebietes "City Leverkusen" beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2017/1504). In
der Zeit vom 03.04.2017 bis einschließlich 22.05.2017 wurde die Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die
Anregungen der Träger öffentlicher Belange können alle im Sanierungsverfahren
berücksichtigt werden.
Hierbei sind insbesondere die Belange der Leitungsträger, der
Denkmalpflege und der Bodendenkmalpflege zu nennen. Die vorhandenen Leitungen
werden bei der Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigt. Bei der Konzeptionierung
und Umsetzung der Planungen und Maßnahmen wird die Untere Denkmalbehörde sowohl
im Vorfeld als auch in späteren Verfahrensschritten beteiligt, damit die
notwendigen denkmalrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt werden
können. Sollten bodendenkmalpflegerisch bedeutsame Funde entdeckt werden, wird
die Untere Denkmalbehörde umgehend benachrichtigt.
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen sind keine Anregungen der Öffentlichkeit
oder der betroffenen Grundstückseigner eingegangen.
Die räumliche Abgrenzung der Gebietskulisse als Sanierungsgebiet ist Voraussetzung für eine Förderung aus den Programmen der Städtebauförderung und damit zur Förderung von Maßnahmen durch Land und Bund. Aufgrund der Befristung der bestehenden Sanierungssatzung des Sanierungsgebietes „City Leverkusen“ bis zum 24.10.2023 erfolgt auch die Befristung der Ergänzung des Sanierungsgebietes bis zu diesem Datum. Sofern die Sanierung über die notwendigen Maßnahmen bis zu diesem Termin nicht komplett durchgeführt werden konnte, kann eine Verlängerung der Befristung des gesamten Sanierungsgebietes über einen separaten Beschluss gem. § 142 Absatz 3 BauGB erfolgen.
Begründet durch die Zielsetzung der Sanierungssatzung kann das sogenannte „Vereinfachte Verfahren“ angewandt werden. Sanierungsrechtliche Genehmigungen und die Sanierungsvermerke im Grundbuch kommen daher nicht zur Anwendung.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2017/1778
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Christian Kociok / 61 / 406 - 6121
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu §
82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden
Haushaltsverfügung.)
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Die Behebung städtebaulicher Missstände durch Sanierungsmaßnahmen wird entsprechend der Bestimmungen der §§ 136 ff Baugesetzbuch vorbereitet und durchgeführt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
laufender Haushalt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
siehe oben
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
siehe oben
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Die nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebenen
Bürgerbeteiligungsverfahren haben stattgefunden. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja] |