Betreff
Integrationskonzept Stadt Leverkusen
Vorlage
2017/1900
Aktenzeichen
ar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die nachfolgenden Maßnahmen:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt das in der Anlage beigefügte Integrationskonzept als verbindlichen Rahmen für die gesamtstädtische Integrationsarbeit.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der im Konzept beschriebenen Verfahrensweise unter Punkt 4 die Umsetzung des Integrationskonzeptes zu steuern und zu kontrollieren.

 

 

gezeichnet:

                                                         In Vertretung                             In Vertretung

Richrath                                         Märtens                                      Adomat

 

Begründung:

 

Am 27.06.2016 hat der Rat der Stadt Leverkusen die Fortschreibung des Integrationskonzeptes beschlossen. Unter Federführung des Dezernats III mit dem Kommunalen Integrationszentrum wurden die Steuerungsgruppe Integration sowie die Koordinierungsgruppe Integration von Beginn an in den Fortschreibungsprozess involviert. Zur Begleitung und Moderation des Prozesses beauftragte die Stadt Leverkusen das Institut für soziale Innovation.

 

Die Fortschreibung erfolgte in einem breitangelegten Beteiligungsprozess mit folgenden zeitlichen Abschnitten:

 

Arbeitsaufnahme des Instituts für soziale Innovation

ab 01.02.2017

Vorstellung des Instituts in der Steuerungs- und Koordinierungsgruppe Integration

02.03.2017

Durchführung der Online-Befragungen

10.03. – 31.03.2017

Informationsveranstaltung für die Mitglieder des Integrationsrates und der Vereine

21.03.2017

Workshop mit Fachakteuren

08.05.2017

 

Informationsveranstaltung für Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter im Rat

18.05.2017

Veröffentlichung des „Sachstandsberichts Integrationskonzept“ als Zwischenbericht zum Prozess

Juni 2017

Integrationskonferenz der Stadt Leverkusen

 

30.06.2017

Veröffentlichung der Dokumentation der Integrationskonferenz

Aug. 2017

 

Erarbeitung des Konzeptentwurfs

Aug./Sept. 2017

Abstimmung des Konzeptentwurfs mit der Steuerungs- und Koordinierungsgruppe Integration

Sept./Okt 2017

 

Innerhalb des Integrationskonzeptes voran gestellt sind die Themen „Gesamtstädtische Steuerung und Kommunikation“ (S. 11 ff.) sowie „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“ (S. 15 ff.). Beides sind wesentliche Handlungsfelder, die vorrangig die Verwaltung als umsetzenden Akteur betreffen.

 

Darüber hinaus wurden für folgende acht zentrale Handlungsfelder Leitziele, Handlungsansätze und Wirkungsindikatoren entwickelt:


 

A.   Sprache/Sprachförderung,

B.   Erziehung und (institutionelle) Bildung,

C.   Qualifizierung, Ausbildung und Arbeit,

D.   Wohnen und Unterbringung,

E.   Gesundheit,

F.    Zivilgesellschaftliches/Bürgerschaftliches Engagement und Freizeit, Kultur und Sport,

G.   Interkultureller und interreligiöser Dialog,

H.   Altern in der Migrationsgesellschaft/Senioren.

 

Zu 1)

 

Die Vielzahl von Integrationsangeboten in unterschiedlichen Trägerschaften erfordert eine systematische Herangehensweise zur Abstimmung und die Setzung von Prioritäten durch das vorliegende Konzept. Aufgrund der engen Verzahnung im Feld der Integrationsförderung von Verwaltung, Wohlfahrtverbänden, Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie auch des bürgerschaftlichen Engagements stellt das vorliegende Konzept einen gemeinsam erarbeiteten und verbindlichen Rahmen für die kommenden Jahre dar.

 

Im Bereich der Integrationsförderung findet eine fortlaufende Weiterentwicklung von Maßnahmen und Angeboten statt. Somit kann hinsichtlich laufender Maßnahmen, die im vorliegenden Integrationskonzept dargestellt sind, nur der aktuelle Ist-Stand wiedergegeben werden.

 

Zu 2)

 

Damit eine systematische Fortschrittskontrolle hinsichtlich der Umsetzung des Integrationskonzeptes erfolgen kann, wird unter Punkt 4 die Steuerungs- und Kommunikationsstruktur dargestellt. Neben der Steuerung der Gesamtthematik Integration durch das Dezernat für Bürger, Umwelt und Soziales erfolgt über die „Controllinggruppe Integrationskonzept“ und die „Fachgruppe Integration“ die Einbindung weiterer Akteure aus der Verwaltung sowie aus den Wohlfahrtverbänden, dem Integrationsrat und weiteren Institutionen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Peters / Kommunales Integrationszentrum (KI) Goetheplatz 1 – 4

 

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]