Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die nachfolgenden Maßnahmen:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt das in der Anlage beigefügte Integrationskonzept als verbindlichen Rahmen für die gesamtstädtische Integrationsarbeit.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der im Konzept beschriebenen Verfahrensweise unter Punkt 4 die Umsetzung des Integrationskonzeptes zu steuern und zu kontrollieren.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Adomat
Begründung:
Am 27.06.2016 hat der Rat der Stadt Leverkusen die Fortschreibung des Integrationskonzeptes beschlossen. Unter Federführung des Dezernats III mit dem Kommunalen Integrationszentrum wurden die Steuerungsgruppe Integration sowie die Koordinierungsgruppe Integration von Beginn an in den Fortschreibungsprozess involviert. Zur Begleitung und Moderation des Prozesses beauftragte die Stadt Leverkusen das Institut für soziale Innovation.
Die Fortschreibung erfolgte in einem breitangelegten Beteiligungsprozess mit folgenden zeitlichen Abschnitten:
Arbeitsaufnahme des Instituts für soziale
Innovation |
ab
01.02.2017 |
Vorstellung des Instituts in der Steuerungs- und
Koordinierungsgruppe Integration |
02.03.2017 |
Durchführung der Online-Befragungen |
10.03.
– 31.03.2017 |
Informationsveranstaltung für die Mitglieder des Integrationsrates und
der Vereine |
21.03.2017 |
Workshop mit Fachakteuren |
08.05.2017 |
Informationsveranstaltung für Vertreterinnen und
Vertreter der Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter im Rat |
18.05.2017 |
Veröffentlichung des „Sachstandsberichts
Integrationskonzept“ als Zwischenbericht zum Prozess |
Juni
2017 |
Integrationskonferenz der Stadt Leverkusen |
30.06.2017 |
Veröffentlichung der Dokumentation der
Integrationskonferenz |
Aug.
2017 |
Erarbeitung des Konzeptentwurfs |
Aug./Sept.
2017 |
Abstimmung des Konzeptentwurfs mit der Steuerungs-
und Koordinierungsgruppe Integration |
Sept./Okt
2017 |
Innerhalb des Integrationskonzeptes voran gestellt sind die Themen „Gesamtstädtische Steuerung und Kommunikation“ (S. 11 ff.) sowie „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“ (S. 15 ff.). Beides sind wesentliche Handlungsfelder, die vorrangig die Verwaltung als umsetzenden Akteur betreffen.
Darüber hinaus wurden für folgende acht zentrale Handlungsfelder Leitziele, Handlungsansätze und Wirkungsindikatoren entwickelt:
A.
Sprache/Sprachförderung,
B.
Erziehung und (institutionelle) Bildung,
C.
Qualifizierung, Ausbildung und Arbeit,
D.
Wohnen und Unterbringung,
E.
Gesundheit,
F.
Zivilgesellschaftliches/Bürgerschaftliches
Engagement und Freizeit, Kultur und Sport,
G.
Interkultureller und interreligiöser Dialog,
H.
Altern in der Migrationsgesellschaft/Senioren.
Zu 1)
Die Vielzahl von Integrationsangeboten in unterschiedlichen Trägerschaften erfordert eine systematische Herangehensweise zur Abstimmung und die Setzung von Prioritäten durch das vorliegende Konzept. Aufgrund der engen Verzahnung im Feld der Integrationsförderung von Verwaltung, Wohlfahrtverbänden, Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie auch des bürgerschaftlichen Engagements stellt das vorliegende Konzept einen gemeinsam erarbeiteten und verbindlichen Rahmen für die kommenden Jahre dar.
Im Bereich der Integrationsförderung findet eine fortlaufende Weiterentwicklung von Maßnahmen und Angeboten statt. Somit kann hinsichtlich laufender Maßnahmen, die im vorliegenden Integrationskonzept dargestellt sind, nur der aktuelle Ist-Stand wiedergegeben werden.
Zu 2)
Damit eine systematische Fortschrittskontrolle hinsichtlich der Umsetzung des Integrationskonzeptes erfolgen kann, wird unter Punkt 4 die Steuerungs- und Kommunikationsstruktur dargestellt. Neben der Steuerung der Gesamtthematik Integration durch das Dezernat für Bürger, Umwelt und Soziales erfolgt über die „Controllinggruppe Integrationskonzept“ und die „Fachgruppe Integration“ die Einbindung weiterer Akteure aus der Verwaltung sowie aus den Wohlfahrtverbänden, dem Integrationsrat und weiteren Institutionen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in /
Fachbereich / Telefon: Frau Peters / Kommunales Integrationszentrum (KI) Goetheplatz
1 – 4
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |