Betreff
Integrationsarbeit in Leverkusen
Vorlage
2017/1779
Aktenzeichen
ar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Umsetzung der nachfolgenden Maßnahmen:

 

1.    Zur Unterstützung des Integrationsprozesses und Verbesserung der Transparenz wird ein „Willkommensordner“ realisiert. Hierfür werden Mittel in Höhe von 10.000 € zur Verfügung gestellt.

 

2.    Für die Übersetzung städtischer Publikationen sowie entsprechender Internetseiten werden Mittel in Höhe von 20.000 € zur Verfügung gestellt.

 

3.    Für die vertiefte Erarbeitung konkreter Handlungsfelder, die im Rahmen des aktuellen Integrationskonzeptes nur in geringerem Maße konkretisiert werden konnten, werden für die Durchführung weiterer ergänzender Fachworkshops Mittel in Höhe von 10.000 € bereitgestellt.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Märtens

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat gemäß Antrag Nr. 2016/1154 in seiner Sitzung am 27.06.2016 beschlossen, dass in den Haushalt 100.000 € zur Umsetzung konkreter Maßnahmen des Integrationskonzeptes eingestellt werden.

 

Derzeit erfolgt die Fortschreibung des Integrationskonzeptes, welches den politischen Gremien zum Ende dieses Jahres zur Beratung vorgelegt wird.

 

Die bis jetzt erfolgte Beteiligung und Erarbeitung der Handlungsfelder machen aber bereits jetzt potenzielle Aktionsfelder deutlich. So wurde im Rahmen der Integrationskonferenz am 30.06.2017 verstärkt von vielen Teilnehmerinnern und Teilnehmern gefordert, dass die Transparenz und Information über Angebote, Aktivitäten, Ansprechpartner und Maßnahmen verbessert werden soll. Im Rahmen der verschiedenen Diskussionen in den einzelnen Arbeitsgruppen wurde immer wieder betont, dass Informationen zu Angeboten, Ansprechpartnern etc. transparenter für alle Beteiligten zur Verfügung gestellt werden sollten und Barrieren - insbesondere durch die verschiedenen Zuständigkeiten etc. - abgebaut werden sollten.

 

Durch eine Verringerung dieser Barrieren und zeitgleicher Verbesserung der Informationen kann der Zugang zu bestehenden Systemen deutlich erleichtert und der Integrationsprozess zielführend unterstützt werden.

 

Die Stadtverwaltung strebt daher an, die Information für alle Beteiligten (Flüchtlinge, Migranten, Trägerorganisationen, Verwaltungsbereiche, ehrenamtlich Aktive etc.) transparenter, reibungsfreier und zielgerichteter zu gestalten.

 

Zu 1:

 

Wie oben erläutert, existiert eine große Vielzahl an Angeboten, Ansprechpartnern und Maßnahmen in der Stadt, die die Flüchtlinge im Rahmen des Integrationsprozesses unterstützen. Die Vielzahl erschwert aber oftmals auch die Sicherstellung, dass alle Beteiligten über die Angebote Kenntnis haben und so zielgerichtet diese nutzen können.

 

Der Wunsch nach mehr Transparenz bei den Angeboten, aber auch bei der Erleichterung nach der Suche nach Ansprechpartnern etc., möchte die Stadt mit der Einführung eines „Willkommensordner“ für Flüchtlinge nachkommen. Der entsprechende Ordner soll zukünftig neuankommenden Menschen bei ihrer Ankunft in Leverkusen direkt ausgehändigt werden, sodass er die Menschen stetig beim Ankommen in Leverkusen und den weiteren Schritten begleitet.

 

Entsprechende Projekte wurden auch bereits in anderen Kommunen, z. B. Freiburg, realisiert. Die Umsetzung des Willkommensordners erfolgt auf der Grundidee von “Mein Ordner“ aus Sachsen. (https://www.dresden.de/media/pdf/sozialamt/Willkommensordner_Dresden.pdf)

 

Der Ordner ist in verschiedene Registerblätter unterteilt und bildet einzelne Themen ab (siehe Abbildung 1 & 2 – Beispiel aus Freiburg „Willkommen in Freiburg“).

 

 

Die Registerblätter werden mit einem entsprechenden „Kurztext“ versehen und geben Informationen zu den Themenfeldern, Ansprechpartnern und ggfls. auch einen Verweis auf die jeweilige Internetseite, auf der weitere Informationen abgerufen werden können.

 

 

(Abbildung 1 – Beispiel aus „Willkommen in Freiburg“)

 

 

(Abbildung 2 - Beispiel aus „Willkommen in Freiburg)

 

 

Es sind für die Stadt Leverkusen folgende themenspezifischen Registerblätter mit kurzen Erklärungen in einfacher deutscher und englischer Sprache zzgl. die zu den Themen gehörenden Kontaktadressen vorgesehen:

 

  1. Willkommen in Leverkusen
  2. Persönliche Unterlagen
  3. Wohnen
  4. Geld
  5. Gesundheit
  6. Sprache
  7. Berufsausbildung und Studium
  8. Arbeit
  9. Kinder, Jugend und Familie
  10. Beratung und Unterstützung
  11. Weitere Dokumente

 

Die jeweiligen Register können stetig mit entsprechen Informationsmaterialien - auch z. B. durch weitere Fachbereiche, Akteure, Träger etc. - adressatengerecht ergänzt und so unproblematisch aktualisiert werden. So kann im Handlungsfeld Wohnen zunächst z. B. eine Information zur Gemeinschaftsunterkunft (Ansprechpartner, Hausordnung, Lageplan etc.) eingefügt werden und später ggfls. durch eine Information zum Umzug und zur Anmietung einer Wohnung ersetzt werden. Neben den fachspezifischen Themenfeldern sollen auch allgemeine Informationen zur Stadt Leverkusen (Stadtplan, Informationen zum ÖPNV etc.) aufgenommen werden.

 

Der Ordner soll darüber hinaus zur Ablage der Dokumente der zuwandernden Menschen dienen. Es können hier auch alle persönlichen Papiere und Zertifikate abgeheftet werden. Außerdem sollen hier alle Antragskopien, Informations- oder Beratungsschreiben abgeheftet werden, damit die nächste (beratende) Stelle besser informiert ist, auf welcher Vorarbeit sie aufbauen kann. Abfragedopplungen können so vermieden werden, was letztendlich den gesamten Integrationsprozess positiv unterstützt.

 

Ferner wird ein „Laufzettel“ zu Beginn eingeheftet, wo die konkreten Ansprechpartner, Sachbearbeiter in den jeweiligen Institutionen mit den Kontaktdaten, aufgenommen werden können.

 

Alle am Integrationsprozess und in den Handlungsfeldern beteiligten Akteure werden bei der Gestaltung und Umsetzung des Ordners eingebunden.

 

Die veranschlagten Mittel werden für Layout, Druck und Übersetzung benötigt.

 

Zu 2:

 

Es gibt eine Vielzahl an Publikationen, Broschüren sowie Internetseiten der Stadtverwaltung, die Informationen für Bürgerinnen und Bürger zu verschiedenen Themenfeldern bündeln bzw. zur Verfügung stellen.

 

Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere Menschen, die erst kurz in Deutschland/Leverkusen leben, können diese Informationen oftmals nicht - oder nur sehr eingeschränkt - nutzen, da das sprachliche Verständnis zunächst fehlt. Damit die vielfältigen Möglichkeiten, Ansprechpartner und Projekte, die es in Leverkusen zur Förderung der Integration gibt, besser kommuniziert werden können und adressatengerecht zur Verfügung stehen, sollen Broschüren bzw. Handouts mit den wichtigsten Informationen erstellt und entsprechend mehrsprachig aufgelegt bzw. bestehende Broschüren/Internetseiten übersetzt werden. Diese Informationen können dann auch für den unter 1.) dargestellten „Willkommensordner“ genutzt werden, indem entsprechende Verweise auf die übersetzen Unterlagen erfolgen oder direkt in den Ordner aufgenommen werden.

 

Grundsätzlich stehen für entsprechende Übersetzungen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die mehrsprachige Bereitstellung von Informationsmaterial ist allerdings insbesondere zu Beginn ein wichtiger Faktor für die Unterstützung des Integrationsprozesses und daher eine entscheidende Maßnahme zur Begleitung.  


 

Zu 3:

 

Im Rahmen der Fortschreibung des Integrationskonzeptes ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt ersichtlich, dass einzelne Handlungsfelder eine weitergehende Betrachtung erfordern.

 

So ist z. B. das Handlungsfeld „Senioren“ zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in voller Detailtiefe betrachtet worden. Aus Sicht der Verwaltung ist es daher sinnvoll, entsprechende Handlungsfelder im Rahmen von extern begleiteten Workshops vertieft zu bearbeiten. Hierfür sollen die zur Verfügung gestellten Mittel verwandt werden. Die Erkenntnisse aus den Workshops werden dann wieder in den fortlaufenden Prozess eingebracht. Die konkreten Handlungsfelder sollen nach detaillierter Auswertung der Ergebnisse der Integrationskonferenz durch die entsprechenden Verwaltungsgremien festgelegt werden.

 

Aufgrund des o. g. Beschlusses des Rates der Stadt Leverkusen wurden die Mittel in Höhe von 100.000 € in den Haushalt 2017 eingestellt. Zunächst wurde der Prozess der Fortschreibung des Integrationskonzeptes abgewartet, allerdings sollten aus Sicht der Fachverwaltung die o. g. Maßnahmen zeitnah realisiert werden. Ohne die jetzige Bereitstellung der Mittel können die Maßnahmen in diesem Jahr nicht mehr realisiert werden. Die Verwaltung ist bestrebt, die beantragten Mittel - ggfls. auch durch Einbindung von Partnern - nicht vollständig auszuschöpfen.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Vorlage mit den eingefügten Abbildungen ist im Ratsinformationssystem Session auch in vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Arndt, Dez. III, ( 406 - 8833

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Mittelbereitstellung basierend auf dem Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 27.06.2016 zur Vorlage Nr. 2016/1154.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produkt: 019003

Produktgruppe: 0190

Sachkonto: 549900

Innenauftrag: 900001900302

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]