Betreff
Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen – Grundsatzbeschluss über Neubau-, Anbau- und Umbaumaßnahmen zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs und Erreichung einer bedarfsgerechten Versorgung von Kindern im Alter zwischen einem Jahr bis zum Schuleintritt
Vorlage
2017/1790
Aktenzeichen
JHPL-Kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes im Rahmen der Versorgung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und damit einhergehend der Gewährleistung eines Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt sollen an den folgenden Standorten neue Kindertageseinrichtungen für Kinder errichtet werden:

 

a)    (Opladen) nbso Westseite - 6-gruppige Einrichtung,

b)    (Schlebusch) Auermühle - 8-gruppige Einrichtung,

c)    (Quettingen) Stralsunder Straße/Herderstraße - Umbau einer Unterkunft für

geflüchtete Menschen zu einer 4-gruppigen Einrichtung,

d)    (Küppersteg) Gutenbergstraße - 4- bis 6-gruppige Einrichtung,

e)    (Steinbüchel) Bohofsweg/In der Wasserkuhl - 8-gruppige Einrichtung,

f)     (Lützenkirchen) Schopenhauerstraße/Fester Weg - 8-gruppige Einrichtung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren notwendigen Veranlassungen zu treffen und die erforderlichen Vorlagen zu den einzelnen Maßnahmen den Beschlussgremien zuzuleiten. Es ist beabsichtigt, die Umsetzung der Neubaumaßnahmen durch Dritte (Investoren, Freie Träger, WGL etc.) erfolgen zu lassen. Die freien Träger der Jugendhilfe sollen möglichst Betreiber der entstehenden Einrichtungen werden.

 

3. Die notwendigen Ressourcen für die weiteren Veranlassungen, die zuvorderst in den tangierten Fachbereichen Gebäudewirtschaft, Stadtplanung und Bauaufsicht, Kataster und Vermessung, Stadtgrün und Kinder und Jugend erforderlich werden, sind verwaltungsintern bereitzustellen.

 

4. Die Kindertageseinrichtungen Theodor-Heuss-Ring 62 und 132 sowie Kreuzbroicher Straße bleiben vorerst erhalten, um ein entsprechendes Platzangebot zur Erreichung des Rechtsanspruches zu gewährleisten. Der Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 02.02.2017 (Vorlage Nr. 2016/1292) wird hinsichtlich der Verlagerung der Einrichtungen Theodor-Heuss-Ring 62 und 132 sowie der Einrichtung Kreuzbroicher Straße in den Neubau Heinrich-Lübke-Straße aufgehoben.

 

5. Die Etatisierung von konsumtiven oder investiven Maßnahmen, die die Finanzierung der Gewährleistung des Rechtsanspruchs in Bezug auf die bedarfsgerechte Versorgung von Kindern sicherstellen, kann mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufstellung ausgeglichener Haushalte konkurrieren. Insofern muss im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungen regelmäßig geprüft werden, wie eine sachgerechte Umsetzung - ggf. durch Priorisierung und Wegfall anderer Maßnahmen - in zukünftigen Haushaltsplanungen erfolgen kann.

 

 

gezeichnet:

                                      In Vertretung          In Vertretung          In Vertretung

Richrath                      Stein                        Adomat                   Deppe

Begründung:

 

Für das Kindergartenjahr 2017/2018 war zunächst nach den Vorausberechnungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung rechnerisch stadtweit mit einer Unterversorgung in Höhe von 439 Betreuungsplätzen zu rechnen (299 Plätze in der Altersgruppe von 3 bis 6 Jahren und 140 Plätze in der Altersgruppe von 0 bis unter 3 Jahren). Durch die Schwankung der zur Verfügung stehenden Tagespflegeplätze, die unterjährig aufgrund von flexiblen Betreuungsverhältnissen variieren können, wurde nunmehr eine Unterversorgung von 387 Betreuungsplätzen (299 Plätze in der Altersgruppe von 3 bis 6 Jahren und 88 Plätze in der Altersgruppe von 0 bis unter 3 Jahren) errechnet.

 

Bei diesen Zahlen im Bereich der unter 3-Jährigen ist bereits ein Auffangen der Betreuung durch die Tagespflege mit einer aktuellen Platzzahl von 440 berücksichtigt. Der Berechnung der u3-Plätze liegt die politisch beschlossene Versorgungsquote von 42 % zugrunde, der Berechnung der ü3-Plätze eine 100%-Quote. In den Stadtteilen Bürrig/Küppersteg, Opladen, Alkenrath, Lützenkirchen, Schlebusch sowie Steinbüchel liegen für den ü3-Bereich die größten Unterversorgungen vor. Zu beachten ist bei den Zahlen jedoch, dass der Zuzug von geflüchteten Menschen die Steigerung der Unterversorgung gegenüber dem Vorjahr (prognostizierte Unterversorgung 2016/2017 von 210 Betreuungsplätzen) zumindest teilweise verursacht hat. Darüber hinaus wurde im laufenden Jahr eine erhebliche Anzahl an Rechtsansprüchen vonseiten der Eltern für ihre Kinder gestellt.

 

Die aktuelle Situation der Rechtsansprüche stellt sich wie folgt dar (Stand 21.07.17):

 

Rechtsanspruchsanträge insgesamt: 529 (127 u3, 402 ü3),

davon bereits versorgt: 476 (97 u3, 379 ü3),

derzeit noch offen: 53 (16 u3, 37 ü3).

 

Das Auffangen der Unterversorgung ist aktuell nur durch eine Überbelegung in allen zur Verfügung stehenden Einrichtungen auf dem Stadtgebiet möglich. Die in der Beschlussvorlage aufgezählten Maßnahmen dienen dazu, auch in künftigen Jahren der wachsenden Bevölkerung im Stadtgebiet Leverkusen ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen vorzuhalten und den Rechtsanspruch zu gewährleisten.

 

Mit Rückblick auf den Zeitraum Ende 2013 bis Ende 2015 ist ein stetiger Anstieg der Bevölkerung in den Altersgruppen der 0 bis unter 3-Jährigen und 3- bis unter 6-Jährigen mit einem größeren Anstieg zum Stichtag 31.12.2015 zu verzeichnen.

 

 

0 bis unter 3 Jahre

3 bis unter 6 Jahre

31.12.2013

4.178

4.293

31.12.2014

4.313

4.300

31.12.2015

4.581

4.471

Quelle: Leverkusener Statistik, Jahrbücher 2013, 2014, 2015 (zum Zeitpunkt der Erstellung der Begründung stand das Jahrbuch 2016 noch nicht zur Verfügung)

 

Für die Folgejahre kann nicht von einer Entspannung der Situation ausgegangen werden. Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) hat für den Zeitraum 2014 bis 2040 eine Bevölkerungsprognose errechnet. Für die in der Kindertagesbetreuung relevante Zielgruppe ist festzuhalten, dass bis zum Jahr 2025, ausgehend vom Jahr 2014, eine Steigerung von knapp 200 Kindern im u3 Bereich und eine Steigerung von knapp 420 Kindern im ü3 Bereich erwartet wird.

 

Für den Zeitraum 2025 bis 2040 sind die Zahlen rückläufig. Im u3 Bereich wird ein Sinken der Bevölkerung um ca. 330 Personen prognostiziert und im ü3 Bereich um ca. 290 Personen. Zu berücksichtigen ist, dass der Zeitraum 2025 bis 2030 zumindest im Bereich der über 3-Jährigen relativ stabil ist (im u3 Bereich -86 Personen, im ü3 Bereich -3 Personen).

 

In den Jahren 2030 bis 2035 nimmt die Bevölkerung dann in den genannten Altersgruppen weiter ab. Problematisch in der Interpretation der Zahlen von IT.NRW ist, dass Leverkusen bereits eine Bevölkerungszahl von 166.144 (Stand: 31.10.2016) erreicht hat. Laut den Berechnungen von IT.NRW läge Leverkusen am 01.01.2020 erst bei einer Gesamtbevölkerungszahl von 165.534 (Anlage 1: Bevölkerungsprognose 2014 - 2040 Altersgruppen I). Dies zeigt, dass der oben angegebene Trend des Zuwachses der Bevölkerung zweifelsohne besteht und schneller voranschreitet, als ursprünglich vom Landesbetrieb für Information und Technik angenommen.

 

Die ebenfalls als Anlage 2 beigefügte „Fortschreibung der Jahrgänge 0 bis unter 6 für 5 Jahre - Grundsatzbeschluss Rat“ basiert daher auf den Ergebnissen der Vorausberechnung des Statistischen Landesamtes IT.NRW 2014 bis 2040, wurde jedoch rechnerisch auf die aktuelleren Zahlen der Stadt Leverkusen übertragen. Mit Blick auf die Entwicklung der Bevölkerungszahlen seit dem Basisjahr 2014, u. a. im Rahmen des Flüchtlingszuzugs, liegen Ungenauigkeiten in der Prognose jedoch auch hier auf der Hand. Mit der Entwicklung neuer Wohngebiete im Stadtgebiet könnte es durchaus sein, dass sich in eben diesen eine steigende Bevölkerungszahl zeigen wird, die bisher in der Prognose nicht berücksichtigt werden konnte.

 

Um der derzeit und mittelfristig steigenden Bevölkerung ein adäquates Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt machen zu können, muss die Verwaltung sowohl im Bereich des Ausbaus der Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege Ressourcen investieren. Aus diesem Grund hat die Verwaltung in einer dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe die in dem Beschlussentwurf genannten Grundstücke sondiert, die als Potenzialflächen für den Bau von Kindertageseinrichtungen infrage kommen, und stellt diese dem Rat mit dem Ziel der Beauftragung der Verwaltung vor, die weiteren notwendigen Veranlassungen zu treffen und die erforderlichen Vorlagen zu den einzelnen Maßnahmen den Beschlussgremien zuzuleiten.

 

Rein rechnerisch würde man im Idealfall 38 bis 40 Gruppen schaffen. Bei einer durchschnittlichen Gruppengröße von 20 Kindern würde man eine Versorgung von ca. 760 bis 800 Kindern gewährleisten. Dies wird weder ad hoc noch gleichzeitig möglich sein. Die Zahlen sollen lediglich ein Versorgungsvolumen im Laufe der Zeit veranschaulichen. Bei der Umsetzung von Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen ist im Regelfall davon auszugehen, dass von der Projektidee bis zum Planungs- und Baubeschluss ein Zeitraum von mindestens 1,5 Jahren erforderlich ist. Bis zum Baubeginn bedarf es dann eines weiteren Zeitraumes zwischen 1 und 1,5 Jahren für die Ausschreibung und Vergabe. Die Bauzeit selber beträgt ca. 1,5. Jahre. Die Zeitangaben sind eine Schätzung. Die tatsächliche Dauer der einzelnen Phasen kann im Einzelfall, abhängig vom jeweiligen Planungsrecht, der Grundstücksbeschaffenheit, der Größe des Baus etc., abweichen.

 

Bei den Grundstücken (a) bis (f) handelt es sich um eine erste allgemeine Beurteilung innerhalb der Sondierung für Potenzialflächen, die eine weitere umfassende und abschließende Prüfung im weiteren Verlauf der Planung und bei Beschluss durch den Rat nach sich zieht. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass der Rat in seiner Sitzung vom 10.07.2017 in Bezug auf das Grundstück „neue Bahnstadt Opladen - Westseite“ (a) den Beschluss gefasst hat, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der neuen bahnstadt opladen GmbH die Ansiedlung einer Kita auf dem nördlichen Grundstück im Gewerbegebiet GE1 (südlich des Henkelmännchen-Platzes/Verlängerung Wilhelmstraße) realisieren wird (Vorlage Nr. 2017/1742).

 

Ferner hat der Rat in derselben Sitzung dem Antrag der Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.05.2017, auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Kindertagesstätte an der Auermühle (b) stattgegeben (Antrag Nr. 2017/1651). Die Unterkunft für geflüchtete Menschen in der Stralsunder Straße/Herderstraße (c) ist nach Auszug der dort zurzeit lebenden Menschen für eine Nutzung als Kindertageseinrichtung umzubauen. So können relativ kurzfristig zusätzliche 4 Gruppen bereitgestellt werden.

 

Zum Sachstand der Grundstücke d, e, f:

 

d)        (Küppersteg) Gutenbergstraße - 4- bis 6-gruppige Einrichtung geplant,

           

e)         (Steinbüchel) Bohofsweg/In der Wasserkuhl - 8-gruppige Einrichtung geplant.

            Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist erforderlich.

 

f)         (Lützenkirchen) Schopenhauerstraße/Fester Weg - 8-gruppige Einrichtung geplant.

            Aktuell befindet sich auf dem Gelände eine Unterkunft für geflüchtete Menschen. Dieser Standort wird weiterhin für vier Jahre für die aktuelle Unterkunft benötigt. Ein Bau einer Kindertageseinrichtung wird im Anschluss angestrebt.

 

Sollte sich mittel- bis langfristig zeigen, dass der Bedarf an Tageseinrichtungen für Kinder abnimmt, können die Neubauten als Ersatzeinrichtungen für die Kindertageseinrichtungen genutzt werden, die abgängig sind und zurzeit aufgrund des aktuell wachsenden Bedarfs an Betreuungsplätzen weiter fortgeführt werden müssen.

 

Bezüglich des jeweiligen Baus einer Kindertageseinrichtung auf den genannten Grundstücken haben verschiedene Träger, u. a. die AWO, die Graf-Recke-Stiftung und die WGL, ihr Interesse als potenzielle Bauherren bekundet. Die Stadt würde somit keine eigenen Einrichtungen bauen, sondern diese nach Fertigstellung anmieten bzw. eine Kooperation mit den Trägern eingehen. Die freien Träger der Jugendhilfe werden in diesem Zusammenhang möglichst Betreiber der Kindertageseinrichtungen.

 

Weitere Maßnahmen, um den kurz- und mittelfristigen Betreuungsbedarf von Kindern bis zum Schuleintritt zu decken:

 

-       Die Einrichtungen Theodor-Heuss-Ring 62 und 132 sowie die Einrichtung Kreuzbroicher Straße bleiben trotz des Baus der Einrichtung Heinrich-Lübke-Straße vorerst erhalten. Diese sollten ursprünglich nach Fertigstellung der Kita Heinrich-Lübke-Straße geschlossen werden. Sie werden nun sukzessive, sobald die Anzahl der Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen auskömmlich ist, aufgegeben. Aufgrund der schlechten baulichen Substanz birgt diese Vorgehensweise Risiken: Bei einem kurzfristig auftretenden größeren Schadensfall ist abzuwägen, ob die Schließung der Einrichtung erforderlich ist oder ob sich eine Sanierung/Reparatur lohnt.

 

-       Der Träger Vivimos plant den Bau einer Kita auf der Schusterinsel in Opladen, die Überprüfung des verfügbaren Grundstücks läuft aktuell.

 

-       Die Caritas erwägt unter Beteiligung eines Investors den Bau einer 4-gruppigen Einrichtung in der Straße „Kreuzhof“ in Wiesdorf.

 

-       Die WGL prüft derzeit die mögliche Erweiterung der bereits bestehenden WGL-Kindertageseinrichtungen Kolpingstraße, Wuppertalstraße und Morsbroicher Straße.

 

-       Die Kindertageseinrichtung „Alte Landstraße“ der Evangelischen Kirche in Küppersteg wird für das Kindergartenjahr 2018/19 um eine Gruppe erweitert. Somit ist ein Zugewinn von ca. 20 Plätzen gegeben.

 

-       Die Einrichtung „Maximilian Kolbe“ der Caritas in der Pommernstraße in Quettingen wird derzeit umgebaut. Dabei werden ca. 20 Plätze neu geschaffen.

 

-       Die Erweiterung der Evangelischen Kindertageseinrichtung an der Johanneskirche in der Scharnhorststraße in Manfort von eine auf vier Gruppen, ist im Masterplan „GliM - Gemeinsam Leben in Manfort“ aufgenommen worden und wird weiter verfolgt.

 

-       Weiterhin prüft die Diakonie derzeit, ob frei werdende Kirchenräume für die Nutzung als Großtagespflegestellen in Frage kommen

 

-       Der Fachbereich Kinder und Jugend arbeitet zurzeit an flexiblen Lösungen, um kurzfristig Betreuungsplätze vor allem im Bereich der Tagespflege und Großtagespflege zu schaffen. Sechs Großtagespflegestellen (zwei in Schlebusch, eine in Quettingen, eine in Opladen, eine in Alkenrath und eine in Manfort) mit jeweils neun Betreuungsplätzen (insgesamt 54 Betreuungsplätze) werden entstehen bzw. sind aktuell bereits durch die Bauverwaltung genehmigt worden; eine befindet sich zurzeit in der Endabstimmung und eine in der Planung.

 

Nach Umsetzung der entsprechenden Baumaßnahmen wäre eine wesentliche Verbesserung der Betreuungssituation gegeben, sodass ein dem Bedarf entsprechendes Angebot mit einer geringeren Anzahl an Überbelegungen in den jeweiligen Einrichtungen vorgehalten werden kann. Ziel ist es, die Überbelegungen in den Einrichtungen sukzessive abzubauen, ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten und damit einhergehend der Gewährleistung eines Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt nachzukommen.

 

Die aufgezeigten Maßnahmen werden von der Verwaltung nach positiver Beschlussfassung entsprechend den Erfordernissen weiter geplant und abgearbeitet.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartnerin / Fachbereich / Telefon: Sabine Jarosch, FB 51,

0214/406 - 5111

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Etatisierung erfolgt im Rahmen der Aufstellung des städtischen Etats 2018 im investiven Haushalt 2018 auf dem Sachkonto 783100.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Es entstehen keine investiven Aufwendungen für Neubaumaßnamen, die notwendigen konsumtiven Aufwendungen, einhergehend mit Aufwendungen sowohl für eine eventuelle städtische Trägerschaft als auch freie Trägerschaft, sind zur gegebenen Zeit aus dem städt. Etat bereitzustellen. Diese lassen sich aktuell nicht beziffern.

 

Da der Umbau der Unterkunft für geflüchtete Menschen in der Stralsunder Straße durch die Stadt erfolgen wird, werden hierfür investive Aufwendungen entstehen. Hierfür wurden Mittel in Höhe von 500.000 € im Haushalt 2018 angemeldet.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Die unter (B) genannten späteren Aufwendungen, die zur gegebenen Zeit aus dem städtischen Etat bereit zu stellen sind, werden durch Elternbeiträge und Landeszuschüsse im dann laufenden Geschäft teilweise reduziert werden.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

        [nein]

    [nein]

[nein]

    [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]