Betreff
Aufhebung wegen Beanstandung des Beschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 16.06.2016 zur Einführung einer streckenbezogenen Tempo 30-Regelung auf der Straße Dhünnberg von der Mülheimer Straße bis Dhünnberg 57
Vorlage
2017/1493/1
Aktenzeichen
011-34-03-wb
Art
Kenntnisnahmevorlage
Referenzvorlage

 

Kenntnisnahme:

 

1.  Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III nimmt die der Vorlage beigefügten Schreiben der Stadt Leverkusen vom 19.06.2017 und der Bezirksregierung Köln vom 25.07.2017 zur Kenntnis.

 

2.  Sie nimmt des Weiteren zur Kenntnis, dass die Verwaltung aufgrund der hierin enthaltenen Anweisung der Aufsichtsbehörde, Bezirksregierung Köln, die bisherige streckenbezogene Tempo 30-Regelung auf der Straße Dhünnberg nunmehr auf den unmittelbaren Schulbereich mit zeitlicher Beschränkung täglich von 7:00 - 19:00 Uhr reduzieren wird und den Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 16.06.2016 nicht umsetzen kann.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 23.03.2017 hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III die Verwaltung beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten für die Einführung von Tempo 30 auf der Straße Dhünnberg von der Mülheimer Straße bis Dhünnberg 57 von der Bezirksregierung Köln unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage erneut prüfen zu lassen.

 

Die Verwaltung hat den Sachverhalt unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage untersucht und das Ergebnis der Bezirksregierung Köln zur Überprüfung vorgelegt. Das Schreiben der Verwaltung vom 19.06.2017 und das Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 25.07.2017 sind als Anlagen beigefügt. Sowohl die Verwaltung als auch die Bezirksregierung Köln kommen im Wesentlichen zu folgendem Ergebnis:

 

Mit der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung“ vom 22.05.2017 werden die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für eine erleichtere Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen von Tempo 30 im Nahbereich von sozialen Einrichtungen geschaffen.

 

Auf der Straße Dhünnberg kommt ein Tempo 30 aber nur in Betracht, wenn die KGS Thomas-Morus-Schule über einen unmittelbaren Zugang zur Hauptverkehrsstraße verfügt oder im Nahbereich der Schule starker Ziel- und Quellverkehr vorhanden ist. Der abgesenkte Geschwindigkeitsbereich ist in der Regel auf den unmittelbaren Bereich der tatsächlich genutzten Eingänge zu begrenzen und möglichst auf die Öffnungszeiten der Schule zu beschränken.

 

Die Schule hat keinen direkten Zugang zur Straße Dhünnberg. Sie befindet sich in der Johannes-Dott-Straße und hier befindet sich auch der Eingang. Es gibt lediglich ein kleines Seitentor vom Schulgelände auf die Straße Dhünnberg. Vermutlich nutzen einige Schüler dieses Tor um die Haltestelle des ÖPNV zu erreichen.

 

Der Kindergarten am ehemaligen Freibad „Auermühle“ hat ebenfalls keinen direkten Zugang zur Straße Dhünnberg, sondern liegt ca. 100 - 150 m von der Straße entfernt.

 

Damit ist die derzeitige Tempo 30-Regelung auf der Straße Dhünnberg bis auf den unmittelbaren Bereich des Schulausgangs aus dem Seitentor zu entfernen. Ansonsten gilt auf dem Straßenzug die normale innerörtliche Geschwindigkeit von 50 km/h.

 

Die Verwaltung wird daher in Kürze die derzeit vorhandene Beschilderung entsprechend der Anweisung der Bezirksregierung anpassen.