Betreff
Wiederwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk X der Stadt Leverkusen (Hitdorf)
Vorlage
2017/1798
Aktenzeichen
302-rü
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk X der Stadt Leverkusen (Hitdorf)

wird Herr Lucien Govaerts, Zur alten Brauerei 16, 51371 Leverkusen, wiedergewählt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Stein

Begründung:

 

Die Amtszeit des Schiedsmannes Herrn Lucien Govaerts endet am 10.10.2017. Über die Besetzung der Schiedspersonenstelle ist daher dringend erneut zu entscheiden.

 

Herr Lucien Govaerts hat auf Anfrage erklärt, dass er im Falle seiner Wiederwahl bereit ist, das Amt weitere 5 Jahre auszuüben.

 

Ein Wechsel in der Schiedsperson liegt nicht im Interesse der Ausübung der Schiedsamtstätigkeit, die eine gründliche Einarbeitung und viel Gewandtheit und Umsicht erfordert. Diese Gründe sprechen für eine Wiederwahl.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Rütter, FB 30, Tel. 406 - 3011

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Es handelt sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Nach § 3 Schiedsamtsgesetz NRW (SchAG NRW) wählt der Rat oder die zuständige Bezirksvertretung die Schiedsperson. Gem. § 12 SchAG tragen die Gemeinden die Sachkosten (Mitgliedsbeiträge, Literatur, Lehrgänge, Vordrucke und sonstige Aufwendungen) des Schiedsamtes.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle: 300002050303/Produkt: 020503/Produktgruppe 0205/Sachkonto: 544300 und 549900

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Sachkosten betragen ca. 1.600 € pro Jahr.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

siehe Pkt. B)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

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[ja]   [nein]