Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Einführung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems in Leverkusen.
2. Auf der Grundlage dieser Vorlage wird die wupsi GmbH mit der Ausschreibung und Umsetzung des Fahrradverleihsystems mit einer Laufzeit von 10 Jahren beauftragt.
3. Für die investiven Kosten der Fördermaßnahme Fahrradverleihsystem werden der wupsi GmbH innerhalb des Haushaltes 2018 30.000 Euro zur Verfügung gestellt.
4. Für die jährlichen Betriebskosten werden ab 2018 für die Laufzeit gemäß Nr. 2 Mittel in Höhe von 150.000,- Euro bereitgestellt.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Betriebskonzept:
Errichtung und Betrieb eines öffentlichen Fahrradverleihsystems in Leverkusen
1. Erläuterung des Vorhabens
Das bisherige Leistungsangebot der wupsi soll durch ein neues, zeitgemäßes Mobilitätsangebot ergänzt und gleichzeitig die Entwicklung einer umweltfreundlichen Mobilität weiter gefördert werden. Das Ziel der wupsi liegt in der Erweiterung des Angebotsportfolios und dem damit einhergehenden Wandel von einem reinen ÖPNV-Dienstleister hin zu einem umfassenden Mobilitätsdienstleister.
2. Das Fahrradverleihsystem als Beitrag zum Mobilitätsmanagement
Neben der Erhöhung der Mobilität innerhalb der Stadt sind folgende Ziele maßgeblich:
- Attraktivitätssteigerung des ÖPNV,
- Stärkung des Umweltverbundes (Fußgängerverkehr, Radverkehr, ÖPNV),
- Kundenbindung und Neukundengewinnung durch mehr Wahlmöglichkeiten in der Mobilität,
- Verbesserung der Luftqualität durch Verzicht auf den Pkw,
- Kapazitätsentlastung durch Verringerung der Fahrradmitnahmen in den Bussen,
- Lückenschließung im ÖPNV-Angebot,
- Überwindung der „letzten Meile“ von und zur Haltestelle.
Vor allem der damit einhergehende Klimaschutzgedanke ist mit Blick auf die Pkw-Dichte in Leverkusen essenziell. Die Erweiterung des Angebotes im Umweltverbund soll damit auch zur Reduzierung der Autobesitzquote führen.
Die wupsi und die Verwaltung haben sich zum Ziel gesetzt, in Kooperation mit einem Vertragspartner ein nachfrageoptimiertes und den ÖPNV ergänzendes Verleihsystem zu entwickeln.
3. Rahmenparameter und Leistungsbestandteile
Das Fahrradverleihsystem soll sich zur Erhöhung der Mobilität an den Kundenwünschen orientieren und diese bestmöglich umsetzen. Hierzu zählen beispielsweise:
- Hohe Verfügbarkeit von Leihfahrrädern im öffentlichen Raum (d. h. hohe Stationsdichte), damit das System attraktiv ist,
- optimale Verknüpfung durch Ausleih- und Abgabemöglichkeiten in direkter räumlicher Nähe der ÖPNV-Haltestellen für die intermodale Benutzung,
- hohe Verlässlichkeit des Buchungssystems und der Räder,
- immer ausreichend Fahrräder an den Stationen,
- immer ausreichend freie Plätze an den Stationen, um Fahrräder wieder abzugeben,
- einfache Registrierung, einfacher Entleihvorgang, einfache Rückgabe, einfaches kurzfristiges Abstellen und Weiterfahren,
- Sondertarife für ÖPNV-Stammkunden.
Das Fahrradverleihsystem soll im öffentlichen Straßenraum betrieben werden und ganzjährig zur Verfügung stehen. Betrieb, Wartung (einschließlich Logistik, Reinigung der Räder etc.), Instandsetzung und (technischer) Kundenservice soll durch den Kooperationspartner gewährleistet werden. Die Leihräder werden hierzu an besonders gekennzeichneten Fahrradständern zur Ausleihe angeboten.
Hierbei wurden für den Systemstandard die Stadtteile Wiesdorf, Opladen und Schlebusch herausgesucht. Innerhalb dieser Stadtteile sollen in der Summe 40 Stationen entstehen. Das Bediengebiet sollte sich zunächst komprimiert auf diese drei Stadtteile beziehen, damit auf einer möglichst kleinen Fläche eine hohe Stationsdichte vorhanden ist. Nur so lässt sich eine Annahme des Systems gewährleisten.
Im Anschluss an eine gute Resonanz des Fahrradverleihsystems durch die Bevölkerung könnte dieses sukzessive ausgebaut werden. An den 40 Stationen werden insgesamt 150 Fahrräder in den drei Stadtteilen zur Verfügung gestellt. Um jederzeit einen freien Abstellplatz für die Leihfahrräder zu gewährleisten, werden insgesamt 200 Fahrradständer platziert werden. Eine Verringerung der Fahrradflotte in der Winterzeit ist beabsichtigt.
Eigenschaften und Betrieb der Räder
Die Räder müssen neuwertig und für den Betrieb in einem Fahrradverleihsystem geeignet und ausgerüstet sein. Es sollen robuste, gestalterisch hochwertige und StVZO-gerechte Fahrräder sein. Bei den einzusetzenden Rädern sollte es sich um Räder mit voll digitalen Schnittstellen handeln, um eine Registrierung und Ausleihe direkt am Rad gewährleisten zu können.
Da ein ganzjähriger Betrieb vorgesehen ist, müssen die Räder auch unter wechselnden Wetterbedingungen funktionstüchtig sein. Entsprechende Vorkehrungen gegen Korrosion und wetterbedingten Verschleiß sind vorzunehmen. Die Ausleihe sollte für den Nutzer mit einfachen und gut nachvollziehbaren Handgriffen möglich sein. Auch während der Entleihe ist ein diebstahlsicheres Abstellen des Rades vorzusehen. Dies ist nach Möglichkeit elektronisch über ein Zahlendisplay oder eine vergleichbare Einrichtung zu realisieren. Für leichtes Handgepäck sind geeignete Ablage- bzw. Befestigungsmöglichkeiten vorzunehmen.
Das Fahrradverleihsystem soll eng mit dem Leverkusener ÖPNV verzahnt werden und das Busangebot damit ergänzen. Die Integration der VRS-Chipkarte mit E-Ticket ist daher ein wichtiger Bestandteil. Die Räder sollen mit geeigneter Systemtechnik für die Ausleihe und Registrierung mittels Smartcards, Smartphones und VRS-Chipkarte mit E-Ticket ausgestattet sein.
Verleihstandorte und Verleihterminals
Die Verleihstationen bestehen aus modularen, sich gut in das Stadtbild einfügenden Abstellanlagen für die Leihfahrräder. Dabei sind die Aufbauvarianten sehr vielseitig und dem tatsächlichen Bedarf entsprechend skalierbar. Zum Aufstellen der Stationen sollen keine Tiefbauarbeiten notwendig sein, sondern die unterschiedlichen Varianten sollen über Solarenergie betrieben werden. Die Stationen sollten auf Bodenplatten montiert werden, die zum einen eine unterschiedliche Anordnung der Stationen ermöglichen sowie eine kurzfristige Erweiterung oder Verlagerung der Stationen möglich machen.
Stationsschild
Die Leihstationen werden mit einem Stationsschild ausgestattet. Das Hinweisschild bietet interessierten Passanten alle benötigten Informationen zum Leverkusener Fahrradverleihsystem.
Registrierung, Entleihe und Kundeninformation
Die Nutzer können verschiedene und selbsterklärende Möglichkeiten zur Registrierung, beispielsweise über das Internet, eine App, telefonisch über eine Hotline oder am Rad selbst, erhalten. Die Entleihe sollte unkompliziert und mit wenigen Handgriffen erfolgen. Eine Kundeninformation soll in deutscher als auch englischer Sprache stattfinden.
Tarifgestaltung
Über die Tarifgestaltung des Fahrradverleihsystems sollen Anreize zur Kundengewinnung und zur Bindung an den ÖPNV gesetzt werden. Sie ist ein wichtiger Baustein zur Ergänzung des wupsi-Angebotes und wertet insbesondere Tarifangebote für ÖPNV-Stammkunden durch mehr Wahlfreiheit und Leistungsverbesserungen auf. Den ÖPNV-Stammkunden sollte bei der Nutzung des Systems ein finanzieller Vorteil eingeräumt werden, d. h. zusätzlich zum „Normaltarif“ der Fahrradausleihe für jedermann sollte es einen speziellen „Kombitarif“ für ÖPNV-Stammkunden geben.
Als einen ersten Schritt sollen wupsi-Kunden mit dem E-Ticket auf Chipkarte zu Sonderkonditionen das Fahrradverleihsystem nutzen können. Für diese Kunden soll die kostenfreie Registrierung sowie die kostenfreie Nutzung je Kurzleihe bis 30 Minuten angeboten werden. Zusätzlich soll es einen VRS-weiten Einheitstarif geben. Hiermit soll auch den Kunden anderer Verkehrsunternehmen im VRS die Möglichkeit einer vergünstigten Nutzung angeboten werden. Das Erlösrisiko trägt der Betreiber und ist bei der Angebotsbildung zu berücksichtigen.
Fahrradwerbung
Alle Räder erhalten im Auslieferungszustand eine Werbung nach Angabe des Auftraggebers auf allen Werbeflächen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, 50 % der Leihfahrräder mit Eigenwerbung des Auftraggebers zu versehen und berechtigt, die anderen 50 % selbst zu vermarkten. Die Werbung muss jedoch in das Stadtbild passen. Das Erlösrisiko trägt der Betreiber und ist bei der Angebotsbildung zu berücksichtigen.
Vertriebsaktivitäten
Zum Start des Fahrradverleihsystems soll ein umfangreiches Marketing- und Vertriebskonzept schnell für eine Präsenz des Angebotes innerhalb der Bevölkerung und über die Stadtgrenzen hinaus sorgen. Hierzu zählen beispielsweise:
- Integration von ÖPNV-, Leihfahrrad- und Carsharing-Nutzung in einem Mobilpaket mit einer vertragsgebundenen Kundenkarte (z. B. Abo-Karte, Job-Ticket),
- alternative Kundenkarte für die Ausleihe von Nicht -Abo-Kunden,
- Website und App als Informations- und Buchungsmedium (durch den Vertragspartner),
- Vertrieb und Information durch ÖPNV-Kundencenter der wupsi.
4. Kostenkalkulation und Finanzierung
Für den Aufbau eines Fahrradverleihsystems können Fördermittel in Höhe von 90 % der förderfähigen Kosten seitens des Nahverkehr Rheinlands (NVR) abgerufen werden. Seitens der wupsi wurde bereits 2016 ein entsprechender Antrag beim NVR gestellt. Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Rat kann die wupsi die nächsten Schritte einleiten, um eine Bewilligung des Fördergebers NVR zu erzielen. Eine durch den Fördergeber ausgestellte Einplanungsmitteilung liegt bereits vor. Die Förderung bezieht sich jedoch ausschließlich auf die investiven Kosten der Leihstationen (Fahrradständer und Stationsschild). Die Bereitstellung der Leihfahrräder für den laufenden Betrieb ist nicht förderfähig.
Aufgrund bereits geführter Gespräche mit den Anbietern von Fahrradverleihsystemen können folgende Kosten als grobe Orientierung dienen. Die endgültigen Kosten werden erst nach Ausschreibung der Leistungen und den verbindlichen Angeboten der Bieter vorliegen:
Investive Kosten der Leihstationen
40 Stationen mit insgesamt
200 Fahrradständern und Stationsschildern: 100.900 Euro.
Dieser Kostenanteil würde bei einer Förderzusage mit max. 90 % bezuschusst. Der Eigenanteil beträgt ca. 30.000,- Euro und wird der wupsi zur Verfügung gestellt (s. Beschlusspunkt 3).
Konsumtive Kosten des laufenden Betriebs pro Jahr
Bereitstellung und Betrieb der
150 Fahrräder an 40 Stationen: ca. 150.000 Euro/Jahr.
Dieser Kostenanteil für den Betrieb ist nicht förderfähig.
Die Mittel für das Fahrradverleihsystem wurden ab dem Jahr 2018 im städt. Haushalt angemeldet. Die Maßnahme ist Bestandteil des Integrierten Klimaschutzkonzepts und des Luftreinhalteplans und soll zu einer Verbesserung der Luftqualität beitragen.
Mit einer Veröffentlichung des Luftreinhalteplans durch die Bezirksregierung Köln wird im Frühsommer 2018 gerechnet. Die Bindungswirkung des Luftreinhalteplans erstreckt sich auf die Behörden sämtlicher Träger öffentlicher Belange. Die zuständigen Behörden sind gesetzlich verpflichtet, die im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen umzusetzen.
Somit zählt auch der Betrieb eines Fahrradverleihsystems zu den pflichtigen Aufgaben der Stadt Leverkusen.
5. Umsetzung
Mit der Umsetzung des Fahrradverleihsystems kann nach Bewilligung der Zuschussmaßnahme durch den NVR voraussichtlich Mitte 2018 begonnen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Syring / Dez. V / 406 - 8858
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Bislang keine Mittel etatisiert.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Anschaffungskosten der Verleihstationen in 2018: 30.000,- Euro (Eigenanteil),
jährliche Betriebskosten ab 2018: 150.000,- Euro.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
Fachbereich Tiefbau - Frau Sorge.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |