Beschlussentwurf:
Für die Maßnahme des Vermögensplans „Austausch der Oberlichtzüge / Umrüstung der Vorbühnenzüge auf maschinellen Antrieb und Austausch Antrieb des Nebenbühnentors“ werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 95.000 € bereitgestellt.
Deckungsmittel stehen bei folgenden Positionen zur Verfügung:
„Anschaffung Stellwände“ (Teilbetrieb FORUM): 75.000 €,
„Unvorhergesehenes für den Gesamtbetrieb“: 20.000 €
(Büro Betriebsleitung).
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Aufgrund eines vorliegenden Berichts des Sachverständigen für Bühnentechnik sind für einen sicheren Betrieb der Getriebe der Oberlichtzüge [1] und für den Antrieb des Nebenbühnentors [2] detaillierte Berechnungsgrundlagen erforderlich. Trotz aller Bemühungen und Besichtigungen durch verschiedene Gutachter und Konstrukteure sieht sich keiner der Fachleute in der Lage, die für den Betrieb der Bühne unabweisbar erforderlichen technischen Anlagen auf der Grundlage der Maschinenrichtlinien zu berechnen und die erforderlichen Dokumente zu erstellen. Vor diesem Hintergrund sind aus sicherheitstechnischen Gesichtspunkten heraus und im Hinblick auf das Alter der betroffenen Anlagenteile (Baujahr 1969) die Getriebe der Oberlichtzüge sowie die Antriebe des Nebenbühnentors dringend auszutauschen bzw. zu erneuern.
Darüber hinaus sind die Treibscheiben des Antriebs des Nebenbühnentors soweit abgenutzt, sodass hier ebenfalls eine Erneuerung erforderlich ist.
Die Umrüstung des Vorbühnenzugs ist erforderlich, um die nötige Sicherheit im Umgang mit schweren Lasten über Personen zu gewährleisten. Von der jetzigen Bedienungsposition aus ist keine Sicht auf die Last gewährleistet. Darüber hinaus sind in der Regel drei ausgebildete Bühnenfachkräfte erforderlich, um die notwendigen Gegengewichte zu laden. Diese personalintensiven Arbeiten können nach der Erneuerung entfallen, sodass in der Folge ein wirtschaftlicherer Personaleinsatz möglich ist.
Aus diesen aufgezeigten Gründen wurden bereits Mittel in Höhe von 250.000 € für die o. a. Beschaffung im Vermögensplan 2017 -TB FORUM- etatisiert. Die Höhe des Ansatzes basierte auf einer Kostenschätzung einer Fachfirma, die für die sehr speziellen technischen Gewerke eines der führenden Unternehmen in Deutschland und Europa ist.
Leider hat sich im Rahmen der Ausschreibung gezeigt, dass die eingeplanten investiven Mittel für die erforderliche Realisierung der Maßnahmen nicht ausreichen, sodass insofern eine überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 13 Absatz 2 der Satzung der KulturStadtLev erforderlich ist. Demnach bedürfen Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Vermögensplanes, die 30 %, höchstens jedoch 100.000 € des Ansatzes im Vermögensplan überschreiten, der Zustimmung des Betriebsausschusses.
[1]
Oberlichtzüge sind erweiterte Zugstangen, an denen zahlreiche Scheinwerfer
sowie Leuchtstofflampen festmontiert sind und zum Grundlicht der Bühne
wesentlich beitragen.
[2]
Das Nebenbühnentor trennt die Bereiche Bühne/Nebenbühne. Es hat zwei Funktionen:
Den Brandschutz bei Nicht-Bühnenbetrieb zu gewährleisten und bei Bühnenbetrieb
die beiden Bereiche schalltechnisch zu trennen. Ein Betrieb ohne
funktionierendes Nebenbühnentor ist nicht möglich. Alle benötigten Kulissen
werden auf der Nebenbühne angeliefert und anschließend auf der Bühne aufgebaut.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Fröhlen/KSL/406 - 4120
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Wirtschaftsplan KSL
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Wirtschaftsplan KSL
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
|
||
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
|