Betreff
Erneuerung Gehweg und Beleuchtung Kreuzbroicher Straße
Vorlage
2017/1812
Aktenzeichen
661-ma
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Der Erneuerung der Beleuchtung und des nördlichen Gehweges in der Kreuzbroicher Straße im Abschnitt zwischen Heinrich-Lübke-Straße und Grüner Weg wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Beleuchtungsanlage in diesem Abschnitt besteht aus insgesamt sieben Masten. Davon sind drei Maste aus Kunststoff, drei Maste aus Stahl und ein Mast aus feuerverzinktem Stahl. Die Stahlmaste sind aus dem Jahr 1960; der verzinkte Mast wurde 2009 unfallbedingt ausgetauscht.

 

Einer der Masten ist stark durchgerostet und muss vorab entfernt werden, die beiden Stahlmaste gleichen Alters weisen ebenfalls Korrosion auf. Die Kunststoffmaste sind ca. 30 Jahre alt, der Kunststoff wird bei Alterung spröde und kann plötzlich reißen. Eine Einzelauswechslung von Masten ist hier unwirtschaftlich. Daher ist die gesamte Anlage zu erneuern. Das alte und störanfällige Beleuchtungskabel muss im Zuge der Erneuerung der Beleuchtungsanlage ebenfalls ausgetauscht werden.

 

Die Neuplanung sieht eine Beleuchtung, bestehend aus acht Stahlmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m, bestückt mit neuen LED-Leuchten, sowie die Verlegung von 330 m Erdkabel in Schutzrohr vor. Der im Jahr 2009 erneuerte Mast muss wegen der geringen Lichtpunkthöhe von 4 m ebenfalls ausgetauscht werden. Die Erstellungskosten betragen 15.400 €. Zur Verlegung des Erdkabels muss der vorhandene Gehweg geöffnet werden.

 

Der Gehweg der Kreuzbroicher Straße in diesem Bereich wurde 1960 erstmalig hergestellt. Der Bitumenbelag weist bereits zahlreiche Schäden auf, die Verkehrssicherheit ist auf Dauer nicht gewährleistet. Nach allgemeiner Verkehrsauffassung ist die Nutzungsdauer von 30 Jahren für Gehwege und Beleuchtungsanlagen mit einer tatsächlichen Nutzungsdauer von 57 Jahren längst abgelaufen. Der Gehweg soll durch einen Plattenbelag mit Unterbau erneuert werden. Die Kostenermittlung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) für diese Maßnahme beträgt rd. 77.300 €. Durch die gemeinsame Durchführung der Maßnahmen treten Ersparnisse bei der Kabelverlegung auf.

 

Die Maßnahmen lösen eine Betragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind 70 % der beitragsfähigen Kosten für die Gehwegerneuerung und 50 % der beitragsfähigen Kosten für die Beleuchtung zu tragen, da es sich hier um eine Haupterschließungsstraße handelt. Die Maßnahmen müssen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit im 4. Quartal 2017 umgesetzt werden.

 

Eine Rechnungstellung erfolgt voraussichtlich erst Anfang 2018. Daher werden die jeweils bestehenden Verpflichtungsermächtigungen auf den in der Schnellübersicht genannten Finanzstellen für eine Auftragserteilung verwendet. Die Beitragserhebung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2018 erfolgen.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Der Lageplan in der Anlage ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Malek, FB 66, Tel. 406 - 6689

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die zeitnahe Erneuerung des Gehweges und der Beleuchtungsanlage in der Kreuzbroicher Straße im Abschnitt zwischen Heinrich-Lübke-Straße und Grüner Weg ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

66001205022007 – Erneuerung Straßenbeleuchtung

66001205022009 – Rad- und Gehweginstandsetzung

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Herstellungskosten:

Straßenbeleuchtung 15.400,- €

Gehweg 77.300,- €

 

Restbuchwert der bestehenden Anlagen: 0 €

 

Jährliche Abschreibungen ab 2018:

Straßenbeleuchtung 513,- €

Gehweg 2.580,- €

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Die Maßnahmen lösen eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus.


E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[ja]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Nach Beschlussfassung werden in zeitlicher Nähe zur Umsetzung die Anlieger über die Durchführung der Maßnahmen und die voraussichtliche Beitragshöhe schriftlich informiert.

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]