Betreff
Extern begleitete Untersuchung gemäß § 9 Stärkungspaktgesetz NRW
Vorlage
2017/1813
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Zur nachhaltigen Sicherung der erfolgreichen Umsetzung des Haushaltssanierungsplans hinsichtlich des zukünftigen Personalaufwandes beschließt der Rat die Durchführung einer extern begleiteten Untersuchung gemäß § 9 Stärkungspaktgesetz NRW.

 

 

gezeichnet:

                            In Vertretung       In Vertretung       In Vertretung          In Vertretung

Richrath             Stein                     Märtens                Adomat                   Deppe

 

Begründung:

 

Mit Verfügung vom 7. Juli 2017 hat die Kommunalaufsicht den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan (HSP) 2017 unter Beachtung der Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes genehmigt.

 

Ein „Ausruhen“ auf dieser Genehmigung ist nicht angezeigt, denn bekanntlich muss ab den Jahren 2018 ff. mindestens eine „schwarze Null“ dargestellt werden. Nur so wird die Stadt Leverkusen die Ziele des Stärkungspaktgesetzes erreichen und mögliche Restriktionen der Aufsichtsbehörde - z.B. weitere Erhöhung der Hebesätze - vermeiden können. Prioritäres Ziel der Stadt Leverkusen muss deshalb nach wie vor sein, die kommunale Handlungsfähigkeit auf Dauer zu sichern, insbesondere auch deshalb, damit eine finanzielle Förderung durch Bezuschussung für investive Projekte nicht an dieser Stelle gestoppt wird.

 

Ein Blick auf das laufende Jahr zeigt, dass es für 2017 noch nicht gelungen ist und auch im Jahresabschluss 2017 nach heutigem Stand nicht gelingen wird, ein positives Ergebnis zu erreichen. Bei einem geplanten und genehmigten Defizit 2017 von rund 55,2 Millionen € ist – trotz einer guten Gewerbesteuerentwicklung und nach einer Prognoseabfrage unter Einbindung aller Fachbereiche auf den Stand 30. Juni 2017 - derzeit mit einem Defizit von etwa 35 Millionen € zu rechnen.

 

Ein Blick auf das zurückliegende Jahr 2016 zeigt, dass zwar eine sehr erfreuliche Senkung des Defizits auf rund 8,7 Millionen € (geplant waren - 36,4 Millionen €) eingetreten ist, aber unter dem Strich die erforderliche „schwarze Null“ weder im Plan noch im Ist dargestellt bzw. erreicht werden konnte. Das Gleiche gilt im Übrigen für alle zurückliegenden HSP-Jahre von 2012 bis 2015. Schon an dieser Stelle zeigt sich die besondere Herausforderung, denn es muss erstmals gelingen, ausgeglichene Haushalte für die Jahre 2018 ff. bei gleichzeitigem Abbau der Konsolidierungshilfen aus dem Stärkungspaktgesetz (Hinweis: Diese betragen für das Jahr 2018 11,057 Millionen €, für das Jahr 2019 7,37 Millionen €, für das Jahr 2020 3,68 Millionen €, für das Jahr 2021 0 €) zu beschließen und mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen.

 

In diesem Zusammenhang stellt der Block des Personalaufwandes die höchste Aufwandsposition der Verwaltung dar. Deshalb macht es viel Sinn, diesen Block vertieft zu analysieren und einer extern zu begleitenden Untersuchung zu unterziehen.

 

An dieser Stelle ein konkreter und aktueller Blick auf die im Haushalt 2017 etatisierten und im Haushalt 2018 zu etatisierenden Personalaufwendungen.

 

·         Mit Beschluss über den HSP 2017 hat der Rat Personalaufwand in Höhe von 128.996.700 € und darauf aufbauend eine Steigerung von rund 1 % ab 2018 ff. beschlossen (Diese Steigerungsraten werden insbesondere für liquiditätsmäßige Aufwendungen angewendet).

 

  • Der in Vorbereitung befindliche HSP 2018 wird voraussichtlich ca. 131 Millionen  € für Personalaufwand vorsehen. Die auf der Basis des Jahres 2018 aufbauende Steigerung für die Jahre ab 2019 ff. von jeweils rund 1 % p.a. entspricht wiederum den vom Land NRW herausgegebenen Orientierungsdaten. Die entsprechende Anwendung wurde durch die Kommunalaufsicht in bisherigen Genehmigungsverfügungen nicht beanstandet.

 

  • Nach den hochgerechneten Tarifsteigerungen der Vergangenheit reichen etatisierte Steigerungen von 1 %/Jahr nicht aus, ohne gleichzeitig durch entsprechende personalaufwandsreduzierende Maßnahmen gegenzusteuern.

 

Wegen der Einrichtung zahlreicher neuer Stellen, z. B.

 

o   Umsetzung U3-Betreuung / KiBiz NRW (146,41 zusätzliche Vollzeitäquivalente im Stellenplan 2012 bis 2016; 2017 voraussichtlich plus rund weitere 10 Planstellen),

o   neues Arbeitszeitrecht Berufsfeuerwehr (19 zusätzliche VZ-Planstellen),

o   Personalbedarf Flüchtlinge (rund 47 VZ-Bedarfe),

o   höhere Tarifsteigerungen als prognostiziert; vollständige Übernahme von Tarifabschlüssen auf die Beamten mit der Folge höherer laufender Zahlungen und gleichzeitig höherer Pensionsrückstellungen,

 

konnten die angestrebten Steigerungsraten trotz des Einsatzes stellenbewirtschaftender Maßnahmen, wie z. B. Wiederbesetzungssperren, nicht realisiert werden.

 

Vor diesem Hintergrund und angesichts der Ausführungen der Bezirksregierung im Rahmen der Genehmigung des HSP 2017 zu den Personalaufwendungen (siehe Seiten 5 und 12 der Haushaltsverfügung) empfiehlt die Verwaltung zur nachhaltigen Sicherung der erfolgreichen Umsetzung des HSP hinsichtlich des zukünftigen Personalaufwandes die Durchführung einer extern begleiteten Untersuchung. Die Kosten hierfür werden im Rahmen des Stärkungspaktgesetzes NRW von der GPA getragen.

 

Den Fraktionen und Gruppen des Rates, der Personalvertretung sowie der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Leverkusen wurde am 13. Juli 2017 durch den stellvertretenden Präsidenten der GPA ein Beratungskonzept vorgestellt (vgl. Anlage).

 

Hierbei wurden die erforderlichen Rahmenbedingungen sowie eine mögliche Projektstruktur skizziert. Entscheidend für die Beauftragung ist die Absicherung durch entsprechende HSP-Maßnahmen, welche als Bestandteil des Haushaltes beschlossen werden sowie die Etablierung einer Projektstruktur unter Einbeziehung von Politik, Verwaltung und Personalvertretung. Die GPA stellte in diesem Termin klar, dass sie zur Durchführung ein Drittunternehmen beauftragen wird, da die eigenen Ressourcen hierfür nicht zur Verfügung stehen.

 

Nach erfolgtem Durchführungsbeschluss zu dieser Vorlage werden in der Folge die Projektstruktur definiert, Verantwortliche benannt, relevante Untersuchungsbereiche identifiziert und abschließend den Entscheidungsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:

 

Dezernat II, Herr Stadtkämmerer Stein, Tel. 406 - 8820

 

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die letzten Abstimmungen konnten erst nach den diesjährigen Sommerferien erfolgen, sodass es erst jetzt möglich ist, die Vorlage über den Nachtrag einzubringen.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlage ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger Darstellung einzusehen.)