Betreff
Leistungserweiterung Rheinisch-Bergischer Kreis auf der Linie 260 - Fortschreibung NVP
Vorlage
2017/1821
Aktenzeichen
660-Pr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Leistungserweiterung des Rheinisch-Bergischen Kreises (RBK) auf der Linie 260 zum Fahrplanwechsel Dezember 2017 wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Deppe

 

Begründung:

 

Ausgangslage

Der Rheinisch-Bergische Kreis (RBK) hat den politischen Auftrag erhalten, eine flächendeckende Verbesserung des ÖPNV im Kreisgebiet zu planen und umzusetzen. Die Umsetzung erfolgt in größerem Umfang zum Fahrplanwechsel Dezember 2017.

 

Zu den geplanten Verbesserungen gehören u. a. zusätzliche Fahrten im Leistungsangebot der Linie 260, die auch das Gebiet der Stadt Leverkusen durchfährt. Hierdurch ergeben sich auf Leverkusener Stadtgebiet Mehrleistungen von ca. 25.000 km. Die heutige Fahrleistung der Linie 260 auf Leverkusener Stadtgebiet beträgt ca. 160.000 km.

 

Geplante Leistungserweiterung auf der Linie 260

Ab dem kommenden Fahrplanwechsel Dezember 2017 sind folgende Verbesserungen vorgesehen:

 

·         Taktverdichtung wochentags von ca. 18 Uhr bis ca. 24 Uhr. Der vorhandene Stundentakt wird in dieser Zeitlage auf einen Halbstundentakt verdichtet. Freitags werden betrieblich notwendige Leerfahrten in Fahrplanfahrten umgewandelt, um den Nachtbus besser in die bestehende Fahrplanlage einzubinden.

 

·         Samstags werden morgens und abends einzelne Fahrten zur Taktverstetigung eingefügt.

 

Durch die geplante Taktverdichtung wird dem sich ändernden Nutzungsverhalten der Fahrgäste Rechnung getragen und so die Attraktivität des ÖPNV in den Abendstunden und am Wochenende erhöht.

 

Die Mobilitätsbedürfnisse haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Dies ist u. a. bedingt durch geänderte Ladenöffnungszeiten, flexiblere Arbeitszeiten und ausgedehntere Schulzeiten. Hier soll mit den geplanten Maßnahmen eine Anpassung an den geänderten Bedarf erfolgen.

 

Diese Taktverdichtung ist ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2017 als Probelauf für zwei Jahre geplant. Innerhalb der Probejahre wird der tatsächlich vorhandene Bedarf durch regelmäßige Fahrgastzählungen ermittelt. Sollte dieser Bedarf nachweislich vorliegen, ist vorbehaltlich der Finanzierbarkeit vorgesehen, die Taktverdichtung in den Regelbetrieb aufzunehmen.

 

Finanzierung

Die Stadt Leverkusen hat für die Jahre ab 2002 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Ratsvorlage R 615/16.TA) mit dem RBK über die Kostenverteilung für den Betrieb der Linie 260 auf dem Gebiet der Stadt Leverkusen abgeschlossen. Die Linie 260 wird durch die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) betrieben.

 

Im o. g. Vertrag sind jährliche Abschlagszahlungen für die Leistungserbringung der Linie 260 auf dem Stadtgebiet Leverkusen in Höhe von 128.000 € vereinbart, die die Stadt Leverkusen dem RBK als Defizitausgleich zahlt. Haushaltsmittel sind für den Haushalt des Jahres 2017 und darüber hinaus in der Mittelfristplanung bis zum Jahr 2021 entsprechend veranschlagt. Die Abrechnung mit dem RBK erfolgt auf Grundlage der gebietskörperschaftsbezogenen Linienergebnisrechnung des RVK.

 

Hierbei wurden für die letzten drei abgerechneten Jahre 2013 - 2015 insgesamt 174.326,36 € gezahlt. Die durchschnittliche jährliche Zahlung von 2013 - 2015 betrug demnach 58.108,79 €, was in etwa dem Durchschnitt der gesamten bisher abgerechneten Jahre seit 2002 entspricht (56.455,45 €). Damit liegen die zur Abrechnung stehenden Leistungen auch künftig im Rahmen der bestehenden vertraglichen Regelung und den dort vereinbarten Abschlagszahlungen bis zu 128.000 €.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Prämaßing / 66/ 406 - 6623

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Leistungserweiterung Linie 260, Fortschreibung Nahverkehrsplan

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe 1211, Teilergebnisplan: 542930 Sonstige ordentliche Aufwendungen 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]