Beschlussentwurf:
1. Auf die
Umsetzung der unter Beschlusspunkt 2. der Vorlage aufgeführten
Maßnahmen wird verzichtet.
Alternativ:
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Pflasterung und den Grünstreifen zwischen dem rechts aus der Düsseldorfer Straße abbiegenden Bypass und der Einfahrt zum Haus Berliner Platz 10 (Rat-Deycks-Straße) zu entfernen. Der Bypass wird an dortiger Stelle mit entsprechender Straßenmarkierung verlängert und vor der Einfahrt zum Haus Berliner Platz 10 zur Straße hin abgerundet.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Am 06.12.2016 wurde
aufgrund des Antrages der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II vom
17.11.2016 von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschlossen, den
Bypass am Berliner Platz in Fahrtrichtung Rat-Deycks-Straße baulich zu ändern
(s. Antrag Nr. 2016/1381).
Am 21.03.2017 wurde auf Antrag von Opladen Plus in der Bezirksvertretung
II vom 21.02.2017 (s. Antrag Nr. 2017/1545) von der Bezirksvertretung für den
Stadtbezirk II beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Kosten der
am 06.12.2016 beschlossenen Umbaumaßnahme der Verkehrsführung am Kreisverkehr
Berliner Platz zu ermitteln. Anschließend soll erneut über die Umsetzung der
Maßnahme entschieden werden.
In der Anlage ist der mögliche Umbau grob dargestellt. Die umzubauenden
Flächen sind farbig eingetragen. Die Kosten für den Umbau belaufen sich auf rd.
26.000 € brutto.
Die nun erfolgte Detailprüfung bestätigt, dass der vorhandene Bypass um
nur ca. 7 m bis zur Zufahrt zum Seniorenwohnheim verlängert werden kann.
Hierzu reicht es aber nicht, wie im Antrag der CDU beschrieben, nur den
Pflaster- und den angrenzenden Grünstreifen als Fahrbahn umzubauen. Neben der
Fahrbahn ist ein 1 m breiter Sicherheitsstreifen zwischen Fahrbahn und
Radweg erforderlich. Deshalb muss auch der vorhandene Radweg verschoben werden
und der vorhandene Grünstreifen zwischen dem heutigen Rad- und Gehweg muss
zudem entfallen. Die 2 Bäume in diesem Grünstreifen, welche im Rahmen der
Baumaßnahme Berliner Platz gepflanzt wurden, müssen ebenfalls entfernt werden.
Weiterhin sind Anpassungsarbeiten am vorhandenen Gehweg und an der Zufahrt zum
Seniorenwohnheim erforderlich.
Eine erneute Nachfrage bei der Polizei hat ergeben, dass im Jahr 2017
bis dato in diesem Bereich keine qualifizierten Unfälle (Kategorien 1 - 4)
vorliegen.
Die Verwaltung ist nach wie vor nicht davon überzeugt, dass es durch die
Maßnahme zu einer Verbesserung kommt und kann deshalb den Umbau nicht
empfehlen.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im
Ratsinformationssystem Session ist die Anlage auch in farbiger und vergrößerter
Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Jedlitzki / 66 / 406 - 6639
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |