Betreff
Notwendige Baumfällung im Stadtbezirk III
Vorlage
2017/1838
Aktenzeichen
01-40-rm
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der in der Anlage genannten Baumfällung zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Der in der Anlage aufgeführte Baum ist abgängig und muss in den Wintermonaten gefällt werden. Der Zeitpunkt der Nachpflanzung hängt in erster Linie von der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel ab.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Bremicker, FB 67,

Tel. 406 – 6770

 

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine, da Ausführung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um Dringlichkeitsbeschlüsse soweit es geht zu vermeiden, bringt die Verwaltung die Vorlagen für Baumfällungen erst möglichst zeitnah zum Sitzungstermin ein. Da die Baumfällungen nach dem Ende der Vogelschutzsaison ab Anfang Oktober erfolgen sollen, ist eine Beschlussfassung Ende September 2017 erforderlich.