Betreff
Adressweitergabe an die Bundeswehr
- Bürgerantrag vom 18.07.17
Vorlage
2017/1854
Aktenzeichen
011-12-11-de
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lehnt den Bürgerantrag auf Benachrichtigung von Jugendlichen und deren Eltern über die Weitergabe der Adresse an die Bundeswehr durch Anschreiben mit beigefügtem Musterwiderspruch ab.

 

 

gezeichnet:

 

 

 

 

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 18.07.2017 (siehe Anlage 1) beantragt der Petent, Jugendliche, bei denen die Weitergabe Ihrer Daten an die Bundeswehr bevorsteht, sowie deren Eltern anzuschreiben und über die beabsichtigte Datenweitergabe zu Informieren. Dem Schreiben soll ein Musterwiderspruch beigefügt werden.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 3 beigefügt.

 

Die gesetzlichen Regelungen des § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) sind ausreichend, um die Betroffenen über ihr Widerspruchsrecht zu unterrichten. Nach § 36 Abs. 2 BMG ist eine Datenübermittlung nach § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes nur zulässig, soweit die betroffene Person nicht widersprochen hat. Von der Meldebehörde wird die betroffene Person auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und spätestens im Oktober eines jeden Jahres durch ortsübliche Bekanntmachung hingewiesen. Die ortsübliche Bekanntmachung (vgl. § 36 Abs. 2 BMG) erfolgt regelmäßig im Amtsblatt der Stadt Leverkusen zum vorgeschriebenen Termin. Diese öffentliche Bekanntmachung der Meldebehörde beinhaltet auch den Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Übermittlung von Meldedaten in anderen Fällen, insbesondere im Hinblick auf die Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen, an Mandatsträger, Adressbuchverlagen und Eigentümer von Wohnungen.

 

Der Städtetag Nordrhein-Westfalen weist in einem Schreiben vom 11.08.2017 (siehe Anlage 2) darauf hin, dass ein darüber hinausgehendes Verfahren, z.B. individuelle Schreiben an betroffene Jugendliche mit Beifügung eines Musterwiderspruches, einen grundsätzlich nicht vorgeschriebenen besonderen Aufwand darstellt, auch wenn eine solche besondere Serviceleistung für eine einzelne Gruppe von Einwohnern im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung denkbar wäre. Würde im Übrigen bei der Weitergabe von Meldedaten an die Bundeswehr ein solches spezielles Verfahren durchgeführt werden, so könnte der Eindruck entstehen, solche Anfragen seien kritischer und zurückhaltender zu bewerten als Anfragen anderer Stellen. Dafür besteht jedoch keinerlei Anlass.

 

Aufgrund des erhöhten und demnach auch nicht notwendigen Aufwandes wird empfohlen, dem Bürgerantrag nicht zu folgen.