Betreff
Kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III im Jahr 2017
- Verwendung der konsumtiven Restmittel
Vorlage
2017/1869
Aktenzeichen
011-40-10-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III nimmt den in der Begründung dargestellten Umsetzungsstand der Maßnahmen III. bis VI. des Beschlusses zur Vorlage Nr. 2017/1603 zur Kenntnis.

 

2. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beauftragt die Verwaltung, mit den offenen konsumtiven Restmitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III im Jahr 2017 in Höhe von 4.400 € folgende Maßnahmen umzusetzen:

 

2.1. Durchführung von Nachbarschaftsfesten an den Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge im Stadtbezirk III (Aufstockung des bereits gewährten Zuschusses um 1.000 €),

 

2.2. Reparatur von Bänken auf den städtischen Friedhöfen im Stadtbezirk III

(3.400 €).

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat in ihrer Sitzung am 29.06.2017 mit Beschluss zur Vorlage Nr. 2017/1603 über die Verwendung ihrer Mittel für die kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III im Jahr 2017 entschieden.

 

Zu den Punkten III. bis VI. des vorgenannten Beschlusses wird folgendes mitgeteilt:

 

„III.

Etwaige Restmittel sollen für die Umsetzung des Beschlusses zum Bürgerantrag Nr. 2017/1718 in Verbindung mit dem Änderungsantrag Nr. 2017/1731 verwendet werden, soweit dieser nicht aus Mitteln der Fachverwaltung erledigt werden kann.“

 

Der Beschluss zum Bürgerantrag Nr. 2017/1718 in Verbindung mit dem Änderungsantrag Nr. 2017/1731 lautet:

 

„Die Einrichtung einer Spiel- und Liegewiese auf dem städtischen Grundstück gegenüber dem Gebäude Albert-Schweitzer-Straße 7 - 9 wird seitens der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befürwortet. Die Fläche soll eine Umzäunung erhalten, außerdem sollen zwei Bänke sowie ein Mülleimer installiert werden.

Die erforderlichen Finanzmittel sollen aus Restmitteln der Verwaltung bzw. alternativ aus Restmitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2017 des Stadtbezirkes III aufgebracht werden.“

 

Die Fachverwaltung hat dem Bürgerantragsteller den beantragten Zuschuss in Höhe von 475 € für die Anschaffung und Errichtung einer Umzäunung aus eigenen Mitteln zur Verfügung gestellt, sodass die Maßnahme umgesetzt werden kann.

 

Für den Erwerb und die Installation der Bänke und Mülleimer liegt die Absicht zur Gewährung eines finanziellen Zuschusses durch die LEG Wohnen NRW GmbH vor, sodass diese Maßnahme voraussichtlich ohne die Inanspruchnahme von etwaigen Restmitteln der kleinen Investitionsmaßnahmen 2017 umgesetzt werden kann.

 

„IV.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob zum Vorschlag „Anbringung eines "Kölner Tellers" zwischen dem Parkplatz des Kleingartenvereins und der Gasstation auf der Straße Schöne Aussicht“ eine Verbesserung der Situation mit wenig Aufwand möglich ist und z. B. zwei Baken aus Mitteln der Fachverwaltung installiert werden können.“

 

Die Örtlichkeit wurde in Augenschein genommen. Dabei wurde festgestellt, dass eine Fahrbahneinengung mittels Baken zwar möglich ist, aber keinen Erfolg verspricht. In der Straße Schöne Aussicht verkehren vorrangig landwirtschaftliche Fahrzeuge, die eine Fahrbahnbreite von 3,50 m beanspruchen. Die Fahrbahnbreite im Bereich zwischen Gasstation und Kleingartenverein beträgt jedoch lediglich zwischen 3,90 m und 4,20 m. Dies hat zur Folge, dass entsprechende Fahrbahneinengungen keine nennenswerten Verkehrsberuhigungen hervorrufen. Damit die Verkehrsteilnehmer auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit erneut hingewiesen werden, kann in Höhe der Gasstation sowie in Höhe der Zufahrt zur Kleingartenanlage ein Tempo 30-Piktogramm auf die Fahrbahn aufgebracht werden (siehe Anlage 1).

 

„V.

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Maßnahme „Anschaffung und Installation von zwei Federspielgeräten auf dem Gelände der städtischen Kindertageseinrichtung Lippe“ (laufende Nummer 26 der Vorlage) mit dem Eigentümer des Spielplatzes Kontakt aufzunehmen und die Installation der Spielgeräte sowie deren zukünftige Wartung zu prüfen und, soweit möglich, umzusetzen.“

 

Der naheliegend zur Kindertageseinrichtung Lippe vorhandene Spielplatz und die vorhandene Wiesenfläche befinden sich im Privateigentum. Es handelt sich hierbei um nicht eingezäunte Flächen, die inzwischen auch erheblich „abgelebt“ sind und nicht entsprechend gepflegt oder gewartet werden. Darüber hinaus wird die besagte Wiese des Öfteren als Hundetoilette genutzt. Ein Betreten dieser Wiese durch Personen ist aufgrund der Hinterlassenschaften eher auszuschließen.

 

Die Kindertageseinrichtung Lippe nutzt diese Flächen bisher nicht und strebt auch in Zukunft keine Nutzung an. Stattdessen ist sie inzwischen eine „kleine“ Kooperation mit dem naheliegenden Jugend- und Bürgerhaus „Schöne Aussicht“ eingegangen. Das Team und die Kinder begeben sich regelmäßig dorthin und nutzen die vorhandenen Außenanlagen, auf denen sich z. B. eine Sandfläche und eine Aufbewahrungsmöglichkeit für Spielzeuge befinden. Darüber hinaus werden auch teilweise Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudes für sportliche Aktivitäten der Kinder mitgenutzt. Durch die unterschiedlichen Nutzungszeiten der weiteren Besucher des Hauses bestehen keine Kapazitätsprobleme. Die bisherigen Erfahrungen sind durchaus als positiv zu bewerten; die Kooperation soll zukünftig beibehalten und wenn möglich ausgebaut werden.

 

Investive Restmittel für die Installation von zusätzlichen Spielgeräten stehen weder aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III, noch aus den Mittel der Verwaltung im Jahr 2017 zur Verfügung. Eine Aufhübschung des Außengeländes mit konsumtiven Mitteln ist nach Einschätzung der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.

 

Sofern die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III es wünscht, kann die Verwaltung prüfen, ob eine weitere Aufwertung des Geländes des Jugend- und Bürgerhauses „Schöne Aussicht“, z. B. durch die Installation von kleinkindergerechten Spielgeräten, möglich ist. Eine Finanzierung wäre ggf. aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2018 möglich.

 

„VI.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme „Erneuerung der Wegedecke des Grünzugs zwischen der Von-Knoeringen Straße und dem Weyerweg sowie Installation von Beleuchtung auf diesem Weg“ (laufende Nummer 28 der Vorlage) mit veranschlagten Kosten von ca. 49.000 € als Einzelmaßnahme für den Haushalt 2018 anzumelden.“

 

Die entsprechende Haushaltsanmeldung ist erfolgt.

 

 

Die in der Vorlage Nr. 2017/1603 von der Verwaltung vorgeschlagene Maßnahme „Ersatzbeschaffung von vier zerstörten Blumenkübeln im inneren Park des Schlosses Morsbroich (2.900 €, konsumtiv)“ wurde nicht beschlossen; zudem wurde die Maßnahme „Unterstützung der Karnevalszüge in Schlebusch und in Lützenkirchen (Holzhausen) im Jahr 2017 (ca. 2.500 €, konsumtiv)“ auf 1.000 € reduziert.

 

Die Summe der verfügbaren konsumtiven Restmittel beträgt somit 4.400 €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, aus diesen Mittel einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1.000 € für die Maßnahme „Durchführung von Nachbarschaftsfesten an den Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge im Stadtbezirk III“ zur Verfügung zu stellen. Für die Feste an den Einrichtungen im Stadtbezirk III hatte die Fachverwaltung ursprünglich einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € vorgesehen. Bei der Erstellung der Vorlage Nr. 2017/1603 wurde im Zuge der Priorisierung der Maßnahmen nur ein Zuschuss in Höhe von 1.500 € vorgeschlagen. Der Mittelbedarf besteht weiterhin, sodass eine Aufstockung des Zuschusses für die Durchführung der Nachbarschaftsfeste sehr zu begrüßen ist. Zur weiteren Erläuterung des Maßnahmeinhaltes wird auf den Auszug der Begründung der Vorlage Nr. 2017/1603 verwiesen, der als Anlage 2 beigefügt ist.

 

Des Weiteren schlägt die Verwaltung vor, die verbleibenden konsumtiven Mittel in Höhe von 3.400 € für die Reparatur von Bänken auf den städtischen Friedhöfen im Stadtbezirk III zu verwenden. Etliche Bankauflagen sind abgängig und müssen ersetzt werden. Die Fachverwaltung wird neue Bankleisten anschaffen und diese installieren, sodass die Bänke wieder benutzbar sind.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Greger / 01 / 406 - 8884

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Konsumtive Maßnahmen im Rahmen der kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produkt 010501 / Innenauftrag 810001050104 / Sachkonto 523200

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

4.400 € im Jahr 2017, keine Auswirkung in den Folgejahren.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

./.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Sachstände zu den beschlossenen Maßnahmen sowie die abschließenden Vorschläge für die Verwendung der Restmittel konnten erst jetzt erhoben werden. Um eine Mittelverausgabung und eine Umsetzung der Maßnahmen noch im Jahr 2017 zu gewährleisten, ist die Beschlussfassung im laufenden Turnus erforderlich.

 

 

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die unten aufgeführten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)