Mitgliedschaft der Stadt Leverkusen beim Institut der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e.V. (IdR)
Beschlussentwurf:
Die Stadt Leverkusen wird zum nächstmöglichen Termin Mitglied beim Institut der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e.V. (IdR).
Die Stadt Leverkusen wird in allen Angelegenheiten der
Mitgliedschaft des IdR durch die Leiterin oder Leiter des Fachbereichs
Rechnungsprüfung und Beratung vertreten.
gezeichnet:
Küchler
Begründung:
Gemäß § 92 Abs. 5 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss die Eröffnungsbilanz der Gemeinde. Er bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 92 Abs. 5 GO NRW dabei des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung als örtliche Rechnungsprüfung.
Im Rahmen der Mitgliedschaft beim „Institut der
Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e.V.“ (IdR) möchte der
Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung die bereitgestellten Prüfstandards
und –hilfen des IdR für die anstehende Jahresabschlussprüfung 2009
uneingeschränkt nutzen.
Für den anstehenden
Gesamtabschluss (§§ 49 – 52 GemHVO NRW) entwickelt das IdR noch Prüfstandards
und –leitlinien (analog zum Institut der Wirtschaftsprüfer - IDW), die
ebenfalls bei künftigen Prüfungen Berücksichtigung finden.
Als ordentliche Mitglieder
des IdR (Sitz in Berlin) werden Gebietskörperschaften, sondergesetzliche
Körperschaften, sowie Behörden und Verbände aufgenommen, die über eine
Rechnungsprüfung verfügen.
Mit der Errichtung des
Instituts der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen (IdR) wird eine
Plattform geschaffen, die die öffentlichen Rechnungsprüfer und
Rechnungsprüferinnen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen durch Aus- und
Fortbildungsangebote, Entwicklung von modernen Prüfungsinstrumenten und
fachlichen Austausch unterstützt. Des Weiteren soll das Institut der
Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen über den Beruf des Rechnungsprüfers
und der Rechnungsprüferin informieren, für die Interessen der Rechnungsprüfer
und Rechnungsprüferinnen eintreten und Diskussionspartner bei der
Weiterentwicklung der öffentlichen Rechnungslegung sein.
Ferner kann die Stadt
Leverkusen im Rahmen der Mitgliedschaft beim IdR für Schulungen oder
Prüfsoftware Rabattierungen in Anspruch nehmen, die den jährlichen
Mitgliedschaftsbeitrag in Höhe von 50 € übersteigen und wirtschaftlich für die
Stadt von Vorteil sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Jährliche Aufwendungen für den Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50 €