Beschlussentwurf:

 

1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten zu. Die Mittelfreigabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel.

 

2. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten zu. Die Mittelfreigabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel.

 

3. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten zu. Die Mittelfreigabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Im Haushaltsjahr 2017 stehen 75.000 € für die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf Kinderspielplätzen zur Verfügung.

 

Der vordringliche Bedarf wird von der Verwaltung in diesem Jahr auf folgenden Spielplätzen gesehen:

 

Stadtbezirk I:             2 Geräte am Hitdorfer See, Sonderburger Straße,

Stadtbezirk II:            Im Park B8 (Stelze), Hans-Schlehahn-Straße, Tannenweg,

Stadtbezirk III:           2 Holzhäuser Im Dorf, Parkplatz Kleingartenanlage Mathildenhof,

                                    Grünzug Meckhofen, Albert-Schweitzer-Straße.

 

Auf verschiedenen Spielplätzen stehen noch die Altgeräte oder Reste davon. Die abgängige Ausstattung wird in den nächsten Wochen und Monaten nach und nach abgebaut.

 

Die Gesamtkosten der hier vorgeschlagenen Ersatzbeschaffungen betragen

72.970,80 € inkl. Lieferung und Montage.

 

Die geplanten Spieleinrichtungen können, zumindest teilweise und evtl. mit Hilfestellung, auch von behinderten Kindern genutzt werden.

 

Bestandteil dieser Vorlage sind neben einer Kostenzusammenstellung Kopien aus Spielgerätekatalogen, welche die Art des für die Ersatzbeschaffung vorgesehenen Gerätes beispielhaft wiedergeben. Nach erfolgter Beschlussfassung werden die Spielgeräte zunächst produktneutral ausgeschrieben. Mit der Aufstellung der neuen Geräte ist - nicht zuletzt wegen der erheblichen Lieferfristen - voraussichtlich im kommenden Frühjahr zu rechnen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, 67, 406 - 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

Bei der Ersatzbeschaffung handelt es sich um eine investive Maßnahme. Die zu beschaffenden Spielgeräte stellen den Ersatz für die ausgefallene Primärausstattung des jeweiligen Spielplatzes dar. Ohne diese Primärausstattung verlieren die jeweiligen Spielplätze weitestgehend ihre Funktion.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

75.000 €                    Finanzstelle 67001305012002

-Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf Kinderspielplätzen über 410 €-

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

75.000 €

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kalk. Abschreibung (8 Jahre): 9.375 € p. a.

Da lediglich ein Austausch der Ausstattung stattfindet, ist mit keinen kalkulierbaren Veränderungen hinsichtlich des Unterhaltungsaufwandes zu rechnen.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 

 

 

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Durch das Ausscheiden des bislang mit der Vorbereitung der Ersatzbeschaffungen betrauten Mitarbeiters konnten die notwendigen Vorarbeiten zur Vorlage wegen vordringlicher anderer Tätigkeiten des verbliebenen Personals, nicht wie in der Vergangenheit, deutlich früher im Jahr durchgeführt werden. Nur bei einer Beratung der Vorlage in der letzten Septemberwoche besteht noch eine Chance, die Ausschreibung und Vergabe der Ersatzbeschaffungen noch im Haushaltsjahr 2017 durchzuführen. Bei einer späteren Beschlussfassung wäre dies auf keinen Fall mehr möglich und die Haushaltsmittel würden verfallen. Deshalb bittet die Verwaltung, zur Vermeidung eines Dringlichkeitsbeschlusses, um die Beschlussfassung über diese Tischvorlage.

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 20 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 25.09.17 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.

 

Die unten aufgeführten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.