Betreff
Erneuerung der Beleuchtungseinrichtungen entlang des unteren (südlichen) Bumerangweges im Neulandpark
Vorlage
2017/1896
Aktenzeichen
01-40-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erneuerung der Beleuchtungseinrichtungen entlang des unteren (südlichen) Bumerangweges im Neulandpark mit Baukosten in Höhe von rd. 34.900 € zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die anlässlich der Landesgartenschau 2005 entlang des unteren Bumerangweges eingebauten, nur rund 1 m hohen, sogenannten Pollerleuchten, haben sich im Laufe der Jahre als zu störanfällig herausgestellt. Insbesondere kommt es laufend zu kostspieligen Vandalismusschäden an den Leuchten und den Leuchtmitteln.

 

Eine möglichst durchgehende und funktionierende Beleuchtung des Weges ist vor allem bei Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen notwendig, die erst nach Einbruch der Dunkelheit enden, da viele Besucher auf dem Heimweg auch den unteren Bumerangweg nutzen, um das Gelände zu verlassen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die verbliebenen 17 Pollerleuchten durch 10 Lichtbauelemente mit LED-Leuchtmitteln zu ersetzen. Die neuen Leuchten haben eine Masthöhe von 4,5 m, wodurch es zumindest deutlich erschwert wird, die Leuchtmittel gewaltsam zu zerstören.

 

Es handelt sich um eine robuste Konstruktion aus pulverbeschichtetem Stahl. Die minimalistische Formensprache der Leuchten (s. Anlage) passt sich gut in die von klaren Linien geprägte Anlage des Neulandparks und an die vorhandenen Ausstattungen und Möblierungen an. Da die LED-Leuchtmittel außerdem einen deutlich geringeren Stromverbrauch haben als die bisher verwendeten Leuchtmittel geht die Verwaltung davon aus, dass der Unterhaltungsaufwand erheblich reduziert werden kann.

 

Der Abbau der alten Leuchten und der Aufbau der neuen Leuchtmaste soll durch den Fachbereich Tiefbau bei der EVL GmbH & Co. KG in Auftrag gegeben werden, von der ein entsprechendes Angebot vorliegt. Es wird angestrebt, die Erneuerung noch in diesem Winter abzuschließen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, 67, 406 - 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Der untere Bumerangweg gehört bislang zwar nicht zum sogenannten Entfluchtungskonzept für Veranstaltungen im Neulandpark. Dennoch hat sich gezeigt, dass viele Besucher auf dem Heimweg nach Einbruch der Dunkelheit auch den unteren Bumerangweg nutzen. Auch deren Verkehrssicherheit muss gewährleistet werden.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle „Beleuchtung Neulandpark“ 66311205021070

Finanzposition 783200

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Abschreibungen: 1.163 € p. a. (30 Jahre).

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]