- Beschlussfassung
Beschlussentwurf:
1. Über die während des Beteiligungsverfahrens der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange analog BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlagen 1 und 2 zur Vorlage Nr. 2017/1911) entschieden. Die Anlagen der Vorlage sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Das Einzelhandelskonzept für die Stadt Leverkusen (Fortschreibung 2017) wird gemeinsam mit der Leverkusener Sortimentsliste als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der beigefügten Fassung beschlossen (Anlage 3 zur Vorlage Nr. 2017/1911).
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Anlass
Am 23.11.2015 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen die Verwaltung mit der Fortschreibung des gesamtstädtischen Handlungsprogramms Einzelhandel (2002) sowie des Nahversorgungskonzeptes (2008) in einem gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept beauftragt (Vorlage Nr. 2015/0819). Ziel der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ist die Anpassung der mittlerweile veralteten Handlungsgrundlagen der Stadt im Bereich Einzelhandel an die aktuelle Rechtslage. Darüber hinaus erfordern grundlegende Veränderungen in der Einzelhandelsstruktur von Leverkusen (u. a. Eröffnung der Rathaus-Galerie in 2010) sowie der allgemeine Strukturwandel im Einzelhandel eine Neuauflage der Konzepte.
Zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ist in 2016 ein
Planungsauftrag an die CIMA Beratung + Management GmbH aus Köln in Höhe von
39.597,25 € (brutto) vergeben worden.
Vorgehensweise
Die CIMA hat für das Stadtgebiet von Leverkusen eine Analyse der
Angebotsstrukturen im Rahmen einer gesamtstädtischen Verkaufsflächenerhebung
aller Einzelhandelsbetriebe vorgenommen. Auf dieser Basis wurden
Steuerungsempfehlungen entwickelt und zentrale Versorgungsbereiche abgegrenzt.
Die Nachfragesituation des Leverkusener Einzelhandels ist anhand einer
Befragung von rd. 1.000 Passanten in den Hauptgeschäftslagen Wiesdorf, Opladen
und Schlebusch bewertet worden. In diesem Zusammenhang wurden Aspekte wie die
Einkaufsorientierung der Bewohner, die Häufigkeit von Einkäufen und die
Versorgungsfunktion verschiedener Standortbereiche abgefragt.
Neben diversen Abstimmungsgesprächen auf Verwaltungsebene wurde die
Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes von einer Arbeitsgruppe begleitet, der
neben dem Gutachter auch Vertreter aus Politik, Einzelhandel, Verwaltung,
Bezirksregierung, Verbänden und Interessengemeinschaften (Industrie- und
Handelskammer, Rheinischer Einzelhandels- und Dienstleistungsverband,
Kreishandwerkerschaft) sowie Vertreter der „Stadttöchter“ Leverkusens
(Wirtschaftsförderung, Sparkasse) angehörten. Im Rahmen von vier
projektbegleitenden Arbeitsgruppensitzungen sind Zwischenergebnisse und
Ergebnisse aus der Projektphase vorgetragen und zur Diskussion gestellt worden.
Im März 2017 wurden die vorläufigen Ergebnisse aus der Projektphase der
Öffentlichkeit in den jeweiligen Stadtbezirken vorgestellt. Anregungen und
Ergänzungen der Öffentlichkeit sind daraufhin in den Entwurf des
Einzelhandelskonzeptes eingearbeitet worden.
Im Ergebnis liegt der Stadt Leverkusen die Entwurfsfassung der
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes vor. Die öffentliche Auslegung des
Einzelhandelskonzeptes ist im Amtsblatt der Stadt Leverkusen am 19.07.2017
verkündet worden. Im Zeitraum vom 24.07.2017 bis 08.09.2017 konnte das Konzept
im Elberfelder Haus eingesehen und schriftliche Stellungnahmen abgegeben
werden. Zugleich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
analog § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Die Abwägung zu den
eingegangenen Anregungen ist als Anlage 1 beigefügt.
Ergebnis und Inhalte des Konzeptes
Zielsetzungen
Das Einzelhandelskonzept dient als grundlegende Arbeitsbasis für
zukünftige planerische Entscheidungen im Baugenehmigungsverfahren sowie in der
Bauleitplanung. Bei der Durchführung entsprechender Planverfahren wirkt das
Einzelhandelskonzept als Abwägungsgrundlage. Der Rechtscharakter entspricht dem
eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB. Zugleich stellt das Einzelhandelskonzept für
die Stadt Leverkusen ein Entwicklungskonzept für den örtlichen Einzelhandel
dar, indem es räumliche und strukturelle Perspektiven der
Einzelhandelsentwicklung aufzeigt. Das Konzept dient damit sowohl Verwaltung
und Politik, aber auch örtlichen Unternehmern als Standortbestimmung und Orientierungsleitfaden
für anstehende Entscheidungen.
Mit der
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes werden folgende städtebauliche
Zielsetzungen der Einzelhandelsentwicklung verfolgt:
· Festigung und ggf. Erhöhung der Kaufkraftbindung im Stadtgebiet durch gezielte Maßnahmen zur Attraktivierung des örtlichen Einzelhandelsangebotes,
· Funktionsstärkung des Hauptzentrums sowie der Stadtbezirkszentren zur Sicherung und Weiterentwicklung des jeweiligen Versorgungsauftrages für die Gesamtstadt bzw. die Stadtbezirke,
· Erhalt und Stärkung des Netzes der Nahversorgungszentren zur Sicherung einer weitgehend flächendeckenden Nahversorgung im Stadtgebiet,
· Sicherung und bei entsprechender Standorteignung Weiterentwicklung der wohnortnahen Grundversorgung auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche, insbesondere im Sortiment Nahrungs- und Genussmittel,
· Ausschluss von zentrenrelevanten Einzelhandelsnutzungen in nicht-integrierten Lagen.
Nahversorgungskonzept
Vor dem Hintergrund der Sicherung und Weiterentwicklung einer flächendeckenden wohnortnahen Nahversorgung enthält das Einzelhandelskonzept eine Analyse der Nahversorgungsstrukturen unter Einbeziehung der räumlichen Verteilung der Lebensmittelmärkte im Leverkusener Stadtgebiet. Als Indikator für die Versorgungssituation ist die Flächendichte herangezogen worden, die die Verkaufsflächenausstattung ins Verhältnis zur Einwohnerzahl des jeweiligen Stadtteils setzt. Es ist festzustellen, dass in weiten Teilen des Stadtgebietes zwar grundsätzlich eine angemessene Netzabdeckung mit Lebensmittelanbietern dargestellt werden kann, sich die einzelnen Leverkusener Stadtteile aus quantitativer und qualitativer Sicht im Hinblick auf die bestehende Nahversorgungssituation jedoch deutlich voneinander unterscheiden. Die Bestrebungen zur Sicherung einer wohnortnahen Versorgungsstruktur sollten neben dem Erhalt des vorhandenen Versorgungsnetzes (bestandssichernde Maßnahmen wie Verkaufsflächenerweiterungen) demnach durch die gezielte Weiterentwicklung dieses Netzes (standortangemessene Neuansiedlungen) ergänzt werden.
Zentrenkonzept
Der Begriff des „Zentralen Versorgungsbereichs“ erfuhr mit der Novellierung des Baugesetzbuches und der Einführung des § 34 Abs. 3 BauGB in das Baurecht einen erheblichen Bedeutungszuwachs. Demnach ist für die Genehmigung von Ansiedlungsvorhaben im so genannten unbeplanten Innenbereich nicht nur das Einfügen in die nähere Umgebung Voraussetzung. Es wurde auch festgesetzt, dass „keine schädlichen Auswirkungen“ auf Zentrale Versorgungsbereiche in der Standortgemeinde oder benachbarten Gemeinden zu erwarten sein dürfen.
Im Sinne der einschlägigen Rechtsvorschriften legt das
Einzelhandelskonzept der Stadt Leverkusen die zentralen Versorgungsbereiche im
Stadtgebiet räumlich und funktional begründet fest. Neben dem Hauptzentrum
Wiesdorf sowie den Stadtbezirkszentren Opladen und Schlebusch werden insgesamt
15 Nahversorgungszentren abgebildet. Darüber hinaus werden im Konzept die Funktionen sonstiger Standortlagen
(Solitäre Nahversorgungslagen, Fachmarktstandorte, sonstige nicht integrierte
Standorte, Gewerbegebiete) dargestellt.
Standortbezogene Steuerungsempfehlungen
Für die o.g.
Standortbereiche enthält das Einzelhandelskonzept standortbezogene Regelungen
zum Ausschluss bzw. zur Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben (s. Abb.
1).
Abb. 1: Übersicht
Branchen- und Standortkonzept Leverkusen
Zukünftige
großflächige Handelsentwicklungen (Neuansiedlungen oder Erweiterungen) mit
nahversorgungs- und/oder zentrenrelevanten Kernsortimenten sind auf Standorte
innerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs zu lenken. Die jeweiligen
Handelsnutzungen sind jedoch an den Versorgungsfunktionen der zentralen
Versorgungsbereiche auszurichten. Vorhaben mit gesamtstädtischer
Versorgungsbedeutung (i.d.R. großflächige Handelsnutzungen wie Shopping-Center
oder Fachmarktnutzungen mit einem gesamtstädtischen oder überörtlichen
Einzugsgebiet) sind auf das Hauptzentrum Wiesdorf zu konzentrieren, während
Entwicklungen mit stadtteilbezogener Versorgungsfunktion auch in den
untergeordneten Stadtbezirkszentren Opladen und Schlebusch zulässig sein
können. Entsprechend der vorrangigen Funktion als Standorte der Nahversorgung
sind innerhalb der Nahversorgungszentren großflächige Betriebe mit
nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten zulässig. Außerhalb der zentralen
Versorgungsbereiche sind, entsprechend der bisherigen Ansiedlungspolitik der
Stadt Leverkusen, Ansiedlungsbegehren mit nahversorgungs- oder
zentrenrelevanten Sortimenten restriktiv zu behandeln. Dies soll vorrangig der
Sicherung des bestehenden Netzes der Zentralen Versorgungsbereiche und damit
der Bereitstellung einer flächendeckenden wohnungsnahen Grundversorgung im
Stadtgebiet dienen.
Leverkusener Sortimentsliste
Die aufgeführten Steuerungsempfehlungen sind in Verbindung mit der im Einzelhandelskonzept enthaltenen „Leverkusener Sortimentsliste“ anzuwenden. Die Sortimentsliste definiert die nahversorgungs-, zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente für die Stadt Leverkusen. Die Leverkusener Sortimentsliste ist aus den örtlichen Standortstrukturen abgeleitet, bildet eine maßgebliche Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Steuerung des Einzelhandels und dient damit insbesondere auch der planungsrechtlichen Beurteilung von großflächigen Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben im Stadtgebiet. Die Sortimentsliste ermöglicht zugleich die Feinsteuerung von Einzelhandelsvorhaben in der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren.
Online-Handel
Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung des Online-Handels und den damit verbundenen fortschreitenden Auswirkungen auf die stationären Einzelhandelsstrukturen in den Städten, gibt das Einzelhandelskonzept einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Online-Handel. Dabei wird das im Marktgebiet der Stadt Leverkusen vorhandene Kaufkraftvolumen des Online-Handels dargestellt, sowie Handlungsempfehlungen zur Vernetzung von Online-Handel und stationärem Handel aufgezeigt.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlage 3 ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Schön, FB 61, 406 - 6128
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Planungsmittel stehen unter der Finanzstelle
· PN090501 - Generelle Planung - zur Verfügung
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Auftragsvolumen 39.597,25 € (brutto); 33.275,00 € (netto)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
siehe Begründung zur Vorlage
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |