Betreff
13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Zentrale Versorgungsbereiche und Nahversorgungszentren“
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Vorlage
2017/1912
Aktenzeichen
ko-13-2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.            Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen folgt der Beschlussempfehlung der Verwaltung zum Umgang mit den vorgebrachten Äußerungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (Anlage 1 der Vorlage).

 

2.            Dem Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Zentrale Versorgungsbereiche und Nahversorgungszentren“ (Anlagen 4 bis 21 der Vorlage) sowie der Begründung einschließlich des Umweltberichts (Anlage 2 der Vorlage) incl. der Leverkusener Liste als Anhang wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

3.            Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen. Der Flächennutzungsplanentwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht incl. der Leverkusener Liste als Anhang ist für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beitrittsbeschlüsse der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III.

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Deppe

Begründung:

 

Änderung der zentralen Versorgungsbereiche auf der Grundlage der Ergebnisse des Einzelhandelskonzeptes 2017:

 

Anlass, Ziele und Zwecke der Planung:

Am 23.11.2015 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen die Verwaltung mit der Fortschreibung des gesamtstädtischen Handlungsprogramms Einzelhandel (2002) sowie des Nahversorgungskonzeptes (2008) und der Erarbeitung eines gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeptes beauftragt.

 

Um die Ergebnisse des in Arbeit befindlichen und in der gleichen Ratssitzung vor der politischen Beschlussfassung stehenden Einzelhandelskonzeptes (siehe Vorlage Nr. 2017/1911) mit den Rechtswirkungen eines Flächennutzungsplanes zu versehen und in einem Bauleitplanverfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches verfahrensmäßig abzusichern, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.

 

Der Änderung liegt das Ziel zugrunde, zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Einzelhandels die Zentralen Versorgungsbereiche (ZVB) „City Leverkusen“, „Opladen‘‘ und „Schlebusch“ sowie die Nahversorgungszentren einschließlich der speziell für die oben genannten ZVB entwickelte „Leverkusener Liste“ für zentrenrelevante, nahversorgungsrelevante und nicht-zentrenrelevante Sortimente, die im Rahmen des zurzeit überarbeiteten Einzelhandelskonzeptes entwickelt werden, mit den Rechtswirkungen eines Flächennutzungsplanes zu versehen und in einem Bauleitplanverfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches verfahrensmäßig abzusichern.

 

Verfahrensstand:

Inhalt der 13. FNP-Änderung werden die zeichnerische Darstellung der Zentralen Versorgungsbereiche und der Nahversorgungszentren sowie die textliche Darstellung der zugehörigen zentrenrelevanten Sortimente.

 

In der Anlage 2 zur Vorlage ist eine Übersicht des Zentrenkonzeptes dargestellt. Die zeichnerische Darstellung der Flächennutzungsplanänderung erfolgt entsprechend dem gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept durch ein die anderen Darstellungen des Flächennutzungsplanes überlagerndes Planzeichen (schwarze Umrandung).

 

Im Zuge der Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt worden. Diese Beteiligung wird als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB gewertet.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen hat in seiner Sitzung vom 23.01.2017 die Aufstellung und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 BauGB beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2016/1429), die Bekanntmachung erfolgte am 07.03.2017.

 

Die frühzeitige Beteiligung fand zusammen mit der Öffentlichkeitsbeteiligung des Einzelhandelskonzeptes durch Bürgerinformationsveranstaltungen in den drei Stadtbezirken am 15.03.2017, 27.03.2017 und 30.03.2017 sowie durch Auslegung der Planzeichnung mit Begründung und Umweltbericht zwischen dem 15.03.2017 und einschließlich dem 30.03.2017 statt. Durch dieses parallele Verfahren von Erarbeitung des gesamtstädtischem Einzelhandelskonzeptes und Flächennutzungsplanänderung kann sichergestellt werden, dass nach Beschluss des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes durch den Rat die erarbeiteten Abgrenzungen der Zentren und Nahversorgungsbereiche möglichst zeitnah planungsrechtlich abgesichert werden.

 

Die im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltungen erfolgten Äußerungen bezogen sich nicht auf Inhalte der Darstellungsebene des Flächennutzungsplanes. Hier wurden Verständnisfragen gestellt und Anregungen zum Einzelhandelskonzept gegeben. Es ist eine schriftliche Äußerung eines Unternehmens aus der Einzelhandelsbranche eingegangen. In dieser Äußerung wurde angeregt, die Abgrenzungen des Nahversorgungszentrums Hitdorf zu erweitern und im Bereich Quettingen und Steinbüchel weiter Abgrenzungen von Nahversorgungszentren einzurichten. Vonseiten der Behörden sind keine Äußerungen eingegangen.

 

Weiteres Vorgehen

Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung beteiligt. Der Entwurf wird mit Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit hat hierbei Gelegenheit zur Stellungnahme. Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen werden nach Prüfung und Auswertung durch die Verwaltung den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Nach der öffentlichen Auslegung soll dem Rat der Stadt Leverkusen ein Beschlussentwurf über die Abwägung sämtlicher im Rahmen des Planverfahrens eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss) sowie zur Flächennutzungsplanänderung (Feststellungsbeschluss) vorgelegt werden.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die unten genannten Anlagen auch in farbiger und maßstäblicher Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2017/1912

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Christian Kociok / FB 61 / 406 - 6121 (Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, um das vorgesehene Einzelhandelskonzept planungsrechtlich abzusichern.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

laufendes Geschäft der Verwaltung

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

siehe oben

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

siehe oben

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

 

 

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die öffentliche Auslegung wird gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuchs durchgeführt werden.

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 

 

 

ja