Betreff
Satzung zur 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen vom 26.10.2009
Vorlage
2017/1801/1
Aktenzeichen
01-011-10-07-gr/mo
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die als Anlage zur Vorlage beigefügte und gemäß den Vorberatungen angepasste Satzung zur 4. Änderung der Hautsatzung der Stadt Leverkusen vom 26.10.2009.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Es wird auf die Begründung zur Vorlage Nr. 2017/1801 verwiesen.

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II hat in ihrer Sitzung am 26.09.2017 auf Antrag von Rh. Pott (OP) mit 4 Ja-Stimmen (1 CDU, 2 OP, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gegen 3 Nein-Stimmen (2 CDU, 1 PRO NRW) bei 4 Enthaltungen (1 CDU, 2 SPD, 1 BÜRGERLISTE) zur Vorlage Nr. 2017/1801 „Satzung zur 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen vom 26.10.2009“ dem Rat empfohlen, in die Beschlusskompetenzen für die Bezirksvertretungen eine Regelung aufzunehmen, dass diese darüber entscheiden sollen, wenn durch Baugenehmigungen im öffentlichen Straßenraum Bäume entfallen sollten.

 

Die Verwaltung hat sich in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II gegen diesen Antrag ausgesprochen, da sie bei Erteilungen von Baugenehmigungen als laufendes Geschäft der Verwaltung von sich aus darauf achtet, dass keine Bäume im öffentlichen Straßenraum entfallen. Dass dies in einem Einzelfall in Opladen einmal anders geschehen ist, rechtfertigt aus Sicht der Verwaltung keine neue grundsätzliche Regelung mit zusätzlicher Mehrarbeit für die Verwaltung (Fertigung einer Vorlage) und Zeitverzögerungen für den Bürger (Abwarten einer Entscheidung in einer Sitzung einer Bezirksvertretung).

 

Für den Fall, dass der Rat dennoch der Empfehlung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II folgen möchte, schlägt die Verwaltung mit dieser Vorlage eine gemäß dem Vorberatungsergebnis angepasste Satzung zur 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen vom 26.10.2009 zur Beschlussfassung durch den Rat vor, mit der unter § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e noch eine zusätzliche Regelung unter dd) zur Entfernung von Bäumen aufgenommen wird.