Betreff
Widmung Piet-Mondrian-Straße 52 - 58
Vorlage
2017/1921
Aktenzeichen
660-3567-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, den Stichweg Piet-Mondrian-Straße 52 - 58 als Gemeindeweg/befahrbarer Wohnweg nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW zu widmen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 29.06.2017 wurde mit der Vorlage Nr. 2017/1671 die Widmung verschiedener Straßen- und Wege im nördlichen Teil des Baugebietes Leimbacher Berg beschlossen. Unter Punkt 3 waren zwei Wege der Piet-Mondrian-Straße enthalten, die zur Grünanlage führen und auf den Fußgängerverkehr beschränkt wurden.

 

Die Widmung wurde nach Veröffentlichung im Amtsblatt vom 19.07.2017 unbeanstandet rechtskräftig.

 

Bei Übernahme der Daten wurde festgestellt, dass über den nördlichen Weg auch die Häuser 52 - 58 angedient werden. Für die rechtmäßige Zufahrt der vorhandenen Garagen ist eine Befahrbarkeit erforderlich. Dieses ist nur durch eine Neuwidmung (ohne Beschränkung) möglich.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlage ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Moser / FB 66 / 406 - 6616

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz NRW.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

ohne

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

ohne

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [nein]

   [nein]

 [nein]

    [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]