Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, den Stichweg Piet-Mondrian-Straße 52 - 58 als Gemeindeweg/befahrbarer Wohnweg nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW zu widmen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 29.06.2017 wurde mit der Vorlage Nr. 2017/1671 die Widmung verschiedener Straßen- und Wege im nördlichen Teil des Baugebietes Leimbacher Berg beschlossen. Unter Punkt 3 waren zwei Wege der Piet-Mondrian-Straße enthalten, die zur Grünanlage führen und auf den Fußgängerverkehr beschränkt wurden.
Die Widmung wurde nach Veröffentlichung im Amtsblatt vom 19.07.2017 unbeanstandet rechtskräftig.
Bei Übernahme der Daten wurde festgestellt, dass über den nördlichen Weg auch die Häuser 52 - 58 angedient werden. Für die rechtmäßige Zufahrt der vorhandenen Garagen ist eine Befahrbarkeit erforderlich. Dieses ist nur durch eine Neuwidmung (ohne Beschränkung) möglich.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlage ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Moser / FB 66 / 406 - 6616
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz NRW.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
ohne
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
ohne
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |
[nein] |