Beschlussentwurf:
Die „Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in
der Stadt Leverkusen vom 14.12.2009“ wird gem. Anlage 1 beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Mit Wirkung vom 01.08.2017 ist die Neufassung der
Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten. Die darin enthaltene Umsetzung der
fünfstufigen Abfallhierarchie (§ 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
Förderung der Getrennthaltung und des stofflichen Recyclings sind im Rahmen der
kommunalen Abfallentsorgungsatzung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für den
Wegfall der sog. „Heizwertklausel“ (§ 8 Abs. 3 KrWG), die zum 01.06.2017 durch
den Gesetzgeber gestrichen wurde.
Die in der Änderungssatzung eingepflegten Anpassungen orientieren sich
eng an den Empfehlungen der aktualisierten Muster-Satzung des Städte- und
Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen.