Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Neufassung der Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen im Stadtgebiet Leverkusen.
2. Der Rat beschließt die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Schlebusch nach Anlage 3.
3. Die notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen werden im Haushalt 2018 bereitgestellt und ebenso wie die Einnahmen entsprechend etatisiert.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
1. Sachverhalt / Darstellung der Problemlagen:
1.1 Parkraum /
Parkgebühren
Der Parkdruck in den drei
Stadtzentren von Leverkusen (Wiesdorf, Opladen und Schlebusch) sowie im Nahbereich
des Klinikums Leverkusen nimmt seit Jahren stetig zu. Hierbei ist festzustellen,
dass die meisten Besucher Parkplätze im nahen Umfeld der Ärzte, Geschäfte usw.
suchen und, zumindest in Wiesdorf, die vorhandenen Parkhäuser oftmals wenig in
Anspruch genommen werden.
Da die Parkgebühren
im öffentlichen Verkehrsraum derzeit günstiger als die Gebühren in den
Parkhäusern sind, liegt die Vermutung nahe, dass bevorzugt Parkraum außerhalb
der Parkhäuser aufgesucht wird.
Dies hat zur Folge, dass
die Belastungen für die Anwohner des citynahen Bereiches immer größer werden,
da sich deren Parkraum im öffentlichen Straßenraum trotz der Ausweisung einiger
reiner Bewohnerparkgebiete stetig reduziert. Dahingehende Beschwerden der
Anwohner haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Darüber hinaus werden
die Bewohner durch die Parksuchverkehre hauptsächlich in den Abendstunden und
am Wochenende empfindlich gestört.
Die Anzahl
zugelassener Fahrzeuge erhöht sich stetig, was sich auch in einer deutlichen
Zunahme der Fahrzeugverkehre und Parksuchverkehre in der Stadt und insbesondere
in allen drei Stadtzentren wiederspiegelt. Damit einher geht eine Zunahme der
Lärm- und Schadstoffbelastung in den Zentren, wodurch die Wohnqualität stetig
abnimmt. Hier gilt es, diesem Trend entgegenzuwirken. Die Verwaltung erarbeitet
derzeit ein Mobilitätskonzept mit der gleichen Zielrichtung, da die
Straßeninfrastruktur aufgrund der örtlichen Gegebenheiten dieser
Verkehrszunahme auf Dauer nicht gewachsen sein wird.
1.2 Elektromobilität
Am 05. Juni 2015 trat das
Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge
(Elektromobilitätsgesetz – EmoG) in Kraft. Nunmehr kann gemäß § 3 Abs. 1
EmoG derjenige, der ein Fahrzeug im Sinne des § 2 EmoG führt, Bevorrechtigungen
bei der Teilnahme am Straßenverkehr erhalten.
Eine mögliche
Bevorrechtigung ist hier gemäß § 4 Nr. 1 EmoG eine solche für das Parken auf
öffentlichen Straßen und Wegen. Durch das Zusatzzeichen „Elektrofahrzeuge frei“
können elektrisch betriebene Fahrzeuge von der Verpflichtung zum Parken mit
Parkschein oder Parkscheibe freigestellt sein. Dies erfolgt, soweit die Fahrzeuge
bereits mit dem neuen Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
(z. B. LEV – XY 1 E) ausgestattet und
somit eindeutig als bevorrechtigte Elektrofahrzeuge zu erkennen sind.
1.3 Carsharing
Am 30. März 2017 trat das
Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz –CsgG) in Kraft.
Nach § 3 Abs. 1 CsgG kann derjenige, der ein Fahrzeug im Sinne des § 2 CsgG
führt, Bevorrechtigungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr erhalten. Eine
mögliche Bevorrechtigung ist hier gemäß § 3 Abs. 2 CsgG eine solche für das
Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen.
Wie auch im Falle der
Elektromobilität, können deutlich als solche gekennzeichnete
Carsharing-Fahrzeuge (§ 4 Abs. 1 CsgG) von
der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe freigestellt sein.
1.4 Bewirtschaftung des
Parkplatzes an der Stauffenbergstraße/Lützenkirchener Straße
Der FB 36
bewirtschaftet derzeit noch den Parkplatz an der Bahnallee. Dieser Parkplatz
wird überwiegend von Beschäftigten des Verwaltungsgebäudes Goetheplatz sowie von
Pendlern der Deutschen Bahn genutzt. Auch Beschäftigte privater Unternehmen bzw.
der in Opladen ansässigen Geschäfte sowie Besucher parken dort ihr Fahrzeug.
Es besteht derzeit
die Möglichkeit, diesen Parkplatz als Dauermieter für 30,00 € monatlich, als
Tagesparker für 3,00 €, als Wochenparker für 12,00 € und als Kurzzeitparker für
0,60 € in der 1. Stunde bzw. 1,20 € ab der 2. Stunde zu nutzen.
Aufgrund der Fortführung
der Arbeiten im Rahmen der Gütergleisverlegung wird dieser Parkplatz jedoch in
Kürze entfallen. Aktuell wurde seitens der nbso mitgeteilt, dass der Parkplatz
ab dem 16.11.2017 nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Die Mieter wurden
bereits im Vorfeld informiert und haben inzwischen vorsorglich eine Kündigung
erhalten.
Die derzeitigen
Nutzer haben bereits nach alternativen Parkmöglichkeiten nachgefragt. Neben dem
Parkhaus an der Kantstraße oder möglicherweise anzumietenden privaten
Stellplätzen besteht derzeit in Opladen kein adäquates Angebot. Zudem hat der
Parkdruck in Opladen zugenommen. Aufgrund des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes
stehen im Zentrum von Opladen ebenso keine alternativen Parkmöglichkeiten zur
Verfügung. Neben dem noch anzulegenden neuen P&R-Parkplatz an der Ostseite
der Bahnstrecke sollten jedoch zusätzliche Parkmöglichkeiten für Berufstätige
sowie Pendler geschaffen werden, allerdings außerhalb der City-Lage.
1.5. Einführung der
Parkraumbewirtschaftung in Schlebusch
Der Parkdruck
sowie die Parksuchverkehre nehmen nicht nur in den Stadtzentren von Wiesdorf
und Opladen zu, sondern auch in Schlebusch, was zahlreiche der Verwaltung
vorgetragene Beschwerden über die Parksituation in Schlebusch belegen.
Insbesondere Dauerparker belegen die zentrumsnahen Parkplätze und verursachen
dadurch für Kurzzeitparker oder Kunden unnötige Parksuchverkehre, die die
Wohnqualität insbesondere in den jenseits der Oulustraße bzw. Berg. Landstraße
gelegenen Wohnbereichen durch Lärmbelastungen und unnötige Schadstoffimmissionen
herabsetzen. Dieser Entwicklung gilt es entgegenzuwirken und nach geeigneten
Lösungen zu suchen.
Problematisch sind insbesondere Dauerparker in den
Innenstadtlagen, weil auf diesen Stellplätzen über viele Stunden kein Parkplatzumschlag
stattfindet. Der Parkraum kann in dieser Zeit somit nicht von mehreren
Fahrzeugführern genutzt werden. Derselbe Effekt entsteht, wenn Fahrzeuge über
die maximale Höchstparkdauer hinaus geparkt werden, sodass dies auch effektiv
kontrolliert werden muss.
1.6 Antrag der Fraktion
Opladen Plus zur Einführung eines
20-Cent-Parkscheines im Stadtbezirk II
Die Fraktion
Opladen Plus stellte in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk
II am 21.03.2017 den Antrag, dass an allen Parkscheinautomaten im Bezirk II
künftig ein Parkschein bereits für 20 Cent erhältlich sein soll. Eine Umsetzung
solle umgehend erfolgen, wo die Umstellung ohne Aufwand möglich ist. Dort, wo
nennenswerter Umstellungsaufwand notwendig ist, sollte der 20-Cent-Parkschein später,
nach der nächsten Softwareumstellung bzw. einem Automatenwechsel angeboten
werden. Für den 20-Cent-Parkschein solle derselbe Gebührentarif angewandt
werden, der bisher gilt. Nur die Parkdauer solle entsprechend gekürzt werden.
Ebenso soll an
den Automaten, an denen derzeit eine Maximalgebühr von 1,80 € gilt, der
Maximalpreis auf 2 € angehoben werden. Auch hier soll der Minutenpreis
unverändert bleiben, allerdings die max. Parkdauer dann um 10 % erhöht
werden.
In der Sitzung
wurde beschlossen, dass eine Prüfung des Antrages im Rahmen der Neufassung der
Gebührenordnung vorgenommen werden soll.
2. Lösungsvorschläge:
Zu 1.1 Parkraum /
Parkgebühren:
Um eine Verbesserung des
Wohnumfeldes zu erreichen und Parksuchverkehre in den Wohnstraßen zu reduzieren,
ist es notwendig, die Nutzung der vorhandenen Tiefgaragen zu attraktivieren
oder einen Anreiz zu schaffen, über alternative Fortbewegungsmittel
nachzudenken.
Eine effektive Möglichkeit
hierzu besteht darin, die Parkgebühren oberirdisch in City-Nähe sowie im
Nahbereich des Klinikums Leverkusen so anzuheben, dass diese die Parkgebühren
in den Parkhäusern deutlich übersteigen. Damit wird das Parken im Wohnumfeld
besonders für Langzeitparker weniger attraktiv.
Bei höheren Gebühren auf
den bewirtschafteten, oberirdischen Parkflächen erhöht sich damit der Anreiz
eine Tiefgarage aufzusuchen, auch wenn nicht verkannt wird, dass es durchaus
Autofahrer gibt, die ungerne in Parkhäuser fahren. Dennoch kann auch in diesen
Fällen ein Anreiz geschaffen werden, Parkhäuser zu nutzen, um Geld zu sparen
bzw. sich intensiver als vielleicht bislang geschehen, mit dem ÖPNV-Angebot
oder alternativen Möglichkeiten zur Erreichung des Fahrtziels auseinanderzusetzen.
Durch derartige Möglichkeiten werden oberirdische Parkflächen für
Kurzzeitparker frei.
Die Problematik besteht
grundsätzlich auch im Nahbereich des Klinikums Leverkusen. Daher sollte es auch
dort kein preisreduziertes Tagesticket mehr geben, um Dauerparken in diesem
Bereich einzuschränken und Autofahrer zu motivieren, in die vorhandenen Parkhäuser
zu fahren.
Die Parkgebühren wurden seit
2012 nicht angehoben, so dass aus den vorgenannten Gründen eine Erhöhung
durchaus gerechtfertigt ist. Die Parkgebühren in Leverkusen halten sich bislang
auf vergleichsweise niedrigem Niveau, verglichen mit den umliegenden,
vergleichbaren Städten und Gemeinden, welche allesamt höhere Parkgebühren
erheben.
Zudem sind weitere
Vorteile zu erwarten, wenn es gelingt, die Langzeitparker vermehrt in die
Tiefgaragen zu leiten oder hierdurch einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, die
Möglichkeiten des ÖPNV oder alternativer Fortbewegungsmittel zu nutzen. Der
begrenzte oberirdische Parkraum wird wieder einer möglichst großen Zahl von
Nutzern (Kurzzeitparkern und insbesondere Anwohnern) zur Verfügung gestellt, sodass
ein möglichst hoher Parkplatzumschlag gefördert wird. Darüber hinaus können die
Parksuchverkehre verringert werden.
Eine Reduzierung der Lärm-
und Abgasbelastung wäre ebenfalls zu erwarten, auch im Hinblick auf den immer wichtiger
werdenden Umweltschutzgesichtspunkt. Möglicherweise könnte auch die Nutzung
alternativer Fortbewegungsmöglichkeiten in Leverkusen gesteigert werden, da die
Hoffnung besteht, dass für Verkehrsteilnehmer, welche innerhalb Leverkusens
nicht auf ihren PKW angewiesen sind, ein Anreiz geschaffen wird, aufgrund der
erhöhten Parkgebühren auf andere Verkehrsmittel ausweichen.
Damit werden wesentliche
Bausteine gesetzt, die dazu beitragen, die Klimaschutzziele zu erreichen.
Eine „Flucht ins Umland“
ist hingegen weniger zu befürchten, da die Parkgebühren in den umliegenden
Gemeinden mit vergleichbarem Angebot nicht geringer, sondern in Citynähe
teilweise noch höher sind, als die für Leverkusen geplante Gebührenerhöhung.
Langenfeld ist zwar hier eine Ausnahme, da die Parkgebühren dort derzeit auf
dem Leverkusener Niveau liegen. Allerdings ist das Angebot dort auch nicht mit
dem Leverkusener zu vergleichen.
Vorgesehen ist, das
Stadtgebiet in zwei Zonen einzuteilen:
- Bereiche mit hohem
Parkdruck (Zone 1) sowie
- Bereiche mit
vergleichsweise geringerem Parkdruck (Zone 2)
und in diesen Bereichen jeweils
gleiche Gebühren zu erheben. Diese Vorgehensweise soll die zukünftige
Gebührenerhebung vereinfachen. Zudem wird die Systematik der Gebührenerhebung
erheblich klarer, wenn eindeutig ist, dass es lediglich zwei unterschiedliche
Zonen mit den einheitlichen Gebühren gibt.
Zukünftig sollen in Zone 1 (Innenstadtnähe) einheitlich in
allen Stadtzentren folgende Parkgebühren erhoben werden:
- je angefangene 20 Minuten
(=Mindestparkzeit) = 0,50 €, danach
- je 4 Minuten =
0,10 €.
Die Parkgebühr für 1
Stunde liegt damit bei 1,50 € und somit über den Parkgebühren, die in den
Tiefgaragen erhoben werden. Die Tarife und Öffnungszeiten, die in den
Parkhäusern in Leverkusen gelten, werden in der Anlage 2 dargestellt.
In den der Zone 2
zugeordneten Bereichen, in denen eine Bewirtschaftung mit Parkschein erfolgt,
sollen folgende Gebühren erhoben werden:
- je angefangene ½ Stunde
(=Mindestparkzeit) = 0,50 €, danach
- je 30 Minuten = 0,50 €
bzw.
- je 6 Minuten = 0,10 €.
Die Parkgebühr für 1
Stunde liegt damit bei 1,00 €.
Damit die Gebührenerhöhung realisiert werden
kann, muss an sämtlichen Parkscheinautomaten ein Bauteil zur Umstellung auf die
neue Gebührenstruktur gewechselt werden. Zudem ist das Gebührenschild zu
erneuern. Für die Bauteile sowie die Gebührenschilder
an den 113 Automaten wird einmalig ein Betrag in Höhe von rd. 33.000 €
benötigt. Diese Mittel wurden bei der Mittelanmeldung für das Jahr 2018 nicht
berücksichtigt. Der Betrag ist dem Fachbereich 36 daher überplanmäßig zur
Verfügung zu stellen. Die Maßnahme führt zu Mehreinnahmen von jährlich
ca. 400.000 €.
Zu 1.2 Elektromobilität
und 1.3 Carsharing
Die Verwaltung bemüht sich
derzeit, das Carsharing-Angebot in Leverkusen weiter zu unterstützen und
auszubauen. Nach der Firma Flexicar hat nun auch die Firma Ford ein eigenes
Carsharing-Konzept zusammen mit der wupsi GmbH entwickelt und in den
Innenstadtbereichen von Leverkusen auf derzeit insgesamt 10 Stellplätzen
Fahrzeuge positioniert. Zudem verfügt Ford über einige weitere
Carsharing-Fahrzeuge auf dem Grundstück der NRW-Garage. Weitere Standorte sind
in Planung.
Auch das
Carsharing-Angebot könnte dazu beitragen, auf die Fahrt mit einem eigenen
Fahrzeug in der Innenstadt zu verzichten bzw. nur solche Fahrten mit einem Auto
zu unternehmen, die zwingend notwendig sind.
Nach § 3 Abs. 1 CsgG dürfen
Kommunen eine Befreiung von den Parkgebühren für Carsharing-Fahrzeuge
beschließen. Dies könnte, möglicherweise in Ergänzung des vorhandenen
ÖPNV-Angebots, einen Anreiz darstellen, häufiger das in Leverkusen vorhandene
Carsharing-Angebot zu nutzen und kein eigenes Fahrzeug zu unterhalten.
§ 3 Abs. 1 EmoG ermöglicht
den Kommunen ebenfalls, besonders aus Umweltgesichtspunkten, eine Befreiung von
den Parkgebühren für Elektrofahrzeuge zu beschließen. Dies könnte als
zusätzlicher Anreiz gesehen werden, sich ein solches Fahrzeug anzuschaffen und
so zum Umweltschutz beizutragen. Mit Stand 31.12.2016 waren in der Stadt Leverkusen
lediglich 26 reine Elektrofahrzeuge angemeldet (ohne Hybridfahrzeuge).
Die Gebührenbefreiung für
Elektrofahrzeuge sowie Carsharing-Fahrzeuge erfordert eine entsprechende
Einplanung in der Gebührenordnung, welche unter § 3 der beigefügten Neufassung erfolgt
ist. Sie gilt nur für Fahrzeuge, die gemäß § 4 Abs. 1 EmoG und § 4 Abs. 1 CsgG
entsprechend gekennzeichnet sind.
Da die Parkhöchstdauer auf
fast allen öffentlichen Parkplätzen im Stadtgebiet auf 2 Stunden begrenzt ist,
soll das kostenfreie Parken für E-Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge auf
2 Stunden begrenzt werden.
In Leverkusen soll auf
eine aufwendige, kostenintensive Beschilderung, auch im Hinblick auf den Abbau
Schilderwald, verzichtet werden. Als Alternative hierzu sollen die vorhandenen
Parkscheinautomaten mit einem entsprechenden Aufkleber, der auf die
Gebührenbefreiung unter Auslegung der Parkscheibe für zwei Stunden hinweist,
versehen werden:
Elektro- und Carsharing-Fahrzeuge
Gebührenfreies Parken für 2 Stunden mit Parkscheibe
Mit der Umsetzung der
Empfehlungen zu Punkt 1.2 wird der in der Ratssitzung vom 03.04.2017
(RAT/026/2017) beschlossene Antrag der SPD-Fraktion vom 03.03.2017,
E-Automobile und kommunale Ladeinfrastruktur, 2017/1564 bis auf die Frage der
Ladestationen erfüllt.
Für die Beschaffung der Parkscheinautomaten-Aufkleber fallen Kosten in Höhe von ca. 1.000 € an.
Zu 1.4
Bewirtschaftung des Parkplatzes an der Stauffenbergstraße/Lützenkirchener Straße
Grundsätzlich steht
in Opladen ein gutes ÖPNV-Netz zur Verfügung, sodass durchaus hierauf
zurückgegriffen werden könnte. Allerdings stellt der ÖPNV nicht für jedermann
eine zufriedenstellende Alternative dar.
Daher wurde nach
denkbaren Alternativen für den Parkplatz Bahnallee gesucht. Die Bewirtschaftung
des Parkplatzes an der Stauffenbergstraße / Ecke Lützenkirchener Straße stellt
aus Sicht des Fachbereich 36 die derzeit einzig zur Verfügung stehende
Alternative dar.
Der Parkplatz
sollte bereits 1999/2000 bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Opladen
bewirtschaftet werden. Dies wurde von der zuständigen Bezirksvertretung seinerzeit
abgelehnt, damit er Pendlern und Berufstätigen der Innenstadt zur Verfügung
steht. Der Platz ist bereits heute schon mit ca. 110 Fahrzeugen zugeparkt,
worunter allerdings auch einige Dauerparker sind. Derzeit wird der Platz
überwiegend von Schülern des Berufskollegs, Pendlern, Anwohnern und
Beschäftigen im Opladener Zentrum genutzt.
Eine Bewirtschaftung
des Platzes würde gleichwohl zu Verdrängungseffekten, aber sicherlich auch bei
dem Einen oder Anderen zu einem Umdenken und somit zu einer Nutzung des
ÖPNV-Angebots führen. Für Pendler wird zudem voraussichtlich ab Anfang 2018 an
der Lützenkirchener Straße ein neuer P&R-Parkplatz zur Verfügung stehen,
als Ersatz für die entfallenen P&R-Parkplätze auf der Westseite. Seitens der
nbso ist zudem mit der zukünftigen Realisierung des Geschäftsbereiches auf der
Westseite des Bahnhofs auch eine zusätzliche Tiefgarage in der Nähe der
Bahnhofsbrücke geplant, welche insbesondere für Einkaufskunden zentrumsnahe
Parkplätze anbieten soll.
Der Parkplatz an
der Stauffenbergstraße/Ecke Lützenkirchener Straße ist allerdings in einem
optisch nicht einladenden Zustand. Ein umfassender Ausbau des Platzes würde
nach groben Schätzungen ca. 400.000 bis 500.000 € kosten. Denkbar wäre auch die
einfache Herrichtung mit einer 10 cm starken, sogenannten
Asphalttragdeckschicht, die anschließend markiert werden könnte. Hierfür würden
nach der Kalkulation der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) unter
Berücksichtigung von Mittelpreisen aus dem aktuellen Rahmenvertrag Kosten in
Höhe von 120.000 € anfallen. Dem gegenüber stehen durch die
Bewirtschaftung jährliche Einnahmen von ca. 40.000 €.
Aufgrund der
geschilderten Problematik wird vorgeschlagen, den Parkplatz an der
Stauffenbergstraße/Ecke Lützenkirchener Straße mit den für den Parkplatz
Bahnallee geltenden Regularien für die Dauermieter, die Tages- und Wochenparker
sowie die Kurzzeitparker unter Berücksichtigung der zukünftigen Parkgebühren
aus der neuen Parkgebührenordnung zu bewirtschaften. Der Platz soll allen
Interessierten zur Verfügung stehen. Wie auf dem Parkplatz Bahnallee sollen
auch hier lediglich 2/3 der Parkplätze für Dauermieter zur Verfügung gestellt
werden. Sollte damit keine Auslastung des Parkplatzes erreicht werden, kann
sukzessive eine Ausweitung der Dauermietverhältnisse vorgenommen werden.
Daher wird - auch
unter Berücksichtigung der Haushaltssituation -
vorgeschlagen, die Bewirtschaftung des Parkplatzes unter den v. g.
Rahmenbedingungen im aktuellen Zustand aufzunehmen. Die Bewirtschaftung soll
analog zur aktuellen Bewirtschaftung des Parkplatzes an der Bahnallee nur
montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 19 Uhr erfolgen.
Für die
Bewirtschaftung des Parkplatzes ist die Anschaffung eines Parkscheinautomaten
(Kosten 4.000 €) erforderlich. Je nach Inanspruchnahme durch Kurzzeitparker
kann zu einem späteren Zeitpunkt auch ein weiterer Parkscheinautomat erforderlich
werden.
Zu 1.5 Einführung
der Parkraumbewirtschaftung in Schlebusch
Um die Probleme
zu lösen und die Zielvorgaben erreichen zu können, ist die Einführung einer
Parkraumbewirtschaftung im Zentrum von Schlebusch erforderlich, zumal dadurch
auch eine Gleichbehandlung aller drei Stadtzentren erreicht wird. Hierbei ist
darauf zu achten, dass Kunden und Besuchern der Innenstadtlage ausreichend und
verlässlich freie Parkkapazitäten zur Verfügung gestellt werden und gleichzeitig
den Anwohnern in ausreichendem Maße eine Parkmöglichkeit angeboten wird. Diese
Maßnahmen tragen dann zu einer deutlichen Verbesserung des Wohnumfeldes bei und
senken die Schadstoffbelastung der Luft. Knapper Parkraum führt hingegen zu
vermehrten Parksuchverkehren, die die Luft zusätzlich belasten.
Ein besonderes
Augenmerk ist hier auf den Marktplatz bzw. den daneben liegenden Parkplatz zu
werfen, weil dies die größten zusammenhängenden Parkflächen im Schlebuscher
Zentrum sind. Dauerparkende Berufstätige reduzieren hier allerdings täglich die
Parkkapazitäten, sodass hierfür adäquate Lösungen gefunden werden müssen.
Aufgrund eines
Bürgerantrages aus dem Jahre 2016 hat die Verwaltung bereits die
Bewirtschaftung dieser Parkflächen mit Parkscheinen geprüft. Die
Bewirtschaftung wäre generell nur möglich, wenn die Rahmenbedingungen die
umliegenden Anwohner vor Parksuch- und Verdrängungsverkehren schützen können,
die durch eine Bewirtschaftung ausgelöst werden.
Zur Klärung der
strukturellen Fragen fand am 28.06.17 ein Gedankenaustausch mit Vertretern der
Bezirksvertretung III statt. Die Ergebnisse dieses Gesprächs sollen, soweit
dies vertretbar und mit den Klimazielen vereinbar ist, in den nachfolgenden
Lösungsansatz einfließen.
Für eine
Parkraumbewirtschaftung in Schlebusch sollte das in der Anlage 3 dargestellte
Gebiet berücksichtigt werden, weil es die zu erwartenden Verdrängungsverkehre
berücksichtigt und somit insbesondere die Anwohner in etwas entfernteren
Bereichen zur Fußgängerzone vor Dauerparkern schützt.
In diesem Gebiet
sollte eine Bewohnerparkregelung
-
montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr und
-
samstags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
eingeführt
werden, die den Anwohnern die Möglichkeit gibt, jeden Stellplatz in diesem
Gebiet mit dem zu erteilenden Bewohnerparkausweis (aktuelle Jahresgebühr:
30,70 €) zu nutzen. Außerhalb der zuvor genannten Zeiten wäre das Parken
für jedermann kostenlos auf allen Stellflächen möglich.
Der in Anlage 3
rötlich dargestellte Bereich soll zudem mit Parkscheinautomaten und einer
maximalen Parkzeit von zwei Stunden in den für das Bewohnerparken vorgesehenen
Zeiten bewirtschaftet werden. Diese Regelung soll somit auch auf dem
Marktplatz, auf dem angrenzenden Parkplatz sowie den umliegenden Straßen gelten
und bezieht die heute schon mit Parkscheinautomaten bewirtschafteten Straßen
„Münsters Gäßchen“ und Dechant-Fein-Straße ein.
Auch wenn in der
Fußgängerzone (gelber Bereich in Anlage 3) keine öffentlichen Parkflächen
vorhanden sind, so sollen den dort lebenden Anwohnern auch Bewohnerparkausweise
ausgestellt werden, damit diese im Umfeld Ihrer Wohnung einen Parkplatz finden
und nutzen können.
Der im Plan in
grüner Farbe dargestellte Bereich soll lediglich mit einer 2-stündigen
Parkscheibenregelung in den o.g. Zeiten sowie der grundsätzlichen
Bewohnerparkregelung bewirtschaftet werden.
Damit besteht
hier wie auch in den anderen Bereichen die Möglichkeit, dass Besucher
Parkplätze finden, Dauerparker aber ausgeschlossen werden. Die Einhaltung von
Parkscheibenregelungen mit Höchstparkdauer ist allerdings sehr zeitaufwändig
und die missbräuchliche Benutzung der Parkscheibe nur mit mäßigem Erfolg zu
kontrollieren. Daher sollten sich diese Bereiche auf Straßen begrenzen, in
denen zunächst davon auszugehen ist, dass dort eine Überschreitung der
Höchstparkdauer nicht zu erwarten ist. Parkbereiche, die dicht am Zentrum bzw.
der Fußgängerzone gelegen sind, sollen mit Parkschein bewirtschaftet werden,
weil dies effektiv zu überwachen ist und aufgrund der Erfahrungen in Wiesdorf
und Opladen am ehesten die Gewähr dafür bietet, dass sie aufgrund der damit
verbundenen Kosten auch nur im wirklich notwendigen Rahmen in Anspruch genommen
werden.
Aufgrund der
Erfahrungen insbesondere im Stadtteil Opladen ist durch die Einführung von
Parkscheinautomaten im Kernbereich nicht mit einem Kundenrückgang zu rechnen.
Die Zahl der dortigen Parkvorgänge war nach Einführung der
Parkraumbewirtschaftung nicht rückläufig. Im Gegenteil: die Aussicht auf einen
freien Parkplatz führt erfahrungsgemäß zu einer größeren Bereitschaft, dort
einkaufen zu gehen. Da ein hoher Parkplatzumschlag durch die
gebührenpflichtigen Parkplätze stattfindet, finden kaum Parksuchverkehre statt,
weil meistens ein freier Parkplatz angefahren werden kann. Dies wiederum
schwächt den Einzelhandelsstandort Schlebusch nicht, sondern stärkt ihn
vielmehr. Dieser Erfolg ist mit einer Parkscheibenregelung im Zentrum nicht zu
erreichen. Insofern ist eine Gleichbehandlung der Stadtzentren zwingend
geboten.
Die Erhebung von
Parkgebühren soll auch hier einen Anreiz schaffen, die Inanspruchnahme des ÖPNV
als Fortbewegungsalternative zu prüfen, weil das Parken sowie die Nutzung des
Busses gleichermaßen Kosten verursacht.
Die
Parkraumbewirtschaftung erfordert allerdings, wie in den anderen Stadtzentren
auch, sowohl eine technische Ausstattung als auch eine personelle. Hierdurch
ergibt sich folgende Kosten-/Erlössituation:
-
EDV-Kosten für das Bewohnerparken (einmalig) 10.000,00 €
-
Kosten für 9
Parkscheinautomaten (einmalig) 36.000,00 €
-
Personalkosten für eine zusätzliche ¾ VZ-SB 54.500,00 €
(Bearbeitung
Bewohnerparkausweise)
-
Kosten für 3 zusätzliche ½-VZ-Ermittlerkräfte 69.500,00 €
-
Porto- und Vordruckkosten Parkausweise 3.000,00 €
-
Wartung Parkscheinautomaten 5.000,00 €
-
Einnahmen Bewohnerparkausweise 45.000,00 €
-
Einnahmen aus Parkgebühren 380.000,00 €
Zu 1.6 Antrag der Fraktion
Opladen Plus zur Einführung eines
20-Cent-Parkscheines im Stadtbezirk II
Nach der derzeit
geltenden Gebührenordnung wird in allen 3 Stadtbezirken bislang eine
Mindestgebühr von 0,50 € gefordert und offensichtlich auch vom Autofahrer
akzeptiert. Eine Reduzierung der Ticketentnahmen aus den Parkscheinautomaten
ist jedenfalls nicht festzustellen.
In der Vergangenheit
wurden mehrfach Anträge zur Einführung einer sogenannten Brötchentaste geprüft.
Seinerzeit wurde festgestellt, dass rund 80 % der Parkscheine in Opladen für
max. 20 Minuten gelöst werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich an
diesem Verhalten nichts geändert hat, so dass bei einer Reduzierung der
Mindestgebühr mit Mindereinnahmen von rd. 200.000 € im Jahr gerechnet werden
muss. Durch den zu erwartenden höheren Anteil an kleinen Geldmünzen wird auch
ein häufigeres Entleeren der Parkscheinautomaten notwendig, was weitere Kosten
verursachen wird.
Wesentlich ist
aber, dass durch die Reduzierung der Mindestgebühr ein neuer Anreiz geschaffen
wird, mit dem Auto in die Innenstadt zu fahren. Dies steht dem avisierten Ziel,
den Individualverkehr in die Innenstädte und Parksuchverkehre zu minimieren,
die Umweltbelastung durch Schadstoffe in der Luft zu reduzieren und damit
insgesamt das Wohnumfeld zu verbessern, entgegen. Die Verwaltung empfiehlt
daher dringend, auf die Einführung eines 20-Cent-Parkscheines zu verzichten.
Auch die
angestrebte Anhebung der Maximalgebühr von 1,80 € auf 2,00 € in Opladen steht
den erklärten Zielen zur Verbesserung des Wohnumfeldes entgegen, weil sie mit
einer Verlängerung der Parkzeit einhergehen soll. Jede Anhebung der
Parkhöchstdauer führt zwangsläufig zu einer Reduzierung des
Parkplatzumschlages, der sich für den Handel nachteilig auswirkt und
Parksuchverkehre erhöht. Daher kann auch dieser Vorschlag nicht befürwortet
werden.
Die für Opladen
vorgenommene (moderate) Gebührenanhebung in 2012 führte zu entsprechenden
Einnahmeerhöhungen. Dies zeigt, dass diese moderate Anhebung nicht zu einer
grundsätzlichen Verhaltensänderung der Autofahrer geführt hat. Die
Attraktivität des Einkaufsstandort hat jedenfalls nicht unter der
Gebührenerhöhung gelitten.
Die Verkehrsverhältnisse
in allen Zentren verschlechtern sich durch die Zunahme der Parksuchverkehre
stetig. Dies führt zu einer weiteren Verschlechterung der Luftqualität. Daher
sollte erklärtes Ziel sein, den Verkehr zu minimieren und nicht noch durch
geringere Parkgebühren oder verlängerte Parkzeiten einen Anreiz zu schaffen,
mit dem Auto in die Stadt zu fahren. Dies widerspricht auch der Intention der
Verwaltung im Hinblick auf die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes und steht
den Klimazielen deutlich entgegen. Vielmehr sollten Anreize geschaffen werden,
soweit dies möglich ist, öfter bzw. verstärkt öffentliche Verkehrsmittel,
Carsharing-Fahrzeuge oder das Fahrrad zu nutzen bzw. bei kurzen Strecken zu Fuß
zu gehen und die Parkflächen für die Nutzergruppen freizuhalten, die darauf aus
den verschiedensten Gründen angewiesen sind.
3. Zusammenfassung:
Die vorliegende
Vorlage verfolgt – orientiert an den Klimaschutzzielen der Stadt Leverkusen und
unter Berücksichtigung von Elementen des noch abschließend zu erstellenden Mobilitätskonzepts
– das Ziel,
- die Wohnqualität in den Stadtzentren zu verbessern,
- damit diese Wohnquartiere zu attraktivieren,
- Parksuchverkehre zu minimieren,
- damit die Luftqualität zu verbessern,
- die Einkaufsstandorte zu stärken,
- eine Gleichbehandlung der drei Stadtzentren Leverkusens zu erreichen,
- verständliche und nachvollziehbare Parkgebührenregelungen einzuführen
und
- soll Anreize zur Nutzung des ÖPNV und alternativer Fortbewegungsmittel schaffen.
Die Vorlage verfolgt nicht das Ziel, Autofahrer aus den
Innenstadtbereichen fernzuhalten. Sie soll aber mit dazu beitragen, dass sich
Autofahrer überlegen, wie das jeweilige Ziel am besten zu erreichen ist und so
einen Anreiz schaffen, über alternative Fortbewegungsmöglichkeiten dann
nachzudenken, wenn Alternativen möglich sind.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die
Anlage 3 ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger Darstellung
einzusehen.)
Ansprechpartner/in
/ Fachbereich / Telefon: FB 36, Frau Samusch, 406 - 3640
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW
bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Neufassung der Gebührenordnung über die
Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen
Stellplätzen im Stadtgebiet von Leverkusen sowie Einführung der
Parkraumbewirtschaftung in Schlebusch sowie der Bewirtschaftung des Parkplatzes
an der Stauffenbergstraße.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den
Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Die finanziellen Auswirkungen sind in der
Vorlage zu jeder Maßnahme separat dargestellt. Zusammengefasst ergeben sich
folgende Auswirkungen:
-
Einnahmen
– jährlich wiederkehrend:
o
Bewohnerparkausweise
45.000 €
o
Parkgebühren
Schlebusch 380.000
€
o
Erhöhung
Parkgebühren 400.000
€
o
Parkplatz
Stauffenbergstraße
40.000 €
-
Ausgaben
- einmalig:
o
Aufkleber
Parkscheinautomaten 1.000 €
o
Umrüstung
Parkscheinautomaten 33.000 €
o
Anpassung
EDV-Verfahren 10.000 €
o
Anschaffung
Parkscheinautomaten 40.000 €
-
Ausgaben
– jährlich wiederkehrend:
o
¾ VZ
Sachbearbeitung E6 54.500 €
o
3 x ½
Ermittler/in E5 69.500 €
o
Porto-
und Vordruckkosten für
Parkausweise 3.000
€
o
Unterhaltung
der Parkscheinautomaten 5.000 €
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw.
Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind
erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Eine Refinanzierung der
notwendigen Ausgaben ist durch die Mehreinnahmen gegeben.
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende Bürgerbeteiligung
erforderlich |
Stufe 1 Information |
Stufe 2 Konsultation |
Stufe 3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung
und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten
des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund interner Abstimmungsbedarfe konnte die Vorlage erst zum Nachtragstermin fertiggestellt werden. Eine Beratung in diesem Turnus wird empfohlen, um die angestrebten Maßnahmen zeitnah realisieren zu können.