Betreff
Neufassung der Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen im Stadtgebiet von Leverkusen sowie Bewirtschaftung des Parkplatzes Stauffenbergstraße und Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Schlebusch
Vorlage
2017/1925
Aktenzeichen
21-12-sa
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Neufassung der Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen im Stadtgebiet Leverkusen.

 

2.    Der Rat beschließt die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Schlebusch nach Anlage 3.

 

3.    Die notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen werden im Haushalt 2018 bereitgestellt und ebenso wie die Einnahmen entsprechend etatisiert.

 

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung

Richrath                                     Märtens

1. Sachverhalt / Darstellung der Problemlagen:

 

1.1 Parkraum / Parkgebühren

 

Der Parkdruck in den drei Stadtzentren von Leverkusen (Wiesdorf, Opladen und Schlebusch) sowie im Nahbereich des Klinikums Leverkusen nimmt seit Jahren stetig zu. Hierbei ist festzustellen, dass die meisten Besucher Parkplätze im nahen Umfeld der Ärzte, Geschäfte usw. suchen und, zumindest in Wiesdorf, die vorhandenen Parkhäuser oftmals wenig in Anspruch genommen werden.

 

Da die Parkgebühren im öffentlichen Verkehrsraum derzeit günstiger als die Gebühren in den Parkhäusern sind, liegt die Vermutung nahe, dass bevorzugt Parkraum außerhalb der Parkhäuser aufgesucht wird.

 

Dies hat zur Folge, dass die Belastungen für die Anwohner des citynahen Bereiches immer größer werden, da sich deren Parkraum im öffentlichen Straßenraum trotz der Ausweisung einiger reiner Bewohnerparkgebiete stetig reduziert. Dahingehende Beschwerden der Anwohner haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Darüber hinaus werden die Bewohner durch die Parksuchverkehre hauptsächlich in den Abendstunden und am Wochenende empfindlich gestört.

 

Die Anzahl zugelassener Fahrzeuge erhöht sich stetig, was sich auch in einer deutlichen Zunahme der Fahrzeugverkehre und Parksuchverkehre in der Stadt und insbesondere in allen drei Stadtzentren wiederspiegelt. Damit einher geht eine Zunahme der Lärm- und Schadstoffbelastung in den Zentren, wodurch die Wohnqualität stetig abnimmt. Hier gilt es, diesem Trend entgegenzuwirken. Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Mobilitätskonzept mit der gleichen Zielrichtung, da die Straßeninfrastruktur aufgrund der örtlichen Gegebenheiten dieser Verkehrszunahme auf Dauer nicht gewachsen sein wird.

 

1.2 Elektromobilität

 

Am 05. Juni 2015 trat das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG) in Kraft. Nunmehr kann gemäß § 3 Abs. 1 EmoG derjenige, der ein Fahrzeug im Sinne des § 2 EmoG führt, Bevorrechtigungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr erhalten.

 

Eine mögliche Bevorrechtigung ist hier gemäß § 4 Nr. 1 EmoG eine solche für das Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen. Durch das Zusatzzeichen „Elektrofahrzeuge frei“ können elektrisch betriebene Fahrzeuge von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe freigestellt sein. Dies erfolgt, soweit die Fahrzeuge bereits mit dem neuen Kennzeichen für Elektrofahrzeuge (z. B. LEV – XY 1 E) ausgestattet und somit eindeutig als bevorrechtigte Elektrofahrzeuge zu erkennen sind.

 

1.3 Carsharing

 

Am 30. März 2017 trat das Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz –CsgG) in Kraft. Nach § 3 Abs. 1 CsgG kann derjenige, der ein Fahrzeug im Sinne des § 2 CsgG führt, Bevorrechtigungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr erhalten. Eine mögliche Bevorrechtigung ist hier gemäß § 3 Abs. 2 CsgG eine solche für das Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen.

 

Wie auch im Falle der Elektromobilität, können deutlich als solche gekennzeichnete Carsharing-Fahrzeuge  (§ 4 Abs. 1 CsgG) von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe freigestellt sein.

 

1.4 Bewirtschaftung des Parkplatzes an der Stauffenbergstraße/Lützenkirchener Straße

 

Der FB 36 bewirtschaftet derzeit noch den Parkplatz an der Bahnallee. Dieser Parkplatz wird überwiegend von Beschäftigten des Verwaltungsgebäudes Goetheplatz sowie von Pendlern der Deutschen Bahn genutzt. Auch Beschäftigte privater Unternehmen bzw. der in Opladen ansässigen Geschäfte sowie Besucher parken dort ihr Fahrzeug.

 

Es besteht derzeit die Möglichkeit, diesen Parkplatz als Dauermieter für 30,00 € monatlich, als Tagesparker für 3,00 €, als Wochenparker für 12,00 € und als Kurzzeitparker für 0,60 € in der 1. Stunde bzw. 1,20 € ab der 2. Stunde zu nutzen.

 

Aufgrund der Fortführung der Arbeiten im Rahmen der Gütergleisverlegung wird dieser Parkplatz jedoch in Kürze entfallen. Aktuell wurde seitens der nbso mitgeteilt, dass der Parkplatz ab dem 16.11.2017 nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Die Mieter wurden bereits im Vorfeld informiert und haben inzwischen vorsorglich eine Kündigung erhalten.

 

Die derzeitigen Nutzer haben bereits nach alternativen Parkmöglichkeiten nachgefragt. Neben dem Parkhaus an der Kantstraße oder möglicherweise anzumietenden privaten Stellplätzen besteht derzeit in Opladen kein adäquates Angebot. Zudem hat der Parkdruck in Opladen zugenommen. Aufgrund des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes stehen im Zentrum von Opladen ebenso keine alternativen Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Neben dem noch anzulegenden neuen P&R-Parkplatz an der Ostseite der Bahnstrecke sollten jedoch zusätzliche Parkmöglichkeiten für Berufstätige sowie Pendler geschaffen werden, allerdings außerhalb der City-Lage.

 

1.5. Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Schlebusch

 

Der Parkdruck sowie die Parksuchverkehre nehmen nicht nur in den Stadtzentren von Wiesdorf und Opladen zu, sondern auch in Schlebusch, was zahlreiche der Verwaltung vorgetragene Beschwerden über die Parksituation in Schlebusch belegen. Insbesondere Dauerparker belegen die zentrumsnahen Parkplätze und verursachen dadurch für Kurzzeitparker oder Kunden unnötige Parksuchverkehre, die die Wohnqualität insbesondere in den jenseits der Oulustraße bzw. Berg. Landstraße gelegenen Wohnbereichen durch Lärmbelastungen und unnötige Schadstoffimmissionen herabsetzen. Dieser Entwicklung gilt es entgegenzuwirken und nach geeigneten Lösungen zu suchen.

 

Problematisch sind insbesondere Dauerparker in den Innenstadtlagen, weil auf diesen Stellplätzen über viele Stunden kein Parkplatzumschlag stattfindet. Der Parkraum kann in dieser Zeit somit nicht von mehreren Fahrzeugführern genutzt werden. Derselbe Effekt entsteht, wenn Fahrzeuge über die maximale Höchstparkdauer hinaus geparkt werden, sodass dies auch effektiv kontrolliert werden muss.

 

1.6 Antrag der Fraktion Opladen Plus zur Einführung eines 20-Cent-Parkscheines im Stadtbezirk II

 

Die Fraktion Opladen Plus stellte in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II am 21.03.2017 den Antrag, dass an allen Parkscheinautomaten im Bezirk II künftig ein Parkschein bereits für 20 Cent erhältlich sein soll. Eine Umsetzung solle umgehend erfolgen, wo die Umstellung ohne Aufwand möglich ist. Dort, wo nennenswerter Umstellungsaufwand notwendig ist, sollte der 20-Cent-Parkschein später, nach der nächsten Softwareumstellung bzw. einem Automatenwechsel angeboten werden. Für den 20-Cent-Parkschein solle derselbe Gebührentarif angewandt werden, der bisher gilt. Nur die Parkdauer solle entsprechend gekürzt werden.

 

Ebenso soll an den Automaten, an denen derzeit eine Maximalgebühr von 1,80 € gilt, der Maximalpreis auf 2 € angehoben werden. Auch hier soll der Minutenpreis unverändert bleiben, allerdings die max. Parkdauer dann um 10 % erhöht werden.

 

In der Sitzung wurde beschlossen, dass eine Prüfung des Antrages im Rahmen der Neufassung der Gebührenordnung vorgenommen werden soll.

 

2. Lösungsvorschläge:

 

Zu 1.1 Parkraum / Parkgebühren:

 

Um eine Verbesserung des Wohnumfeldes zu erreichen und Parksuchverkehre in den Wohnstraßen zu reduzieren, ist es notwendig, die Nutzung der vorhandenen Tiefgaragen zu attraktivieren oder einen Anreiz zu schaffen, über alternative Fortbewegungsmittel nachzudenken.

 

Eine effektive Möglichkeit hierzu besteht darin, die Parkgebühren oberirdisch in City-Nähe sowie im Nahbereich des Klinikums Leverkusen so anzuheben, dass diese die Parkgebühren in den Parkhäusern deutlich übersteigen. Damit wird das Parken im Wohnumfeld besonders für Langzeitparker weniger attraktiv.

 

Bei höheren Gebühren auf den bewirtschafteten, oberirdischen Parkflächen erhöht sich damit der Anreiz eine Tiefgarage aufzusuchen, auch wenn nicht verkannt wird, dass es durchaus Autofahrer gibt, die ungerne in Parkhäuser fahren. Dennoch kann auch in diesen Fällen ein Anreiz geschaffen werden, Parkhäuser zu nutzen, um Geld zu sparen bzw. sich intensiver als vielleicht bislang geschehen, mit dem ÖPNV-Angebot oder alternativen Möglichkeiten zur Erreichung des Fahrtziels auseinanderzusetzen. Durch derartige Möglichkeiten werden oberirdische Parkflächen für Kurzzeitparker frei.

 

Die Problematik besteht grundsätzlich auch im Nahbereich des Klinikums Leverkusen. Daher sollte es auch dort kein preisreduziertes Tagesticket mehr geben, um Dauerparken in diesem Bereich einzuschränken und Autofahrer zu motivieren, in die vorhandenen Parkhäuser zu fahren.

 

Die Parkgebühren wurden seit 2012 nicht angehoben, so dass aus den vorgenannten Gründen eine Erhöhung durchaus gerechtfertigt ist. Die Parkgebühren in Leverkusen halten sich bislang auf vergleichsweise niedrigem Niveau, verglichen mit den umliegenden, vergleichbaren Städten und Gemeinden, welche allesamt höhere Parkgebühren erheben.

 

Zudem sind weitere Vorteile zu erwarten, wenn es gelingt, die Langzeitparker vermehrt in die Tiefgaragen zu leiten oder hierdurch einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, die Möglichkeiten des ÖPNV oder alternativer Fortbewegungsmittel zu nutzen. Der begrenzte oberirdische Parkraum wird wieder einer möglichst großen Zahl von Nutzern (Kurzzeitparkern und insbesondere Anwohnern) zur Verfügung gestellt, sodass ein möglichst hoher Parkplatzumschlag gefördert wird. Darüber hinaus können die Parksuchverkehre verringert werden.

 

Eine Reduzierung der Lärm- und Abgasbelastung wäre ebenfalls zu erwarten, auch im Hinblick auf den immer wichtiger werdenden Umweltschutzgesichtspunkt. Möglicherweise könnte auch die Nutzung alternativer Fortbewegungsmöglichkeiten in Leverkusen gesteigert werden, da die Hoffnung besteht, dass für Verkehrsteilnehmer, welche innerhalb Leverkusens nicht auf ihren PKW angewiesen sind, ein Anreiz geschaffen wird, aufgrund der erhöhten Parkgebühren auf andere Verkehrsmittel ausweichen.

 

Damit werden wesentliche Bausteine gesetzt, die dazu beitragen, die Klimaschutzziele zu erreichen.

 

Eine „Flucht ins Umland“ ist hingegen weniger zu befürchten, da die Parkgebühren in den umliegenden Gemeinden mit vergleichbarem Angebot nicht geringer, sondern in Citynähe teilweise noch höher sind, als die für Leverkusen geplante Gebührenerhöhung. Langenfeld ist zwar hier eine Ausnahme, da die Parkgebühren dort derzeit auf dem Leverkusener Niveau liegen. Allerdings ist das Angebot dort auch nicht mit dem Leverkusener zu vergleichen.

 

Vorgesehen ist, das Stadtgebiet in zwei Zonen einzuteilen:

 

- Bereiche mit hohem Parkdruck (Zone 1) sowie

- Bereiche mit vergleichsweise geringerem Parkdruck (Zone 2)

 

und in diesen Bereichen jeweils gleiche Gebühren zu erheben. Diese Vorgehensweise soll die zukünftige Gebührenerhebung vereinfachen. Zudem wird die Systematik der Gebührenerhebung erheblich klarer, wenn eindeutig ist, dass es lediglich zwei unterschiedliche Zonen mit den einheitlichen Gebühren gibt.

 

Zukünftig sollen in Zone 1 (Innenstadtnähe) einheitlich in allen Stadtzentren folgende Parkgebühren erhoben werden:

 

- je angefangene 20 Minuten (=Mindestparkzeit) = 0,50 €, danach

- je 4 Minuten = 0,10 €.

 

Die Parkgebühr für 1 Stunde liegt damit bei 1,50 € und somit über den Parkgebühren, die in den Tiefgaragen erhoben werden. Die Tarife und Öffnungszeiten, die in den Parkhäusern in Leverkusen gelten, werden in der Anlage 2 dargestellt.


In den der Zone 2 zugeordneten Bereichen, in denen eine Bewirtschaftung mit Parkschein erfolgt, sollen folgende Gebühren erhoben werden:

 

- je angefangene ½ Stunde (=Mindestparkzeit) = 0,50 €, danach

- je 30 Minuten = 0,50 € bzw.

- je 6 Minuten   = 0,10 €.

 

Die Parkgebühr für 1 Stunde liegt damit bei 1,00 €.

 

Damit die Gebührenerhöhung realisiert werden kann, muss an sämtlichen Parkscheinautomaten ein Bauteil zur Umstellung auf die neue Gebührenstruktur gewechselt werden. Zudem ist das Gebührenschild zu erneuern. Für die Bauteile sowie die Gebührenschilder an den 113 Automaten wird einmalig ein Betrag in Höhe von rd. 33.000 € benötigt. Diese Mittel wurden bei der Mittelanmeldung für das Jahr 2018 nicht berücksichtigt. Der Betrag ist dem Fachbereich 36 daher überplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die Maßnahme führt zu Mehreinnahmen von jährlich ca. 400.000 €.

 

Zu 1.2 Elektromobilität und 1.3 Carsharing

 

Die Verwaltung bemüht sich derzeit, das Carsharing-Angebot in Leverkusen weiter zu unterstützen und auszubauen. Nach der Firma Flexicar hat nun auch die Firma Ford ein eigenes Carsharing-Konzept zusammen mit der wupsi GmbH entwickelt und in den Innenstadtbereichen von Leverkusen auf derzeit insgesamt 10 Stellplätzen Fahrzeuge positioniert. Zudem verfügt Ford über einige weitere Carsharing-Fahrzeuge auf dem Grundstück der NRW-Garage. Weitere Standorte sind in Planung.

 

Auch das Carsharing-Angebot könnte dazu beitragen, auf die Fahrt mit einem eigenen Fahrzeug in der Innenstadt zu verzichten bzw. nur solche Fahrten mit einem Auto zu unternehmen, die zwingend notwendig sind.

 

Nach § 3 Abs. 1 CsgG dürfen Kommunen eine Befreiung von den Parkgebühren für Carsharing-Fahrzeuge beschließen. Dies könnte, möglicherweise in Ergänzung des vorhandenen ÖPNV-Angebots, einen Anreiz darstellen, häufiger das in Leverkusen vorhandene Carsharing-Angebot zu nutzen und kein eigenes Fahrzeug zu unterhalten.

 

§ 3 Abs. 1 EmoG ermöglicht den Kommunen ebenfalls, besonders aus Umweltgesichtspunkten, eine Befreiung von den Parkgebühren für Elektrofahrzeuge zu beschließen. Dies könnte als zusätzlicher Anreiz gesehen werden, sich ein solches Fahrzeug anzuschaffen und so zum Umweltschutz beizutragen. Mit Stand 31.12.2016 waren in der Stadt Leverkusen lediglich 26 reine Elektrofahrzeuge angemeldet (ohne Hybridfahrzeuge).

 

Die Gebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge sowie Carsharing-Fahrzeuge erfordert eine entsprechende Einplanung in der Gebührenordnung, welche unter § 3 der beigefügten Neufassung erfolgt ist. Sie gilt nur für Fahrzeuge, die gemäß § 4 Abs. 1 EmoG und § 4 Abs. 1 CsgG entsprechend gekennzeichnet sind.

 

Da die Parkhöchstdauer auf fast allen öffentlichen Parkplätzen im Stadtgebiet auf 2 Stunden begrenzt ist, soll das kostenfreie Parken für E-Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge auf 2 Stunden begrenzt werden.

 

In Leverkusen soll auf eine aufwendige, kostenintensive Beschilderung, auch im Hinblick auf den Abbau Schilderwald, verzichtet werden. Als Alternative hierzu sollen die vorhandenen Parkscheinautomaten mit einem entsprechenden Aufkleber, der auf die Gebührenbefreiung unter Auslegung der Parkscheibe für zwei Stunden hinweist, versehen werden:

 

 

images5SQD7KYAParken-Carsharing

                                            

Elektro- und Carsharing-Fahrzeuge

Gebührenfreies Parken für 2 Stunden mit Parkscheibe

 

 

Mit der Umsetzung der Empfehlungen zu Punkt 1.2 wird der in der Ratssitzung vom 03.04.2017 (RAT/026/2017) beschlossene Antrag der SPD-Fraktion vom 03.03.2017, E-Automobile und kommunale Ladeinfrastruktur, 2017/1564 bis auf die Frage der Ladestationen erfüllt.

 

Für die Beschaffung der Parkscheinautomaten-Aufkleber fallen Kosten in Höhe von ca. 1.000 € an.

 

Zu 1.4 Bewirtschaftung des Parkplatzes an der Stauffenbergstraße/Lützenkirchener Straße

 

Grundsätzlich steht in Opladen ein gutes ÖPNV-Netz zur Verfügung, sodass durchaus hierauf zurückgegriffen werden könnte. Allerdings stellt der ÖPNV nicht für jedermann eine zufriedenstellende Alternative dar.

 

Daher wurde nach denkbaren Alternativen für den Parkplatz Bahnallee gesucht. Die Bewirtschaftung des Parkplatzes an der Stauffenbergstraße / Ecke Lützenkirchener Straße stellt aus Sicht des Fachbereich 36 die derzeit einzig zur Verfügung stehende Alternative dar.

 

Der Parkplatz sollte bereits 1999/2000 bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Opladen bewirtschaftet werden. Dies wurde von der zuständigen Bezirksvertretung seinerzeit abgelehnt, damit er Pendlern und Berufstätigen der Innenstadt zur Verfügung steht. Der Platz ist bereits heute schon mit ca. 110 Fahrzeugen zugeparkt, worunter allerdings auch einige Dauerparker sind. Derzeit wird der Platz überwiegend von Schülern des Berufskollegs, Pendlern, Anwohnern und Beschäftigen im Opladener Zentrum genutzt.

 

Eine Bewirtschaftung des Platzes würde gleichwohl zu Verdrängungseffekten, aber sicherlich auch bei dem Einen oder Anderen zu einem Umdenken und somit zu einer Nutzung des ÖPNV-Angebots führen. Für Pendler wird zudem voraussichtlich ab Anfang 2018 an der Lützenkirchener Straße ein neuer P&R-Parkplatz zur Verfügung stehen, als Ersatz für die entfallenen P&R-Parkplätze auf der Westseite. Seitens der nbso ist zudem mit der zukünftigen Realisierung des Geschäftsbereiches auf der Westseite des Bahnhofs auch eine zusätzliche Tiefgarage in der Nähe der Bahnhofsbrücke geplant, welche insbesondere für Einkaufskunden zentrumsnahe Parkplätze anbieten soll.

 

Der Parkplatz an der Stauffenbergstraße/Ecke Lützenkirchener Straße ist allerdings in einem optisch nicht einladenden Zustand. Ein umfassender Ausbau des Platzes würde nach groben Schätzungen ca. 400.000 bis 500.000 € kosten. Denkbar wäre auch die einfache Herrichtung mit einer 10 cm starken, sogenannten Asphalttragdeckschicht, die anschließend markiert werden könnte. Hierfür würden nach der Kalkulation der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) unter Berücksichtigung von Mittelpreisen aus dem aktuellen Rahmenvertrag Kosten in Höhe von 120.000 € anfallen. Dem gegenüber stehen durch die Bewirtschaftung jährliche Einnahmen von ca. 40.000 €.

 

Aufgrund der geschilderten Problematik wird vorgeschlagen, den Parkplatz an der Stauffenbergstraße/Ecke Lützenkirchener Straße mit den für den Parkplatz Bahnallee geltenden Regularien für die Dauermieter, die Tages- und Wochenparker sowie die Kurzzeitparker unter Berücksichtigung der zukünftigen Parkgebühren aus der neuen Parkgebührenordnung zu bewirtschaften. Der Platz soll allen Interessierten zur Verfügung stehen. Wie auf dem Parkplatz Bahnallee sollen auch hier lediglich 2/3 der Parkplätze für Dauermieter zur Verfügung gestellt werden. Sollte damit keine Auslastung des Parkplatzes erreicht werden, kann sukzessive eine Ausweitung der Dauermietverhältnisse vorgenommen werden.

 

Daher wird - auch unter Berücksichtigung der Haushaltssituation -  vorgeschlagen, die Bewirtschaftung des Parkplatzes unter den v. g. Rahmenbedingungen im aktuellen Zustand aufzunehmen. Die Bewirtschaftung soll analog zur aktuellen Bewirtschaftung des Parkplatzes an der Bahnallee nur montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 19 Uhr erfolgen.

 

Für die Bewirtschaftung des Parkplatzes ist die Anschaffung eines Parkscheinautomaten (Kosten 4.000 €) erforderlich. Je nach Inanspruchnahme durch Kurzzeitparker kann zu einem späteren Zeitpunkt auch ein weiterer Parkscheinautomat erforderlich werden.

 

Zu 1.5 Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Schlebusch

 

Um die Probleme zu lösen und die Zielvorgaben erreichen zu können, ist die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung im Zentrum von Schlebusch erforderlich, zumal dadurch auch eine Gleichbehandlung aller drei Stadtzentren erreicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Kunden und Besuchern der Innenstadtlage ausreichend und verlässlich freie Parkkapazitäten zur Verfügung gestellt werden und gleichzeitig den Anwohnern in ausreichendem Maße eine Parkmöglichkeit angeboten wird. Diese Maßnahmen tragen dann zu einer deutlichen Verbesserung des Wohnumfeldes bei und senken die Schadstoffbelastung der Luft. Knapper Parkraum führt hingegen zu vermehrten Parksuchverkehren, die die Luft zusätzlich belasten.

 

Ein besonderes Augenmerk ist hier auf den Marktplatz bzw. den daneben liegenden Parkplatz zu werfen, weil dies die größten zusammenhängenden Parkflächen im Schlebuscher Zentrum sind. Dauerparkende Berufstätige reduzieren hier allerdings täglich die Parkkapazitäten, sodass hierfür adäquate Lösungen gefunden werden müssen.

 

Aufgrund eines Bürgerantrages aus dem Jahre 2016 hat die Verwaltung bereits die Bewirtschaftung dieser Parkflächen mit Parkscheinen geprüft. Die Bewirtschaftung wäre generell nur möglich, wenn die Rahmenbedingungen die umliegenden Anwohner vor Parksuch- und Verdrängungsverkehren schützen können, die durch eine Bewirtschaftung ausgelöst werden.

 

Zur Klärung der strukturellen Fragen fand am 28.06.17 ein Gedankenaustausch mit Vertretern der Bezirksvertretung III statt. Die Ergebnisse dieses Gesprächs sollen, soweit dies vertretbar und mit den Klimazielen vereinbar ist, in den nachfolgenden Lösungsansatz einfließen.

 

Für eine Parkraumbewirtschaftung in Schlebusch sollte das in der Anlage 3 dargestellte Gebiet berücksichtigt werden, weil es die zu erwartenden Verdrängungsverkehre berücksichtigt und somit insbesondere die Anwohner in etwas entfernteren Bereichen zur Fußgängerzone vor Dauerparkern schützt.

 

In diesem Gebiet sollte eine Bewohnerparkregelung

 

-       montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr und

-       samstags                    von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr

 

eingeführt werden, die den Anwohnern die Möglichkeit gibt, jeden Stellplatz in diesem Gebiet mit dem zu erteilenden Bewohnerparkausweis (aktuelle Jahresgebühr: 30,70 €) zu nutzen. Außerhalb der zuvor genannten Zeiten wäre das Parken für jedermann kostenlos auf allen Stellflächen möglich.

 

Der in Anlage 3 rötlich dargestellte Bereich soll zudem mit Parkscheinautomaten und einer maximalen Parkzeit von zwei Stunden in den für das Bewohnerparken vorgesehenen Zeiten bewirtschaftet werden. Diese Regelung soll somit auch auf dem Marktplatz, auf dem angrenzenden Parkplatz sowie den umliegenden Straßen gelten und bezieht die heute schon mit Parkscheinautomaten bewirtschafteten Straßen „Münsters Gäßchen“ und Dechant-Fein-Straße ein.

 

Auch wenn in der Fußgängerzone (gelber Bereich in Anlage 3) keine öffentlichen Parkflächen vorhanden sind, so sollen den dort lebenden Anwohnern auch Bewohnerparkausweise ausgestellt werden, damit diese im Umfeld Ihrer Wohnung einen Parkplatz finden und nutzen können.

 

Der im Plan in grüner Farbe dargestellte Bereich soll lediglich mit einer 2-stündigen Parkscheibenregelung in den o.g. Zeiten sowie der grundsätzlichen Bewohnerparkregelung bewirtschaftet werden.

 

Damit besteht hier wie auch in den anderen Bereichen die Möglichkeit, dass Besucher Parkplätze finden, Dauerparker aber ausgeschlossen werden. Die Einhaltung von Parkscheibenregelungen mit Höchstparkdauer ist allerdings sehr zeitaufwändig und die missbräuchliche Benutzung der Parkscheibe nur mit mäßigem Erfolg zu kontrollieren. Daher sollten sich diese Bereiche auf Straßen begrenzen, in denen zunächst davon auszugehen ist, dass dort eine Überschreitung der Höchstparkdauer nicht zu erwarten ist. Parkbereiche, die dicht am Zentrum bzw. der Fußgängerzone gelegen sind, sollen mit Parkschein bewirtschaftet werden, weil dies effektiv zu überwachen ist und aufgrund der Erfahrungen in Wiesdorf und Opladen am ehesten die Gewähr dafür bietet, dass sie aufgrund der damit verbundenen Kosten auch nur im wirklich notwendigen Rahmen in Anspruch genommen werden.

 

Aufgrund der Erfahrungen insbesondere im Stadtteil Opladen ist durch die Einführung von Parkscheinautomaten im Kernbereich nicht mit einem Kundenrückgang zu rechnen. Die Zahl der dortigen Parkvorgänge war nach Einführung der Parkraumbewirtschaftung nicht rückläufig. Im Gegenteil: die Aussicht auf einen freien Parkplatz führt erfahrungsgemäß zu einer größeren Bereitschaft, dort einkaufen zu gehen. Da ein hoher Parkplatzumschlag durch die gebührenpflichtigen Parkplätze stattfindet, finden kaum Parksuchverkehre statt, weil meistens ein freier Parkplatz angefahren werden kann. Dies wiederum schwächt den Einzelhandelsstandort Schlebusch nicht, sondern stärkt ihn vielmehr. Dieser Erfolg ist mit einer Parkscheibenregelung im Zentrum nicht zu erreichen. Insofern ist eine Gleichbehandlung der Stadtzentren zwingend geboten.

 

Die Erhebung von Parkgebühren soll auch hier einen Anreiz schaffen, die Inanspruchnahme des ÖPNV als Fortbewegungsalternative zu prüfen, weil das Parken sowie die Nutzung des Busses gleichermaßen Kosten verursacht.

 

Die Parkraumbewirtschaftung erfordert allerdings, wie in den anderen Stadtzentren auch, sowohl eine technische Ausstattung als auch eine personelle. Hierdurch ergibt sich folgende Kosten-/Erlössituation:

 

-       EDV-Kosten für das Bewohnerparken (einmalig)                       10.000,00 €

-       Kosten für  9 Parkscheinautomaten (einmalig)                           36.000,00 €

-       Personalkosten für  eine zusätzliche ¾ VZ-SB                           54.500,00 €

(Bearbeitung Bewohnerparkausweise)              

-       Kosten für 3 zusätzliche ½-VZ-Ermittlerkräfte                              69.500,00 €

-       Porto- und Vordruckkosten Parkausweise                                     3.000,00 €

-       Wartung Parkscheinautomaten                                                        5.000,00 €

-       Einnahmen Bewohnerparkausweise                                            45.000,00 €

-       Einnahmen aus Parkgebühren                                                    380.000,00 €

 

Zu 1.6 Antrag der Fraktion Opladen Plus zur Einführung eines 20-Cent-Parkscheines im Stadtbezirk II

 

Nach der derzeit geltenden Gebührenordnung wird in allen 3 Stadtbezirken bislang eine Mindestgebühr von 0,50 € gefordert und offensichtlich auch vom Autofahrer akzeptiert. Eine Reduzierung der Ticketentnahmen aus den Parkscheinautomaten ist jedenfalls nicht festzustellen.

 

In der Vergangenheit wurden mehrfach Anträge zur Einführung einer sogenannten Brötchentaste geprüft. Seinerzeit wurde festgestellt, dass rund 80 % der Parkscheine in Opladen für max. 20 Minuten gelöst werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich an diesem Verhalten nichts geändert hat, so dass bei einer Reduzierung der Mindestgebühr mit Mindereinnahmen von rd. 200.000 € im Jahr gerechnet werden muss. Durch den zu erwartenden höheren Anteil an kleinen Geldmünzen wird auch ein häufigeres Entleeren der Parkscheinautomaten notwendig, was weitere Kosten verursachen wird.

 

Wesentlich ist aber, dass durch die Reduzierung der Mindestgebühr ein neuer Anreiz geschaffen wird, mit dem Auto in die Innenstadt zu fahren. Dies steht dem avisierten Ziel, den Individualverkehr in die Innenstädte und Parksuchverkehre zu minimieren, die Umweltbelastung durch Schadstoffe in der Luft zu reduzieren und damit insgesamt das Wohnumfeld zu verbessern, entgegen. Die Verwaltung empfiehlt daher dringend, auf die Einführung eines 20-Cent-Parkscheines zu verzichten.

 

Auch die angestrebte Anhebung der Maximalgebühr von 1,80 € auf 2,00 € in Opladen steht den erklärten Zielen zur Verbesserung des Wohnumfeldes entgegen, weil sie mit einer Verlängerung der Parkzeit einhergehen soll. Jede Anhebung der Parkhöchstdauer führt zwangsläufig zu einer Reduzierung des Parkplatzumschlages, der sich für den Handel nachteilig auswirkt und Parksuchverkehre erhöht. Daher kann auch dieser Vorschlag nicht befürwortet werden.

 

Die für Opladen vorgenommene (moderate) Gebührenanhebung in 2012 führte zu entsprechenden Einnahmeerhöhungen. Dies zeigt, dass diese moderate Anhebung nicht zu einer grundsätzlichen Verhaltensänderung der Autofahrer geführt hat. Die Attraktivität des Einkaufsstandort hat jedenfalls nicht unter der Gebührenerhöhung gelitten.

 

Die Verkehrsverhältnisse in allen Zentren verschlechtern sich durch die Zunahme der Parksuchverkehre stetig. Dies führt zu einer weiteren Verschlechterung der Luftqualität. Daher sollte erklärtes Ziel sein, den Verkehr zu minimieren und nicht noch durch geringere Parkgebühren oder verlängerte Parkzeiten einen Anreiz zu schaffen, mit dem Auto in die Stadt zu fahren. Dies widerspricht auch der Intention der Verwaltung im Hinblick auf die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes und steht den Klimazielen deutlich entgegen. Vielmehr sollten Anreize geschaffen werden, soweit dies möglich ist, öfter bzw. verstärkt öffentliche Verkehrsmittel, Carsharing-Fahrzeuge oder das Fahrrad zu nutzen bzw. bei kurzen Strecken zu Fuß zu gehen und die Parkflächen für die Nutzergruppen freizuhalten, die darauf aus den verschiedensten Gründen angewiesen sind.

 

3. Zusammenfassung:

 

Die vorliegende Vorlage verfolgt – orientiert an den Klimaschutzzielen der Stadt Leverkusen und unter Berücksichtigung von Elementen des noch abschließend zu erstellenden Mobilitätskonzepts – das Ziel,

 

  • die Wohnqualität in den Stadtzentren zu verbessern,
  • damit diese Wohnquartiere zu attraktivieren,
  • Parksuchverkehre zu minimieren,
  • damit die Luftqualität zu verbessern,
  • die Einkaufsstandorte zu stärken,
  • eine Gleichbehandlung der drei Stadtzentren Leverkusens zu erreichen,
  • verständliche und nachvollziehbare Parkgebührenregelungen einzuführen

und

  • soll Anreize zur Nutzung des ÖPNV und alternativer Fortbewegungsmittel schaffen.

 

Die Vorlage verfolgt nicht das Ziel, Autofahrer aus den Innenstadtbereichen fernzuhalten. Sie soll aber mit dazu beitragen, dass sich Autofahrer überlegen, wie das jeweilige Ziel am besten zu erreichen ist und so einen Anreiz schaffen, über alternative Fortbewegungsmöglichkeiten dann nachzudenken, wenn Alternativen möglich sind.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlage 3 ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: FB 36, Frau Samusch, 406 - 3640

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Neufassung der Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen im Stadtgebiet von Leverkusen sowie Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Schlebusch sowie der Bewirtschaftung des Parkplatzes an der Stauffenbergstraße.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage zu jeder Maßnahme separat dargestellt. Zusammengefasst ergeben sich folgende Auswirkungen:

 

-      Einnahmen – jährlich wiederkehrend:

o   Bewohnerparkausweise                                         45.000 €

o   Parkgebühren Schlebusch                                  380.000 €

o   Erhöhung Parkgebühren                                     400.000 €

o   Parkplatz Stauffenbergstraße                                40.000 €

-      Ausgaben -  einmalig:

o   Aufkleber Parkscheinautomaten                            1.000 €

o   Umrüstung Parkscheinautomaten                       33.000 €

o   Anpassung EDV-Verfahren                                  10.000 €

o   Anschaffung Parkscheinautomaten                    40.000 €

-      Ausgaben – jährlich wiederkehrend:

o   ¾ VZ Sachbearbeitung E6                                     54.500 €

o   3 x ½ Ermittler/in E5                                                 69.500 €

o   Porto- und Vordruckkosten für

Parkausweise                                                            3.000 €

o   Unterhaltung der Parkscheinautomaten               5.000 €

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Eine Refinanzierung der notwendigen Ausgaben ist durch die Mehreinnahmen gegeben.


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]

[ja]

[ja]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund interner Abstimmungsbedarfe konnte die Vorlage erst zum Nachtragstermin fertiggestellt werden. Eine Beratung in diesem Turnus wird empfohlen, um die angestrebten Maßnahmen zeitnah realisieren zu können.