Betreff
Grillen in öffentlichen Anlagen
Vorlage
2017/1930
Aktenzeichen
zi
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Grillen in öffentlichen Anlagen auf ausgewiesenen Flächen in den drei Stadtbezirken i. S. des § 12 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in den Straßen und Anlagen der Stadt Leverkusen:

 

1.    Der Evaluationsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Verlängerung der Testphase des Grillens in öffentlichen Anlagen auf ausgewiesenen Plätzen zu.

 

 

gezeichnet:

                                                         In Vertretung                             In Vertretung

Richrath                                         Märtens                                      Deppe

 

Begründung:

 

I.    Ausgangssituation

 

Die Verwaltung wurde gemäß des Ratsbeschlusses vom 26.09.2016 zum Bürgerantrag vom 25.05.2016 (Vorlage Nr. 2016/1155) beauftragt, zu prüfen, wie das generelle Grillverbot im Stadtgebiet (§ 12 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in den Straßen und Anlagen der Stadt Leverkusen) eingegrenzt werden kann.

 

In der Ratssitzung vom 03.04.2017 wurde ein Testzeitraum von 6 Monaten (01.04.2017 bis 30.09.2017) für die Nutzung von drei Flächen, eine je Stadtbezirk:

 

Stadtbezirk I:                    ein Bereich in der Hitdorfer Laach,

Stadtbezirk II:                   eine Fläche an den Wupperwiesen in der Nähe der Düsseldorfer Straße,

Stadtbezirk III:                  eine Fläche nördlich des Ophovener Weihers

                                           zwischen der Wilmersdorfer Straße und dem

                                           Ophovener Weiher,

 

beschlossen.

 

II.   Fazit der Verwaltung

 

Der Evaluationsbericht steht unter dem Vorbehalt, dass die Wetterlage im Sommer 2017 nur an wenigen Tagen das Grillen attraktiv machte sowie dem Grundgedanken, die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger aktiv einzubringen. Die Grillmöglichkeit wurde von den Bürgerinnen und Bürgern durchweg gut angenommen. Die Grillflächen wurden rege genutzt und überwiegend sauber hinterlassen. Die Testphase kann als gelungen bewertet werden. Ein erhöhtes Beschwerdeaufkommen wurde im Querschnitt der Verwaltung nicht wahrgenommen.

 

Die Verwaltung kommt zu der Einschätzung, dass das Grillen in Leverkusen auf den ausgewiesenen Plätzen um eine weitere Testphase von einem Jahr verlängert werden sollte.

 

Der in der Anlage beigefügte Bericht wurde in Zusammenarbeit mit der AVEA GmbH & Co. KG erstellt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2017/1930

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Zimmer / Dez. II / 406 - 8824.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Grillen auf einer je Stadtbezirk ausgewiesenen Fläche.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

300002050102

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

·         Flächenreinigung, Behälterleerung/-tausch inkl. Transport zur Entsorgungsanlage: (Zeitraum 04/2017 bis Anfang 10/2017) ca. 25.924 €,

·         Standplatzherrichtung, Behälterbeschaffung ca. 14.994 €,

·         zzgl. Kosten der entsorgten Abfälle von ca. 2,6 t ca. 512 €.

·         Unterstellt man eine durchschnittliche Kontrolldauer von 10 Minuten je Grillplatz ergeben sich Personalkosten von rund 2.150 €.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund interner Abstimmungsbedarfe war eine frühzeitigere Fertigstellung der Vorlage leider nicht möglich. Um eine Beschlussfassung des Rates noch in diesem Jahr herbeizuführen, ist eine Entscheidung in der Ratssitzung am 18.12.2017 notwendig.