Betreff
Änderung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2018
Vorlage
2017/1928
Aktenzeichen
201-jk
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Satzung zur 7. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Leverkusen wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                       Märtens

Begründung:

 

1.     Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021

 

Im Rahmen des Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021 schlägt die Verwaltung ab 2018 eine Erhöhung des Steuersatzes für einen Hund von bisher 132,00 € auf nunmehr 156,00 € vor. Die Hundesteuer wurde zuletzt zum 01.01.2012 erhöht. Zur Erreichung der gesetzlichen Vorgaben, ab dem Jahr 2018 mindestens ausgeglichene Ergebnisse - unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe des Landes - zu erreichen, ist eine Erhöhung der Hundesteuer unvermeidlich.

 

Die Erhöhung des Hundesteuersatzes ab dem Jahr 2018 war zuletzt Gegenstand der Beschlussfassung des Rates vom 20.02.2017 in Bezug auf die Haushaltssatzung 2017. Auf dieser Basis hat die Bezirksregierung Köln/Kommunalaufsicht mit Verfügung vom 07.07.2017 den laufenden Haushalt genehmigt. Insofern erfolgt mit dieser Vorlage die Umsetzung einer bereits beschlossenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahme.

 

2.1 Erhöhung des Hundesteuersatzes

 

Der Steuersatz für einen Hund wird von bisher 132,00 € auf nunmehr 156,00 € ab dem Jahr 2018 erhöht. Bei zwei und mehr Hunden bleibt der bisherige Steuersatz in Höhe von 264,00 € je Hund unverändert bestehen. Eine Erhöhung über den bisherigen Betrag hinaus erscheint fiskalisch wenig sinnvoll, da damit zu rechnen ist, dass die Anzahl gemeldeter Zweithunde bei einer Erhöhung auf 312,00 € je Hund sich rückläufig entwickeln dürfte. Darüber hinaus besteht auch aus ordnungspolitischen Gründen für eine Erhöhung des Steuersatzes ab dem zweiten Hund keine Veranlassung.

 

2.2 Angleichung der Steuerermäßigungsbeträge an den erhöhten Steuersatz

 

Die Hundesteuer wurde für Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Teil II und XII und diesen einkommensmäßig gleichstehenden Personen auf Antrag bisher für einen Hund um 99,00 € ermäßigt. Dies entspricht 75 % des Steuersatzes für einen Hund. Nach der Erhöhung der Hundesteuer ist somit auch der Betrag der Ermäßigung von bisher 99,00 € auf nunmehr 117,00 € anzupassen.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Miesterfeldt, 20/201, 406 - 2160

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe:                   1605

Produkt:                                160501

Finanzstelle:                        9700160501

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Mehreinnahme in 2018: ca. 144.000 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]