Beschlussentwurf:
Die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) der Stadt Leverkusen wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Auf der Grundlage der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 schlägt die Verwaltung eine Erhöhung des Steuersatzes für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuer) von bisher 15 v. H. auf nunmehr 17 v. H. vor. Die Spielgerätesteuer wurde zuletzt zum 01.01.2011 erhöht.
Zur Erreichung der gesetzlichen Vorgaben, ab dem Jahr 2018 mindestens ausgeglichene Ergebnisse - unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe des Landes - zu erreichen, ist unter anderem eine Erhöhung der Spielgerätesteuer unvermeidlich.
Die Erhöhung des Steuersatzes für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten ab dem Jahr 2018 war zuletzt Gegenstand der Beschlussfassung des Rates vom 20.02.2017 in Bezug auf die Haushaltssatzung 2017. Auf dieser Basis hat die Bezirksregierung Köln/Kommunalaufsicht mit Verfügung vom 07.07.2017 den laufenden Haushalt genehmigt.
Insofern erfolgt mit dieser Vorlage die Umsetzung einer bereits beschlossenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahme.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Miesterfeldt, FB 20,
Tel. 406 - 2160
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Erhöhung der
Spielgerätesteuer
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Vergnügungssteuer Automaten: 970016050102/1605/403200
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Mehreinnahmen ab 2018: 240.000
€ / Jahr
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung
(vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |