Beschlussentwurf:
1. Auf der Bruchhauser Straße wird im Bereich der Häuser 12 – 26 eine Sonderparkregelung auf dem dortigen Parkstreifen eingeführt – analog dem Bewohnerparken.
2. Auf der Friedhofsseite wird zwischen Hufer Weg und Kreisverkehr Von-Knoeringen-Straße eine Parkscheibenregelung eingeführt - Parken mit Parkscheibe für 1 Stunde in der Zeit von 07:00 bis 22:00 Uhr.
3. Die Regelungen werden zunächst befristet für die Dauer von 2 Jahren eingeführt.
gezeichnet:
In Vertretung
Märtens
Im
Kreuzungsbereich Hufer Weg / Bruchhauser Straße wurde im Jahr 2016 ein Wohn-
und Geschäftshaus errichtet. In diesem Geschäftshaus hat sich neben Arztpraxen
sowie Kleingewerbe auch ein Fitnessstudio angesiedelt. Seit Eröffnung des Fitnessstudios
mit seinen zahlreichen Kundenströmen hat sich die Parksituation in dem Bereich
erheblich verschlechtert. Zudem kommt es aufgrund der Vielzahl der geparkten
Fahrzeuge zu Verkehrsbehinderungen auf der Bruchhauser Straße. Ein gefahrloser
Begegnungsverkehr ist nicht immer gegeben.
Die Anwohner
beschweren sich seitdem über die Parksituation, da sie teils aufgrund fehlender
privater Stellplätze keine Möglichkeit mehr haben, ihre Fahrzeuge im
öffentlichen Verkehrsraum zu parken. Zudem werden auch privat vorhandene
Zufahrten teilweise rücksichtslos zugeparkt. Hinzu kommt, dass auch Besucher
des an der Bruchhauser Straße gelegenen Friedhofs kaum noch eine Möglichkeit
haben, in unmittelbarer Nähe des Friedhofs zu parken. Auch die Parkplätze der
Katholischen Kirchengemeinde im unteren Teil der von-Knoeringen Straße reichen
nicht aus, um den Parkdruck zu bewältigen.
Bei mehrfachen
Überprüfungen der Örtlichkeit ließ sich der erhebliche Parkdruck bestätigen.
Insbesondere die Anwohner der Häuser Bruchhauser Straße 12 - 26 haben aufgrund
fehlender privater Stellplätze keine Möglichkeit, in der Nähe ihrer Häuser zu
parken. Eingegangene Anträge auf Einrichtung privater Stellplätze vor dem Haus
mussten bereits ablehnend entschieden werden, da die Häuser nicht alle über die
hierfür erforderlichen Grundstücksflächen verfügen.
Seitens des
Investors und dem Betreiber des Fitnessstudios wurde aufgrund der auch dort
vorgetragenen Beschwerden versucht, Stellplätze im Umfeld zu schaffen oder auch
anzumieten, was mangels Flächen jedoch erfolglos blieb. Durch den ständigen
Parkverkehr/Suchverkehr kommt es zu erheblichen Behinderungen und
Gefahrensituationen auf der Bruchhauser Straße. Zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist es daher erforderlich, hier eine
Regelung zu treffen.
2. Lösung
Es wird vorgeschlagen,
im Bereich der Bruchhauser Straße 12-26 auf dem gebäudeseitig gelegenen
Parkstreifen eine Sonderparkzone einzurichten. Hierfür werden den Anwohnern auf
Antrag Sonderparkausweise ausgestellt, analog der Verfahrensweise beim
Bewohnerparken. Um den Verwaltungsaufwand hierfür möglichst gering zu halten
und um die Anwohner nicht übermäßig zu belasten, wird vorgeschlagen, diese
Sonderparkausweise befristet für 2 Jahre auszustellen, gegen eine Gebühr von
insg. 30,70 €. Nach Ablauf der Frist ist neu zu entscheiden, ob die Ausgabe der
Sonderparkausweise weiterhin erforderlich ist oder aber sich an der
Gesamtsituation etwas verändert hat.
Bei einer Abnahme
von ca. 30 Ausweisen ist mit einer Gesamteinnahme in Höhe von 921,00 € zu
rechnen.
Auf der Friedhofsseite soll eine Parkscheibenregelung eingeführt werden und zwar für 1 Std. in der Zeit von 7:00 bis 22:00 Uhr, welche sich an der Öffnungszeit des Fitnessstudios orientiert. Damit soll den Friedhofsbesuchern die Chance auf einen Parkplatz eingeräumt werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in Herr Mantler/
Fachbereich 36/ Telefon: 406 – 36 83
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Verkehrs- und Parksituation auf der Bruchhauser Straße sowie im Bereich des Friedhofs Bruchhauser Straße / Hufer Weg
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle 36 000 230 012 0026, Finanzposition 782700 – Verkehrsschilder
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Die anfallenden Beschilderungskosten belaufen sich auf ca.
2.000,00 €. Zudem fallen zusätzliche Kosten für Markierungen in Höhe von ca.
1.000 € an. Aus
Platzgründen (Straßenquerschnitt) ist im vorgenannten Bereich nur eine
Längsaufstellung der Fahrzeuge möglich. Daher müssen Ausweichflächen für den
Begegnungsverkehr mittels Markierungen geschaffen werden.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt mit dem vorhandenen Personal.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |