Betreff
Verkehrs- und Parksituation auf der Bruchhauser Straße sowie im Bereich des Friedhofs Bruchhauser Straße / Hufer Weg
Vorlage
2017/1941
Aktenzeichen
20-01-sa
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Auf der Bruchhauser Straße wird im Bereich der Häuser 12 – 26 eine Sonderparkregelung auf dem dortigen Parkstreifen eingeführt – analog dem Bewohnerparken.

 

2.    Auf der Friedhofsseite wird zwischen Hufer Weg und Kreisverkehr Von-Knoeringen-Straße eine Parkscheibenregelung eingeführt - Parken mit Parkscheibe für 1 Stunde in der Zeit von 07:00 bis 22:00 Uhr.

 

3.    Die Regelungen werden zunächst befristet für die Dauer von 2 Jahren eingeführt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Märtens

 

1. Sachverhalt:

 

Im Kreuzungsbereich Hufer Weg / Bruchhauser Straße wurde im Jahr 2016 ein Wohn- und Geschäftshaus errichtet. In diesem Geschäftshaus hat sich neben Arztpraxen sowie Kleingewerbe auch ein Fitnessstudio angesiedelt. Seit Eröffnung des Fitnessstudios mit seinen zahlreichen Kundenströmen hat sich die Parksituation in dem Bereich erheblich verschlechtert. Zudem kommt es aufgrund der Vielzahl der geparkten Fahrzeuge zu Verkehrsbehinderungen auf der Bruchhauser Straße. Ein gefahrloser Begegnungsverkehr ist nicht immer gegeben.

 

Die Anwohner beschweren sich seitdem über die Parksituation, da sie teils aufgrund fehlender privater Stellplätze keine Möglichkeit mehr haben, ihre Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum zu parken. Zudem werden auch privat vorhandene Zufahrten teilweise rücksichtslos zugeparkt. Hinzu kommt, dass auch Besucher des an der Bruchhauser Straße gelegenen Friedhofs kaum noch eine Möglichkeit haben, in unmittelbarer Nähe des Friedhofs zu parken. Auch die Parkplätze der Katholischen Kirchengemeinde im unteren Teil der von-Knoeringen Straße reichen nicht aus, um den Parkdruck zu bewältigen.

 

Bei mehrfachen Überprüfungen der Örtlichkeit ließ sich der erhebliche Parkdruck bestätigen. Insbesondere die Anwohner der Häuser Bruchhauser Straße 12 - 26 haben aufgrund fehlender privater Stellplätze keine Möglichkeit, in der Nähe ihrer Häuser zu parken. Eingegangene Anträge auf Einrichtung privater Stellplätze vor dem Haus mussten bereits ablehnend entschieden werden, da die Häuser nicht alle über die hierfür erforderlichen Grundstücksflächen verfügen.

 

Seitens des Investors und dem Betreiber des Fitnessstudios wurde aufgrund der auch dort vorgetragenen Beschwerden versucht, Stellplätze im Umfeld zu schaffen oder auch anzumieten, was mangels Flächen jedoch erfolglos blieb. Durch den ständigen Parkverkehr/Suchverkehr kommt es zu erheblichen Behinderungen und Gefahrensituationen auf der Bruchhauser Straße. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist es daher erforderlich, hier eine Regelung zu treffen.

 

2. Lösung

 

Es wird vorgeschlagen, im Bereich der Bruchhauser Straße 12-26 auf dem gebäudeseitig gelegenen Parkstreifen eine Sonderparkzone einzurichten. Hierfür werden den Anwohnern auf Antrag Sonderparkausweise ausgestellt, analog der Verfahrensweise beim Bewohnerparken. Um den Verwaltungsaufwand hierfür möglichst gering zu halten und um die Anwohner nicht übermäßig zu belasten, wird vorgeschlagen, diese Sonderparkausweise befristet für 2 Jahre auszustellen, gegen eine Gebühr von insg. 30,70 €. Nach Ablauf der Frist ist neu zu entscheiden, ob die Ausgabe der Sonderparkausweise weiterhin erforderlich ist oder aber sich an der Gesamtsituation etwas verändert hat.

 

Bei einer Abnahme von ca. 30 Ausweisen ist mit einer Gesamteinnahme in Höhe von 921,00 € zu rechnen.

 

Auf der Friedhofsseite soll eine Parkscheibenregelung eingeführt werden und zwar für 1 Std. in der Zeit von 7:00 bis 22:00 Uhr, welche sich an der Öffnungszeit des Fitnessstudios orientiert. Damit soll den Friedhofsbesuchern die Chance auf einen Parkplatz eingeräumt werden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in Herr Mantler/ Fachbereich 36/ Telefon: 406 – 36 83

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Verkehrs- und Parksituation auf der Bruchhauser Straße sowie im Bereich des Friedhofs Bruchhauser Straße / Hufer Weg

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 36 000 230 012 0026, Finanzposition 782700 – Verkehrsschilder

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die anfallenden Beschilderungskosten belaufen sich auf ca. 2.000,00 €. Zudem fallen zusätzliche Kosten für Markierungen in Höhe von ca. 1.000 € an. Aus Platzgründen (Straßenquerschnitt) ist im vorgenannten Bereich nur eine Längsaufstellung der Fahrzeuge möglich. Daher müssen Ausweichflächen für den Begegnungsverkehr mittels Markierungen geschaffen werden.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt mit dem vorhandenen Personal.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]