Betreff
Pädagogische Arbeit in den Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
Vorlage
2017/1942
Aktenzeichen
510-90-01
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die „Rahmenkonzeption Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Leverkusen“ von März 2016 wird nicht mehr umgesetzt.

 

Die pädagogische Arbeit in den Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder entsprechend dem Kinderbildungsgesetz erfolgt auf der Grundlage einrichtungsspezifischer Konzeptionen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Nach § 13 a des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 führen die Tageseinrichtungen für Kinder die Bildung, Erziehung und Betreuung nach einer eigenen träger- oder einrichtungsspezifischen pädagogischen Konzeption durch, die Ausführungen zur Eingewöhnungsphase, zur Bildungsförderung, insbesondere zur sprachlichen und motorischen Förderung, zur Sicherung der Rechte der Kinder, zu Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung und zur Erziehungspartnerschaft mit den Eltern enthalten muss. Wenn in der Tageseinrichtung für Kinder auch unter Dreijährige betreut werden, muss die pädagogische Konzeption auch auf diesbezügliche Besonderheiten eingehen.

 

Die Stadt Leverkusen als Träger von Tageseinrichtungen für Kinder hat mit der „Rahmenkonzeption Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Leverkusen“ Anfang 2016 eine trägerspezifische Konzeption entsprechend der vorstehenden gesetzlichen Grundlage geschaffen.

 

Aufgrund der in den vergangenen Monaten geführten Erörterungen und Erkenntnisse wird diese trägerspezifische Konzeption nicht mehr umgesetzt. Die Arbeit in den Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder erfolgt zukünftig nach einrichtungsspezifischen pädagogischen Konzeptionen entsprechend der gesetzlichen Grundlage.

 

Die Einrichtungen werden aufgefordert, bereits vorhandene einrichtungsspezifische pädagogische Konzeptionen zu prüfen, ggf. fortzuschreiben bzw. in den wenigen Fällen, in denen eine diesbezügliche Konzeption noch nicht vorliegt, diese bis spätestens Ende des Kindergartenjahres 2017/18 zu erarbeiten.

 

Im Hinblick auf die Qualitätsentwicklung und -sicherung sind die bisherigen Standards zu Eingewöhnung, Bildungsförderung, Bildungsdokumentation etc. weiter zu berücksichtigen bzw. bei einer trägerweiten Fortentwicklung in kommenden Jahren einzubeziehen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark / FB 51 / 406 - 5110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Festlegung der Grundlage für die zukünftige pädagogische Arbeit in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine Auswirkungen auf den Etat.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Keine Auswirkungen auf den Etat.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine Auswirkungen auf den Etat.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

           [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]