Betreff
Aufhebung wegen Beanstandung des Beschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 29.01.2015 zur Einführung einer streckenbezogenen Tempo-30-Regelung auf der Saarstraße
Vorlage
2017/1943
Aktenzeichen
20-01-sa
Art
Beschlussvorlage

 

Kenntnisnahme:

 

1.    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III nimmt das der Vorlage beigefügte Schreiben der Aufsichtsbehörde, Bezirksregierung Köln, vom 14.09.2017 zur Kenntnis.

2.    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III nimmt des Weiteren zur Kenntnis, dass die Verwaltung aufgrund der im Schreiben enthaltenen Anweisung die bisherige streckenbezogene Tempo-30-Regelung auf der Saarstraße auf den Geschäftsbereich und die Kirche reduzieren wird, mit einer zeitlichen Beschränkung von montags – samstags in der Zeit von 08:00 – 19:00 Uhr. Der Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 29.01.2015 wird für den restlichen Bereich der Saarstraße aufgehoben.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Märtens

Begründung:

 

Die streckenbezogene Tempo-30-Regelung auf der Saarstraße wurde seitens der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 29.01.2015 beschlossen. Bereits seinerzeit wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die rechtlichen Grundlagen zur Einführung als nicht ausreichend angesehen werden. Aufgrund des Beschlusses wurde die Anordnung jedoch umgesetzt.

 

Bei einer Ortsbesichtigung, die seitens der Aufsichtsbehörde durchgeführt wurde, wurde festgestellt, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf der Saarstraße gemäß den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht zulässig ist. Für diese Straße gilt die normal in einer geschlossenen Ortschaft gültige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Verwaltung wurde daher aufgefordert, die 30 km/h Beschilderung zu entfernen.

 

Die angegebenen Gründe sind vergleichbar mit der Argumentation zur Aufhebung der Tempo-30-Regelung auf der Straße Dhünnberg (von der Mülheimer Straße bis Dhünnberg 57), vgl. hier Ergänzung zur Vorlage Nr. 2017/1493/1.

 

Seitens der Bezirksregierung wird weiterhin mitgeteilt, dass aus deren Sicht lediglich in dem Geschäftsbereich und der Kirche eventuell eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gerechtfertigt wäre. Hier finden vermehrte Fußgängerquerungen statt und die ein- und ausparkenden Fahrzeuge aus den Querparkständen könnten zu Verkehrsgefährdungen des fließenden Verkehrs führen.

 

Unter großzügiger Auslegung der rechtlichen Bestimmungen kann dieser Argumentation gefolgt werden. Hier wäre jedoch, in Anlehnung an die Geschäftszeiten, eine zeitliche Anpassung vorzunehmen und zwar in der Zeit von montags - samstags von 08:00 bis 19:00 Uhr.

 

Die Verwaltung wird daher in Kürze die derzeit vorhandene Beschilderung entsprechend der Anweisung der Bezirksregierung anpassen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in Frau Samusch / Fachbereich 36 / Telefon: 406 – 36 40

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Aufhebung wegen Beanstandung des Beschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 29.01.2015 zur Einführung einer streckenbezogenen Tempo-30-Regelung auf der Saarstraße.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

IA 36 000 230 0102, Sachkonto: 523600 - Demontage bzw. Versetzung von Verkehrsschildern; Finanzstelle 36 000 230 012 006, Finanzposition 782700 - Beschaffung Zusatzschilder in Bezug auf zeitliche Beschränkung

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Demontage bzw. Versetzung der Schilder: geschätzt - 1.000 €.

Zusatzschilder: geschätzt - 100 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

nein

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

nein

nein

nein