Betreff
Erneuerung Wegebelag im Bürgerpark Alkenrath und Baumfällungen entlang des Weges
Vorlage
2017/1944
Aktenzeichen
01-40-2017/1944-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erneuerung von Wegen im westlichen Teil des Bürgerparks Alkenrath und der Fällung von acht Bäumen entlang des Weges mit Gesamtkosten in Höhe von 55.000 € zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Die entlang der meist befestigten Wege stehenden Bäume (zumeist Hybridpappeln) haben den Wegeaufbau und die Wegeoberfläche an vielen Stellen mit ihren Wurzeln so stark angehoben und zerstört, dass die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit stark beeinträchtigt ist. Eine Erneuerung der Wegeoberfläche ist nur zielführend, wenn neuerliche Wurzelschäden verhindert werden. Diese können nur ausgeschlossen werden, wenn die acht Bäume gefällt werden.

 

Die Fällung soll zu Beginn des Jahres 2018 bis Ende Februar 2018 erfolgen. Anschließend werden die Wege im Frühjahr und Sommer 2018 erneuert.

 

Nähere Einzelheiten können dem Protokoll eines Ortstermins mit Mitgliedern der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III und der Verwaltung sowie einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen entnommen werden. Weitere Anlagen sind diverse Fotografien der Situation.

 

Die Ersatzpflanzungen für die gefällten Bäume werden an geeigneten Standorten im Stadtbezirk III erfolgen. Der Zeitpunkt der Ersatzpflanzungen ist abhängig von der Verfügbarkeit der notwendigen Haushaltsmittel.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer/67/406 - 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PV 1305, Finanzposition 720000 -öffentliches Grün-,

Sachkonto 523101-Unterhaltung Grünanlagen durch Unternehmer,

Innenauftrag 670013050102 (Etat 2018).

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

einmalig 55.000 €

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]