Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erneuerung von Wegen im westlichen Teil des Bürgerparks Alkenrath und der Fällung von acht Bäumen entlang des Weges mit Gesamtkosten in Höhe von 55.000 € zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die entlang der meist befestigten Wege stehenden Bäume (zumeist Hybridpappeln) haben den Wegeaufbau und die Wegeoberfläche an vielen Stellen mit ihren Wurzeln so stark angehoben und zerstört, dass die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit stark beeinträchtigt ist. Eine Erneuerung der Wegeoberfläche ist nur zielführend, wenn neuerliche Wurzelschäden verhindert werden. Diese können nur ausgeschlossen werden, wenn die acht Bäume gefällt werden.
Die Fällung soll zu Beginn des Jahres 2018 bis Ende Februar 2018 erfolgen. Anschließend werden die Wege im Frühjahr und Sommer 2018 erneuert.
Nähere Einzelheiten können dem Protokoll eines Ortstermins mit Mitgliedern der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III und der Verwaltung sowie einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen entnommen werden. Weitere Anlagen sind diverse Fotografien der Situation.
Die Ersatzpflanzungen für die gefällten Bäume werden an geeigneten Standorten im Stadtbezirk III erfolgen. Der Zeitpunkt der Ersatzpflanzungen ist abhängig von der Verfügbarkeit der notwendigen Haushaltsmittel.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Hammer/67/406 - 6730
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle PV 1305, Finanzposition 720000 -öffentliches Grün-,
Sachkonto 523101-Unterhaltung Grünanlagen durch Unternehmer,
Innenauftrag 670013050102 (Etat 2018).
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
einmalig 55.000 €
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
|
|
|
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
|
|
|