Betreff
Erneuerung des Gehweges und der Beleuchtungsanlage der Freiburger Straße und der Ulmer Straße
Vorlage
2017/1951
Aktenzeichen
661-sg
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Erneuerung der Gehwege und der Beleuchtungsanlagen in der Freiburger Straße und in der Ulmer Straße wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Im Rahmen der beschlossenen Vorlagen „Straßeninstandsetzungskonzept 2015, 2016 und 2017“ wurden die erstmalig in 1960/61 hergestellten einseitigen Gehwege an der Freiburger Straße und Ulmer Straße aufgrund des desolaten Zustandes in die Maßnahmenliste zur konsumtiven Sanierung aufgenommen.

 

Nunmehr hat sich herausgestellt, dass eine bloße Deckensanierung nicht durchführbar ist, sodass eine Erneuerung der Gehwege mit Unterbau (= 3 - 4 cm Sand, 15 cm Schottertragschicht und Plattenbelag bzw. Pflaster in den Kurvenbereichen) erforderlich ist. Aufgrund des Umfangs sind die Erneuerungen investiv zu bewerten. Nach Kostenschätzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR betragen die Erneuerungskosten je Gehweg 50.000 €.

 

Weiterhin soll im Zuge der Gehwegsanierung das vorhandene, im Jahr 1960 verlegte und störanfällige Beleuchtungskabel inklusive Schutzrohr in der Freiburger Straße und Ulmer Straße ersetzt werden. Zudem sollen die vier vorhandenen Masten aus dem Jahr 1961 in der Freiburger Straße, die entsprechend altersbedingt in einem schlechten Zustand sind, durch neue feuerverzinkte Stahlmasten ersetzt und mit neuen LED-Leuchten bestückt werden.

 

In der Ulmer Straße wurden zwei der vier vorhandenen Masten aus dem Jahr 1961 sowie alle Leuchten bereits in 2005 erneuert. Nun sollen die beiden verbliebenen Masten aus 1961 ebenfalls durch feuerverzinkte Stahlmaste ausgetauscht werden.

 

Die Erstellungskosten für die Erneuerung der Beleuchtung der Freiburger Straße betragen 6.900 € und für die Erneuerung der Beleuchtung in der Ulmer Straße 3.600 €. Die Maßnahmen lösen eine Beitragspflicht nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) aus. Durch die Anlieger sind 80 % der beitragsfähigen Kosten für die Erneuerung der Gehwege sowie 70 % der beitragsfähigen Kosten für die Erneuerung der Beleuchtung zu tragen, da es sich hier um eine Haupterschließungsstraße handelt.

 

Die Maßnahmen müssen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zeitnah umgesetzt werden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Sorge, FB 66, 406 - 6691

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die zeitnahe Erneuerung der Gehwege und der Beleuchtungsanlage der Freiburger und Ulmer Straße ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

66001205022007 - Erneuerung Straßenbeleuchtung,

66001205022009 - Rad- und Gehweginstandsetzung.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Herstellungskosten:

Gehweg Freiburger Straße:                                  50.000 €,

Straßenbeleuchtung Freiburger Straße:             6.900 €,

Gehweg Ulmer Straße:                                          50.000 €,

Straßenbeleuchtung Ulmer Straße:                    3.600 €.

 

Restbuchwert der betroffenen Anlagen: 0 €.

 

Jährliche Abschreibungen:

Gehwege: jeweils 1.666 €

Straßenbeleuchtung Freiburger Straße:           230 €,

Straßenbeleuchtung Ulmer Straße:                   120 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Die Maßnahmen lösen eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus.


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[ja]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Nach Beschlussfassung werden in zeitlicher Nähe zur Umsetzung die Anlieger über die Durchführung der Maßnahmen und die voraussichtliche Beitragshöhe schriftlich informiert.

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die zeitnahe Erneuerung der Gehwege und der Beleuchtungsanlage der Freiburger Straße und Ulmer Straße ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich.