Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die 3. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans (Stand August 2017).
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den
Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch
Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24.11.1992, zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.12.2015 (GV. NRW. S. 886), sind die
Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die
bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen
der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im
Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Der Träger des
Rettungsdienstes errichtet und unterhält gem. § 7 Abs. 1 RettG NRW eine
Leitstelle, die mit der Leitstelle für Feuerschutz zusammenzufassen ist.
Entsprechend der Vorgabe des RettG NRW ist
die Stadt Leverkusen Träger des Rettungsdienstes für das Leverkusener
Stadtgebiet. Nach § 12 Abs. 1 RettG NRW ist sie verpflichtet, den
rettungsdienstlichen Bedarf in ihrem Zuständigkeitsbereich festzustellen. Dies
geschieht durch den vorliegenden Bedarfsplan. Hier wird die bedarfsgerechte
Vorhaltung von Einsatzmitteln für den Rettungsdienst vor dem Hintergrund fest
zu vereinbarender Qualitätsmerkmale ermittelt.
Nach § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den
Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch
Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) stellen die Kreise und kreisfreien
Städte einen Bedarfsplan auf. Darüber hinaus ist in § 12 Abs. 6 RettG
NRW geregelt, dass der Bedarf kontinuierlich unter Beteiligung der Verbände der
Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften zu
überprüfen und alle vier Jahre fortzuschreiben ist.
Das Aufstellungsverfahren für den
Bedarfsplan ist ein streng formelles Verfahren, in das folgende Institutionen
im Rahmen von schriftlichen Stellungnahmen einzubinden sind:
·
Träger der Rettungswachen,
·
Hilfsorganisationen,
·
sonstige Anbieter von rettungsdienstlichen
Leistungen,
·
Verbände der Krankenkassen,
·
Landesverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften,
·
örtliche Gesundheitskonferenz.
Der Rettungsdienstbedarfsplan ist nach § 14
Abs. 1 RettG NRW die Grundlage für die Festsetzung der Gebühren in der
Gebührensatzung.
Der vorliegende Bedarfsplan für den
Rettungsdienst der Stadt Leverkusen ist die 3. Fortschreibung des
bestehenden Bedarfsplans mit Stand August 2017. Er beinhaltet die Analyse der
Einsätze des Rettungsdienstes der Stadt Leverkusen aus dem Zeitraum 01.07.2015
bis 30.06.2016.
Anhörung der Beteiligten
Der Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplans
wurde am 01.06.2017 an die Institutionen zur Stellungnahme versandt. Von allen
nach Gesetz anzuhörenden Institutionen wurde das Einvernehmen erklärt.
Ergebnisse der 3. Fortschreibung:
© FORPLAN 2017
Basis der letzten Bedarfsplanung im Jahr 2011/2012 waren folgende Einsatzhäufigkeiten:
· Notfallrettung: 14.486 Einsätze
· Notarzteinsätze: 5.742 Einsätze
·
Krankentransport: 4.809 Einsätze
GESAMT: 25.037 Einsätze
Im Vergleich zum letzten Bedarfsplan aus dem Jahr 2013 hat sich die Einsatzhäufigkeit von 25.037 Einsätzen auf 29.985 Einätze erhöht. Dies entspricht einer Steigerung von rund 19,8 %. Dabei ist zu beachten, dass in der Notfallrettung eine Steigerung von rund 29 %, bei Notarzteinsätzen um rund 12 % und bei Krankentransporten um rund 2 % festzustellen ist.
Im Vergleich zur derzeitigen Vorhaltung mit 1.008 RTW/-Wochenstunden, sind nach der bedarfsgerechten Festlegung der Notfall-RTW im SOLL-Konzept 1.260 Rettungsmittel-Wochenstunden für die Notfallrettung vorgesehen. Dies entspricht einer Erhöhung um 252 RTW-Wochenstunden bzw. 25 %. Der Erhöhungsbedarf an den RTW-Wochenstunden resultiert insbesondere aus der Tatsache, dass das Einsatzaufkommen in der Notfallrettung im Vergleich zur letzten Bedarfsplanung um rund 29 % zugenommen hat.
Nach der bedarfsgerechten Festlegung der Notarztsysteme im SOLL-Konzept, sind 336 Stunden mit einer festen Personalvorhaltung vorgesehen. Zudem wird ein Verlegungsnotarzt in Rufbereitschaft installiert.
Im Vergleich zur derzeitigen Vorhaltung mit 196,5 KTP/MZF-Wochenstunden (Krankentransport/Mehrzweckfahrzeug) sind nach der bedarfsgerechten Festlegung der KTP-Vorhaltung im SOLL-Konzept 144,0 KTP/MZF-Wochenstunden vorgesehen. Durch die Vorhaltung von 2 KTW (Krankentransportwagen) und 1 MZF (Mehrzweckfahrzeug) wird ebenfalls die Vorgabe der Bezirksregierung Köln umgesetzt. Insgesamt ist eine Erhöhung der Besetzung der Rettungsmittel im RDB Stadt Leverkusen um 199,5 Wochenstunden bedarfsgerecht. Dies entspricht einer Steigerung der Vorhaltung um 13 % und liegt somit unter der Steigerung der Einsatzzahlen.
Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Leverkusen e. V., wird eine vereinseigene Liegenschaft in der Fürstenbergstraße in Opladen zu einer Rettungswache ausbauen. Die Verhandlungen zum Mietvertrag laufen derzeit. Mit der Nutzung der neuen Rettungswache ist ab Anfang 2019 zu rechnen.
Durch die Verlegung eines 24-Stunden-RTW aus der Wache Kanalstraße in die Wache Fürstenbergstraße ist mit einer deutlichen Verbesserung der Erreichbarkeit der Stadteile Bergisch Neukirchen, Quettingen und Lützenkirchen zu rechnen.
Der aufgrund des Einsatzaufkommens notwendige zusätzliche 24-Stunden-Rettungswagen soll im Idealfall im Bereich der Gezelinkapelle in einer neuen Rettungswache untergebracht werden. Die Suche nach einem geeigneten Standort ist angelaufen.
Anpassung des Fahrzeugbestandes für den Rettungsdienst (ohne Personal, als technische Reserve und für besonderen Bedarf):
IST
SOLL
12 RTW 15 RTW
1 MZF 1 MZF
5 KTW 5 KTW
3 NEF 4 NEF
1 LNA/Orgl 2 LNA/OrgL
0 PKW Logistik 1 PKW Logistik
Die notwendigen Fahrzeuge stehen durch spätere Abgabe gebrauchter Fahrzeuge zur Verfügung und werden im Zuge der laufenden Beschaffungen aus der mittelfristigen Finanzplanung ersetzt.
Rechtliche
Änderungen
Das Rettungsdienstgesetz NRW (RettG) sieht in seiner Novellierung vom 25.03.2015 die Besetzung von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) und Rettungswagen (RTW) mit je einem Notfallsanitäter nach einer Übergangszeit vor. Die zweite Funktion auf dem RTW wird mit einem Rettungssanitäter (RettSan) besetzt. Die Ausbildung ist im Notfallsanitätergesetz (NotSanG) vom 22.05.2013 geregelt worden. Kosten der NotSan-Ausbildung gelten als Kosten des Rettungsdienstes.
Die Anzahl der notwendigen NotSan wurde nach einer Berechnungsformel der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen (AGBF) berechnet und mit 119,8 Notfallsanitäter festgestellt. Hierbei wurden die Mitarbeiter der Leitstelle noch nicht berücksichtigt, da hierzu noch eine Kommission die medizinische Qualifikation festzulegen hat. Eine evtl. Aufstockung der Anzahl der NotSan für die Leitstelle ist daher noch möglich.
Die Vollausbildung zu Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nach dem 31.12.2014 ihre Feuerwehrausbildung begonnen haben, soll an einer noch zu gründenden Notfallsanitäterschule stattfinden. Diese soll als gemeinsame Schule der Städte Wuppertal, Solingen, Remscheid und Leverkusen verwirklicht werden. Die Planungen in verschiedenen Arbeitsgruppen haben dazu im Frühjahr 2015 begonnen (siehe Ratsbeschluss vom 27.06.2016 Grundsatzbeschluss Einrichtung einer Notfallsanitäterschule Vorlage Nr. 2016/1137).
Sollte diese Schule nicht fristgerecht in Betrieb gehen, können die Ausbildungen zum NotSan auch an externen Schulen (z. B. NotSan Schule des MHD in Köln) durchgeführt werden.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlage ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2017/1952
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Holtzschneider,
Fachbereich Feuerwehr, 0214/7505-370
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist. (Angaben zu
§ 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Umsetzung der
Vorgaben des Rettungsdienstbedarfsplans durch:
- Einrichtung von drei Vollzeitstellen,
- Reduzierung der Krankenwagenvorhaltung um 52,5 Wochenstunden,
- Erhöhung der Rettungswagenvorhaltung um 199,5 Wochenstunden,
- Inbetriebnahme einer Rettungswache in Leverkusen Opladen,
Fürstenbergstraße mit Verlagerung eines Rettungswagens (RTW) aus der Wache
Kanalstraße,
- Einrichtung einer Rettungswache mit einem zusätzlichen
24-Stunden/365 Tage RTW im Bereich Schlebusch,
- Anpassung der Fahrzeugvorhaltung mit Bereitstellung von
zusätzlichen Fahrzeugen (ohne Personal) zur Spitzenabdeckung und
technischer Reserve:
3 Rettungswagen,
1 Notarzteinsatzwagen,
1 KdoW LNA /OrgL (Kommandowagen (PKW) für
den Leitenden Notarzt/Organisatorischen Leiter des Rettungsdienstes),
1 PKW Logistik (ähnlich VW Caddy).
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) /
Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung
im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Etatisierung des Rettungsdienstes der Stadt
Leverkusen erfolgt im städtischen Haushaltsplan unter der Produktgruppe 0270
„Rettungsdienst“.
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung:
(z.
B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Mehrkosten durch zusätzlichen Betrieb eines Rettungswagens 24 Stunden/365
Tage in Höhe von ca. 660.000 € jährlich.
Einrichtung 1
Vollzeitstelle Sachbearbeiter g. D. Aus- und Fortbildungsplanung, Durchführung
ca. 97.800 € jährlich.
Einrichtung 1
Vollzeitstelle Sachbearbeiter g. D. Organisation und Beschaffung, Durchführung
ca. 97.800 € jährlich.
Mehrkosten durch den Einsatz von Verlegungsnotärzten nach Stundensätzen.
Mehrkosten durch Anmietung der Rettungswache Fürstenbergstraße ab 2019
ca. 91.000 € jährlich.
Mehrkosten durch Betrieb einer Rettungswache Schlebusch.
Gegenfinanziert durch die Rettungsdienstgebühren.
C) Finanzielle
Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige
Darstellung pro Jahr)
Einrichtung 1
Vollzeitstelle g. D. Sachbearbeiter Qualitätsmanagement, Mobile Datenerfassung
und GPS Ortung ca. 97.800 € jährlich.
Mehrkosten in Höhe
von 660.000 € jährlich für den Betrieb des Rettungswagens.
Mehrkosten für die Vorhaltung Betrieb von zusätzlichen Fahrzeugen
3 Rettungswagen ca.
153.000 € jährlich,
1 Notarzteinsatzwagen ca. 51.000 € jährlich,
1 KdoW LNA /OrgL ca. 7.500 € jährlich,
1 PKW Logistik ca. 8.500 € jährlich.
Gegenfinanziert durch die Rettungsdienstgebühren.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf
die Begründung zur Vorlage):
(z.
B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere
Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Die Mehr- und
Minderkosten sind mehrheitlich durch die Rettungsdienstgebühren gegenfinanziert.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
|
|
|
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
|
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Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen für Leverkusen hat erst jetzt das Einvernehmen zum Rettungsdienstbedarfsplan erklärt. Eine frühere Erstellung der Vorlage war daher nicht möglich.