Betreff
Rettungsdienstbedarfsplan 3. Fortschreibung
Vorlage
2017/1952
Aktenzeichen
370-40-07
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt die 3. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans (Stand August 2017).

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Deppe

Begründung:

 

Rechtliche Grundlagen

Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24.11.1992, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.12.2015 (GV. NRW. S. 886), sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Der Träger des Rettungsdienstes errichtet und unterhält gem. § 7 Abs. 1 RettG NRW eine Leitstelle, die mit der Leitstelle für Feuerschutz zusammenzufassen ist.

 

Entsprechend der Vorgabe des RettG NRW ist die Stadt Leverkusen Träger des Rettungsdienstes für das Leverkusener Stadtgebiet. Nach § 12 Abs. 1 RettG NRW ist sie verpflichtet, den rettungsdienstlichen Bedarf in ihrem Zuständigkeitsbereich festzustellen. Dies geschieht durch den vorliegenden Bedarfsplan. Hier wird die bedarfsgerechte Vorhaltung von Einsatzmitteln für den Rettungsdienst vor dem Hintergrund fest zu vereinbarender Qualitätsmerkmale ermittelt.

 

Nach § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) stellen die Kreise und kreisfreien Städte einen Bedarfsplan auf. Darüber hinaus ist in § 12 Abs. 6 RettG NRW geregelt, dass der Bedarf kontinuierlich unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften zu überprüfen und alle vier Jahre fortzuschreiben ist.

 

Das Aufstellungsverfahren für den Bedarfsplan ist ein streng formelles Verfahren, in das folgende Institutionen im Rahmen von schriftlichen Stellungnahmen einzubinden sind:

 

·                Träger der Rettungswachen,

·                Hilfsorganisationen,

·                sonstige Anbieter von rettungsdienstlichen Leistungen,

·                Verbände der Krankenkassen,

·                Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften,

·                örtliche Gesundheitskonferenz.

 

Der Rettungsdienstbedarfsplan ist nach § 14 Abs. 1 RettG NRW die Grundlage für die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung.

 

Der vorliegende Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Leverkusen ist die 3. Fortschreibung des bestehenden Bedarfsplans mit Stand August 2017. Er beinhaltet die Analyse der Einsätze des Rettungsdienstes der Stadt Leverkusen aus dem Zeitraum 01.07.2015 bis 30.06.2016.

 

Anhörung der Beteiligten

Der Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplans wurde am 01.06.2017 an die Institutionen zur Stellungnahme versandt. Von allen nach Gesetz anzuhörenden Institutionen wurde das Einvernehmen erklärt.

 


Ergebnisse der 3. Fortschreibung:

 

 © FORPLAN 2017

 

Basis der letzten Bedarfsplanung im Jahr 2011/2012 waren folgende Einsatzhäufigkeiten:

 

·         Notfallrettung:                                                     14.486 Einsätze

·         Notarzteinsätze:                                                    5.742 Einsätze

·         Krankentransport:                                                 4.809 Einsätze

GESAMT:                                                             25.037 Einsätze

 

Im Vergleich zum letzten Bedarfsplan aus dem Jahr 2013 hat sich die Einsatzhäufigkeit von 25.037 Einsätzen auf 29.985 Einätze erhöht. Dies entspricht einer Steigerung von rund 19,8 %. Dabei ist zu beachten, dass in der Notfallrettung eine Steigerung von rund 29 %, bei Notarzteinsätzen um rund 12 % und bei Krankentransporten um rund 2 % festzustellen ist.

 

Im Vergleich zur derzeitigen Vorhaltung mit 1.008 RTW/-Wochenstunden, sind nach der bedarfsgerechten Festlegung der Notfall-RTW im SOLL-Konzept 1.260 Rettungsmittel-Wochenstunden für die Notfallrettung vorgesehen. Dies entspricht einer Erhöhung um 252 RTW-Wochenstunden bzw. 25 %. Der Erhöhungsbedarf an den RTW-Wochenstunden resultiert insbesondere aus der Tatsache, dass das Einsatzaufkommen in der Notfallrettung im Vergleich zur letzten Bedarfsplanung um rund 29 % zugenommen hat.

 

Nach der bedarfsgerechten Festlegung der Notarztsysteme im SOLL-Konzept, sind 336 Stunden mit einer festen Personalvorhaltung vorgesehen. Zudem wird ein Verlegungsnotarzt in Rufbereitschaft installiert.

 

Im Vergleich zur derzeitigen Vorhaltung mit 196,5 KTP/MZF-Wochenstunden (Krankentransport/Mehrzweckfahrzeug) sind nach der bedarfsgerechten Festlegung der KTP-Vorhaltung im SOLL-Konzept 144,0 KTP/MZF-Wochenstunden vorgesehen. Durch die Vorhaltung von 2 KTW (Krankentransportwagen) und 1 MZF (Mehrzweckfahrzeug) wird ebenfalls die Vorgabe der Bezirksregierung Köln umgesetzt. Insgesamt ist eine Erhöhung der Besetzung der Rettungsmittel im RDB Stadt Leverkusen um 199,5 Wochenstunden bedarfsgerecht. Dies entspricht einer Steigerung der Vorhaltung um 13 % und liegt somit unter der Steigerung der Einsatzzahlen.

 

Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Leverkusen e. V., wird eine vereinseigene Liegenschaft in der Fürstenbergstraße in Opladen zu einer Rettungswache ausbauen. Die Verhandlungen zum Mietvertrag laufen derzeit. Mit der Nutzung der neuen Rettungswache ist ab Anfang 2019 zu rechnen.

 

Durch die Verlegung eines 24-Stunden-RTW aus der Wache Kanalstraße in die Wache Fürstenbergstraße ist mit einer deutlichen Verbesserung der Erreichbarkeit der Stadteile Bergisch Neukirchen, Quettingen und Lützenkirchen zu rechnen.

 

Der aufgrund des Einsatzaufkommens notwendige zusätzliche 24-Stunden-Rettungswagen soll im Idealfall im Bereich der Gezelinkapelle in einer neuen Rettungswache untergebracht werden. Die Suche nach einem geeigneten Standort ist angelaufen.

 

Anpassung des Fahrzeugbestandes für den Rettungsdienst (ohne Personal, als technische Reserve und für besonderen Bedarf):

 

IST                                                  SOLL

12 RTW                                              15 RTW

  1 MZF                                                 1 MZF

  5 KTW                                                5 KTW

  3 NEF                                                 4 NEF

  1 LNA/Orgl                                        2 LNA/OrgL

  0 PKW Logistik                                 1 PKW Logistik

 

Die notwendigen Fahrzeuge stehen durch spätere Abgabe gebrauchter Fahrzeuge zur Verfügung und werden im Zuge der laufenden Beschaffungen aus der mittelfristigen Finanzplanung ersetzt.

 

Rechtliche Änderungen

Das Rettungsdienstgesetz NRW (RettG) sieht in seiner Novellierung vom 25.03.2015 die Besetzung von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) und Rettungswagen (RTW) mit je einem Notfallsanitäter nach einer Übergangszeit vor. Die zweite Funktion auf dem RTW wird mit einem Rettungssanitäter (RettSan) besetzt. Die Ausbildung ist im Notfallsanitätergesetz (NotSanG) vom 22.05.2013 geregelt worden. Kosten der NotSan-Ausbildung gelten als Kosten des Rettungsdienstes.

 

Die Anzahl der notwendigen NotSan wurde nach einer Berechnungsformel der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen (AGBF) berechnet und mit 119,8 Notfallsanitäter festgestellt. Hierbei wurden die Mitarbeiter der Leitstelle noch nicht berücksichtigt, da hierzu noch eine Kommission die medizinische Qualifikation festzulegen hat. Eine evtl. Aufstockung der Anzahl der NotSan für die Leitstelle ist daher noch möglich.

 

Die Vollausbildung zu Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nach dem 31.12.2014 ihre Feuerwehrausbildung begonnen haben, soll an einer noch zu gründenden Notfallsanitäterschule stattfinden. Diese soll als gemeinsame Schule der Städte Wuppertal, Solingen, Remscheid und Leverkusen verwirklicht werden. Die Planungen in verschiedenen Arbeitsgruppen haben dazu im Frühjahr 2015 begonnen (siehe Ratsbeschluss vom 27.06.2016 Grundsatzbeschluss Einrichtung einer Notfallsanitäterschule Vorlage Nr. 2016/1137).

 

Sollte diese Schule nicht fristgerecht in Betrieb gehen, können die Ausbildungen zum NotSan auch an externen Schulen (z. B. NotSan Schule des MHD in Köln) durchgeführt werden.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlage ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2017/1952

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Holtzschneider, Fachbereich Feuerwehr, 0214/7505-370

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist. (Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)

 

Umsetzung der Vorgaben des Rettungsdienstbedarfsplans durch:

  • Einrichtung von drei Vollzeitstellen,
  • Reduzierung der Krankenwagenvorhaltung um 52,5 Wochenstunden,
  • Erhöhung der Rettungswagenvorhaltung um 199,5 Wochenstunden,
  • Inbetriebnahme einer Rettungswache in Leverkusen Opladen, Fürstenbergstraße mit Verlagerung eines Rettungswagens (RTW) aus der Wache Kanalstraße,
  • Einrichtung einer Rettungswache mit einem zusätzlichen 24-Stunden/365 Tage RTW im Bereich Schlebusch,
  • Anpassung der Fahrzeugvorhaltung mit Bereitstellung von zusätzlichen Fahrzeugen (ohne Personal) zur Spitzenabdeckung und technischer Reserve:

 

3 Rettungswagen,

1 Notarzteinsatzwagen,

1 KdoW LNA /OrgL (Kommandowagen (PKW) für den Leitenden Notarzt/Organisatorischen Leiter des Rettungsdienstes),

1 PKW Logistik (ähnlich VW Caddy).

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Etatisierung des Rettungsdienstes der Stadt Leverkusen erfolgt im städtischen Haushaltsplan unter der Produktgruppe 0270 „Rettungsdienst“.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)

 

Mehrkosten durch zusätzlichen Betrieb eines Rettungswagens 24 Stunden/365 Tage in Höhe von ca. 660.000 € jährlich.

Einrichtung 1 Vollzeitstelle Sachbearbeiter g. D. Aus- und Fortbildungsplanung, Durchführung ca. 97.800 € jährlich.

Einrichtung 1 Vollzeitstelle Sachbearbeiter g. D. Organisation und Beschaffung, Durchführung ca. 97.800 € jährlich.

Mehrkosten durch den Einsatz von Verlegungsnotärzten nach Stundensätzen.

Mehrkosten durch Anmietung der Rettungswache Fürstenbergstraße ab 2019 ca. 91.000 € jährlich.

Mehrkosten durch Betrieb einer Rettungswache Schlebusch.

Gegenfinanziert durch die Rettungsdienstgebühren.

 


C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)

 

Einrichtung 1 Vollzeitstelle g. D. Sachbearbeiter Qualitätsmanagement, Mobile Datenerfassung und GPS Ortung ca. 97.800 € jährlich.

Mehrkosten in Höhe von 660.000 € jährlich für den Betrieb des Rettungswagens.

Mehrkosten für die Vorhaltung Betrieb von zusätzlichen Fahrzeugen

3 Rettungswagen               ca. 153.000 € jährlich,

1 Notarzteinsatzwagen      ca.   51.000 € jährlich,

1 KdoW LNA /OrgL             ca.     7.500 € jährlich,

1 PKW Logistik                    ca.     8.500 € jährlich.

Gegenfinanziert durch die Rettungsdienstgebühren.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die Mehr- und Minderkosten sind mehrheitlich durch die Rettungsdienstgebühren gegenfinanziert.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen für Leverkusen hat erst jetzt das Einvernehmen zum Rettungsdienstbedarfsplan erklärt. Eine frühere Erstellung der Vorlage war daher nicht möglich.