Beschlussentwurf:
Die Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2018 (Anlage 1) wird mit ihren Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen und der beigefügten Veränderungslisten (Anlage 2 - Veränderungsliste konsumtiv, Anlage 3 - Veränderungsliste investiv) einschließlich des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021 (Anlage 6) beschlossen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Nach Abschluss
der Etatberatungen in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen sowie der
gegenüber der Haushaltseinbringung am 16.10.2017 (Vorlage Nr. 2017/1875)
erforderlichen Aktualisierung der Beratungsunterlagen ergeben sich die in den beigefügten
Veränderungslisten dargestellten Haushaltsveränderungen.
Mit Beschluss
über die Haushaltssatzung erfolgt die verbindliche Festlegung aller im
Haushaltsplan dargestellten Daten.
Als Anlage sind
die
- Satzung 2018,
-
Veränderungslisten Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne und der
- fortgeschriebene
Haushaltssanierungsplan
unter
Berücksichtigung des Beratungsergebnisses des Finanz- und Rechtsausschusses vom
04.12.2017 beigefügt.
Die Bekanntmachung über die Auslage des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen erfolgte im Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nummer 39 vom 18.10.2017, Seite 315. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 23.10 bis 24.11.2017 statt.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung wurden keine Einwendungen erhoben. Somit ist ein separater Beschluss des Rates gem. § 80 Absatz 3 Satz 3 GO NRW vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018 nicht notwendig.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die im Beschlussentwurf genannten Anlagen und ggfs. noch weitere Anlagen werden nachgereicht, da die im Finanz- und Rechtsausschuss abschließend beschlossenen Veränderungen zurzeit noch in den Haushaltsentwurf eingebracht werden.)
Anlage/n:
Anlage 1 – Haushaltssatzung 2018
Anlage 2 – Veränderungsliste konsumtiv
Anlage 3 – Veränderungsliste investiv
Anlage 6 – fortgeschriebener Haushaltssanierungsplan
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Achim Krings / FB 20 / 406 -2012
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Erlass der Haushaltssatzung 2018
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
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[nein] |
[nein] |
[nein] |